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Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Hauptstraße in 25727 Frestedt

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Verkehr

In der Hauptstraße in Frestedt gilt mitten im Ort eigentlich 50 km/h, offensichtlich wird aber ständig schneller gefahren.
Es ist eine viel befahrene Durchgangsstraße, im Bereich der Kreuzung Buger Weg - Hauptstraße - Windberger Weg, die Hauptstraße macht im Kreuzungsbereich eine Kurve und wenn die Fahrzeuge aus Richtung Süderhastedt kommen und schneller als 50 km/h fahren, werden sie auf die linke Spur gedrückt, das sieht man häufig.
Mein Vorschlag ist, eine 30er Zone vom Postkasten der Deutschen Bundespost , ca. Hausnummer 32, da hier täglich Fahrzeuge halten, bis zur Einmündung Wiesengrund, weil hier der Treffpunkt Dorfplatz ist.
Zwischen diesen beiden Punkten liegt dann der Postkasten, die Kreuzung, die Senioren Wohnanlage, der Dorfplatz und das Gasthaus, alles Punkte mit viel Publikum und Fußgängern.

Beschluss des Petitionsausschusses
10.02.2026

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 4 Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beraten.

Der Petent schlägt vor, aus Sicherheitsaspekten in der Hauptstraße in Frestedt eine Tempo-30-Zone einzurichten. Es handle sich hier um eine viel befahrene Durchgangsstraße, in der die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oft nicht eingehalten werde. Schneller fahrende Fahrzeuge würden insbesondere in einem Kurvenbereich häufig auf die Gegenfahrbahn geraten. Um dies zu vermeiden, schlägt der Petent vor, die zulässige Geschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt der Hauptstraße auf 30 km/h zu begrenzen.

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone darf sich beispielsweise weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.

Gefahrzeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung bestimmter Rechtsgüter erheblich übersteigt. Dies gilt jedoch unter anderem nicht für die Anordnung von Tempo-30-Zonen nach § 45 Absatz 1c Straßenverkehrsordnung. Dieser besagt, dass die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen können. Dementsprechend müssen vor der Einrichtung einer Tempo-30-Zone die maßgeblichen Voraussetzungen geprüft werden.

Das Verkehrsministerium stellt fest, dass der Kreis Dithmarschen die zuständige Straßenverkehrsbehörde für die von dem Petenten genannte Straße ist. Dort liegt noch kein Antrag des Petenten oder von Dritten auf Prüfung der Verkehrsverhältnisse vor. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde bereits Geschwindigkeitsmessungen an der Hauptstraße in Frestedt in Auftrag gegeben hat und das Ergebnis nach Abschluss der Prüfung dem Petenten von dort mitgeteilt wird. Ihm steht es frei, zu gegebener Zeit gegen das Prüfungsergebnis Widerspruch einzulegen oder das Ergebnis durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr als Fachaufsicht prüfen zu lassen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
18.09.2025
Petent/in
Heiko Petersen
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
4 Mitzeichner