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Gesetzliche Verankerung kommunaler Behindertenvertretung

Titel: Gesetzliche Verankerung kommunaler Behindertenvertretungen in Schleswig-Holstein
Unsere Forderung
Wir fordern den Schleswig-Holsteinischen Landtag auf, die Gemeindeordnung und die weiteren einschlägigen gesetzlichen Regelungen dahingehend zu überprüfen und weiterzuentwickeln, dass Menschen mit Behinderungen in allen Gemeinden Schleswig-Holsteins eine verlässliche, unabhängige und institutionell abgesicherte Interessenvertretung erhalten.
Hierzu soll die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung kommunaler Behindertenbeauftragter oder Behindertenbeiräte geprüft und auf den Weg gebracht werden.
Für kleinere und amtsangehörige Gemeinden soll ausdrücklich die Möglichkeit einer gemeinsamen, amtsübergreifenden oder amtsweiten Interessenvertretung vorgesehen werden.
Begründung
Gleichberechtigte Teilhabe darf nicht davon abhängen, ob eine einzelne Gemeinde freiwillig eine Behindertenvertretung einrichtet.
Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ermöglicht bereits nach § 47d die Bildung kommunaler Beiräte. Nach § 47e bestehen für solche Beiräte wichtige Informations-, Antrags- und Beteiligungsrechte.
Eine flächendeckende Verpflichtung zur Einrichtung einer Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen ergibt sich daraus jedoch nicht.
Bereits 2019 wurde im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Gesetzentwurf zur Einführung kommunaler Behindertenbeauftragter eingebracht. Dieser sah auch gemeinsame Behindertenbeauftragte für amtsangehörige Gemeinden vor.
Die grundsätzliche Frage einer verbindlichen gesetzlichen Regelung ist somit nicht neu und verdient eine erneute parlamentarische Befassung.
Menschen mit sichtbaren und unsichtbaren Behinderungen müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Interessen bei kommunalen Planungen und Entscheidungen frühzeitig und wirksam einzubringen.
Dies betrifft unter anderem Barrierefreiheit, öffentliche Infrastruktur, Mobilität, Verwaltungsangebote und die gesellschaftliche Teilhabe.
Die UN-Behindertenrechtskonvention unterstreicht die Bedeutung der aktiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an sie betreffenden Entscheidungsprozessen.
Unser Ziel
Wir setzen uns für eine landesweit verlässliche Regelung ein, die auch kleineren Gemeinden praktikable Lösungen ermöglicht.
Dabei sollen Unabhängigkeit, Beteiligungsrechte und eine angemessene organisatorische Unterstützung der Interessenvertretungen sichergestellt werden.
Teilhabe und Mitbestimmung dürfen nicht allein vom freiwilligen Engagement einzelner Kommunen abhängen.
Details
- 1. Diana Kloock, Lübeck
- 2. Kerstin Horn, Buchholz
- 3. Mark Mesek , Siek