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Gleichbehandlung aller Wissenschaftler:innen bei der Lehrbefreiung an den Hochschulen

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Wir, der Vorstand des hlb Schleswig-Holstein e.V., wenden uns aufgrund zahlreicher Beschwerden unserer Mitglieder sowie auf Grundlage eines Beschlusses unserer Mitgliederversammlung mit dieser Petition an Sie: Anlass ist die derzeitige Regelung zur Lehrbefreiung gemäß LVVO SH § 9 Abs. 1 sowie die entsprechende Richtlinien der Hochschulen des Landes wie beispielsweise die der Technischen Hochschule Lübeck. So sieht die Präsidiumsrichtlinie der Technischen Hochschule Lübeck vor, dass ausschließlich Wissenschaftlerinnen (Frauen) Lehrbefreiung für eine überproportionale Gremienarbeit erhalten. Nach unserer Auffassung stellt diese Praxis eine unzulässige Diskriminierung dar und verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG sowie die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). 1. Zum Sachverhalt: Die bestehende Regelung verfolgt das Ziel, Chancengleichheit und Gleichstellung zu fördern. In der Umsetzung führt sie jedoch zu einer systematischen Benachteiligung männlicher Wissenschaftler sowie weiterer Personen, die sich nicht als „weiblich“ daher als „divers“ oder „männlich“ identifizieren. Diese Differenzierung ist sachlich nicht gerechtfertigt, da sie eine Bevorteilung ausschließlich aufgrund des Geschlechts vorsieht, ohne die tatsächliche Belastung durch Gremienarbeit oder Forschungsaufgaben angemessen zu berücksichtigen. 2. Juristische Bewertung: • Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. • Art. 3 Abs. 3 GG: Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. • AGG §§ 1, 7: Verbot der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die aktuelle Regelung verstößt gegen diese Grundsätze, da sie eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung institutionalisiert. 3. Unsere Forderungen: Wir fordern den Landtag Schleswig-Holstein auf, die Regelung zur Lehrbefreiung an den Hochschulen wie folgt zu ändern: 1. Streichung der geschlechtsspezifischen Differenzierung in LVVO SH und den hochschulinternen Richtlinien. 2. Einheitliche Kriterien für Lehrbefreiung, die sich ausschließlich an der tatsächlichen Belastung durch Gremienarbeit und zusätzliche Aufgaben orientieren. 3. Weiterentwicklung gleichstellungsfördernder Maßnahmen, jedoch in Formen, die keine Benachteiligung anderer Wissenschaftler:innen erzeugen. 4. Überprüfung und Anpassung der bestehenden Richtlinien, um ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten und dem AGG sicherzustellen. 4. Appell an den Petitionsausschuss Da weder das zuständige Ministerium noch die Hochschulleitungen auf Schreiben unserer Mitglieder reagiert haben, wenden wir uns nun unmittelbar an Sie. Wir bitten den Petitionsausschuss, • diese Praxis zu überprüfen, • eine diskriminierungsfreie Neuregelung zu veranlassen, • und damit ein klares Signal für Fairness, Chancengleichheit und Rechtsstaatlichkeit in der Wissenschaft zu setzen. Vorstand des hlb SH e.V. für seine Mitglieder

Details

Veröffentlichungsdatum
08.10.2025
Petent/in
Vorsitzender hlb SH e.V. Prof. Dr. Jörn Wochnowski
Status
in Mitzeichnung
42
Tage
0 Mitzeichner, noch 2.000 bis
Quorum
Mitzeichnungen
Gleichbehandlung aller Wissenschaftler:innen bei der Lehrbefreiung an den Hochschulen