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Gleichbehandlung aller Wissenschaftler:innen bei der Lehrbefreiung an den Hochschulen

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Wir, der Vorstand des hlb Schleswig-Holstein e.V., wenden uns aufgrund zahlreicher Beschwerden unserer Mitglieder sowie auf Grundlage eines Beschlusses unserer Mitgliederversammlung mit dieser Petition an Sie: Anlass ist die derzeitige Regelung zur Lehrbefreiung gemäß LVVO SH § 9 Abs. 1 sowie die entsprechende Richtlinien der Hochschulen des Landes wie beispielsweise die der Technischen Hochschule Lübeck. So sieht die Präsidiumsrichtlinie der Technischen Hochschule Lübeck vor, dass ausschließlich Wissenschaftlerinnen (Frauen) Lehrbefreiung für eine überproportionale Gremienarbeit erhalten. Nach unserer Auffassung stellt diese Praxis eine unzulässige Diskriminierung dar und verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG sowie die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). 1. Zum Sachverhalt: Die bestehende Regelung verfolgt das Ziel, Chancengleichheit und Gleichstellung zu fördern. In der Umsetzung führt sie jedoch zu einer systematischen Benachteiligung männlicher Wissenschaftler sowie weiterer Personen, die sich nicht als „weiblich“ daher als „divers“ oder „männlich“ identifizieren. Diese Differenzierung ist sachlich nicht gerechtfertigt, da sie eine Bevorteilung ausschließlich aufgrund des Geschlechts vorsieht, ohne die tatsächliche Belastung durch Gremienarbeit oder Forschungsaufgaben angemessen zu berücksichtigen. 2. Juristische Bewertung: • Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. • Art. 3 Abs. 3 GG: Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. • AGG §§ 1, 7: Verbot der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die aktuelle Regelung verstößt gegen diese Grundsätze, da sie eine geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung institutionalisiert. 3. Unsere Forderungen: Wir fordern den Landtag Schleswig-Holstein auf, die Regelung zur Lehrbefreiung an den Hochschulen wie folgt zu ändern: 1. Streichung der geschlechtsspezifischen Differenzierung in LVVO SH und den hochschulinternen Richtlinien. 2. Einheitliche Kriterien für Lehrbefreiung, die sich ausschließlich an der tatsächlichen Belastung durch Gremienarbeit und zusätzliche Aufgaben orientieren. 3. Weiterentwicklung gleichstellungsfördernder Maßnahmen, jedoch in Formen, die keine Benachteiligung anderer Wissenschaftler:innen erzeugen. 4. Überprüfung und Anpassung der bestehenden Richtlinien, um ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten und dem AGG sicherzustellen. 4. Appell an den Petitionsausschuss Da weder das zuständige Ministerium noch die Hochschulleitungen auf Schreiben unserer Mitglieder reagiert haben, wenden wir uns nun unmittelbar an Sie. Wir bitten den Petitionsausschuss, • diese Praxis zu überprüfen, • eine diskriminierungsfreie Neuregelung zu veranlassen, • und damit ein klares Signal für Fairness, Chancengleichheit und Rechtsstaatlichkeit in der Wissenschaft zu setzen. Vorstand des hlb SH e.V. für seine Mitglieder

Beschluss des Petitionsausschusses
05.05.2026

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 18 Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und Stellungnahmen des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur beraten.

Der Petent kritisiert, dass die Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen sowie die entsprechenden Richtlinien der Hochschulen des Landes die Möglichkeit einer Lehrermäßigung bei überproportionaler Belastung durch Tätigkeiten in Gremien oder Ausschüssen ausschließlich für Wissenschaftlerinnen vorsehen. Dies stelle eine unzulässige Diskriminierung von Wissenschaftlern der Geschlechter „männlich“ oder „divers“ dar und verletze den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Der Petitionsausschuss wird gebeten, sich für eine Neuregelung einzusetzen, die sich allein an der tatsächlichen Belastung durch Gremienarbeit und zusätzlichen Aufgaben orientiert, ohne eine geschlechtsspezifische Differenzierung vorzunehmen.

Der Petitionsausschuss verweist zum Hintergrund des Sachverhalts auf die verpflichtenden Quotenregelungen des Hochschulgesetzes. Diese streben zur Sicherstellung der Repräsentanz von Frauen und Männern gleichermaßen eine möglichst hälftige Geschlechtervertretung in den verschiedenen universitären Gremien an. Damit soll erreicht werden, dass die Perspektive von Frauen in der Wissenschaft gesichert und bestehende Hemmnisse von Frauen auf dem Weg zur Professur identifiziert und abgebaut werden. Hierdurch sollen insgesamt die Rahmenbedingungen für Frauen in der Wissenschaft verbessert werden.

Frauen sind in der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer weiterhin in den meisten Fachbereichen unterrepräsentiert. So war 2024 weniger als ein Drittel der statistisch erfassten Professorinnen und Professoren in Schleswig-Holstein weiblich. Dies führt dazu, dass zur Einhaltung der im Hochschulgesetz vorgegebenen Quotenregelungen Wissenschaftlerinnen und insbesondere Professorinnen oftmals vermehrte Gremientätigkeiten zum Beispiel in Berufungskommissionen und Sitzungen des erweiterten Senats wahrnehmen müssen und diese Aufgaben nicht auf mehrere Personen verteilt werden können.

Das Ministerium unterstreicht, dass diese übermäßige Beanspruchung einen beruflichen Nachteil bedeuten kann. Insbesondere kann sie zu Lasten der eigenen Forschung und Lehre gehen sowie der Übernahme von Führungspositionen im Wissenschaftssystem entgegenstehen. Damit werden Wissenschaftlerinnen im Verhältnis zu Mitgliedern ihrer Berufsgruppe der Geschlechter „männlich“ oder „divers“ benachteiligt. Auf Vorschlag der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten wurde die kritisierte Regelung daher im Jahr 2021 in die Landesverordnung aufgenommen, um einen Ausgleich für Wissenschaftlerinnen zu schaffen, die überproportionale Gremienarbeit leisten.

Der Petitionsausschuss unterstreicht die Notwendigkeit der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Frauen in der Wissenschaft und das Erfordernis von Regelungen, die zu einer Gleichberechtigung von Wissenschaftlerinnen führen. Der Ausschuss sieht ebenso das Spannungsverhältnis, dass sich aus einer Zielsetzung, eine paritätische Besetzung der Hochschulgremien zu erreichen und einem sich daraus ergebendem Nachteil für die Wissenschaftlerinnen ergibt, die durch vermehrte Gremientätigkeit belastet werden.

Der Petitionsausschuss begrüßt, dass das Bildungsministerium nach einer rechtsaufsichtlichen Prüfung nunmehr im Rahmen der aktuellen Novellierung des Hochschulgesetzes an einem Entwurf einer rechtmäßigen gesetzlichen Verankerung dieses Ermäßigungstatbestandes im Hochschulgesetz arbeitet. In dieser wird zu berücksichtigen sein, dass eine Ermäßigung von der allgemeinen Lehrverpflichtung für Wissenschaftlerinnen nur dann in Frage kommt, wenn der Frauenanteil in dem jeweiligen Fachbereich unterrepräsentiert ist. Die Hochschulen wurden bereits im September 2025 unterrichtet, die Anwendung der derzeitigen Regelung auszusetzen, die diese Voraussetzung bisher nicht anerkennt. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass damit zeitnah die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Lehrermäßigung für Wissenschaftlerinnen zukünftig rechtssicher ermöglichen zu können. Für eine allgemeine Lehrermäßigung, wie in der Petition gefordert, spricht sich der Ausschuss hingegen nicht aus. Gremienarbeit an Hochschulen ist integraler Bestandteil der dienstlichen Aufgaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Sie folgt aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Prinzip der akademischen Selbstverwaltung, das die Mitwirkung an Entscheidungsprozessen in Forschung, Lehre und Organisation als wesentlichen Teil wissenschaftlicher Tätigkeit voraussetzt.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
08.10.2025
Petent/in
Vorsitzender hlb SH e.V. Prof. Dr. Jörn Wochnowski
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
18 Mitzeichner