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Igelschutz in Schleswig-Holstein – Nachtfahrverbot für Mähroboter

Igel sind unverzichtbare Nützlinge in unseren Ökosystemen. Ausgerechnet in unseren Gärten, die eigentlich Rückzugsräume für die Tiere sein sollten, lauert mit dem Mähroboter eine tödliche Gefahr. Statt bei Gefahr zu fliehen, rollen Igel sich zusammen. Diese bewährte Überlebensstrategie schützt vor Fressfeinden, nicht jedoch vor scharfen Klingen. Die Hersteller der Geräte reagieren mit Sensoren und technischen Anpassungen. Doch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen: Die Systeme funktionieren nicht zuverlässig, besonders bei den kleineren Jungtieren gibt es Probleme.
Dabei nimmt der Igelbestand bereits deutschlandweit ab, ebenso in Schleswig-Holstein. Inzwischen steht der Europäische Igel Erinaceus europaeus auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Die Gründe dafür sind vielfältig: Lebensraumverlust, -verschlechterung und -zerschneidung, Nahrungsmangel, Umweltgifte wie Pestizide, Verkehr – und zunehmend auch Mähroboter.
Zumindest ein Großteil der Verletzungen und Todesfälle durch Mähroboter ließe sich effektiv verhindern, wenn diese nur tagsüber fahren würden. Denn Igel sind überwiegend bei Dunkelheit aktiv. Auch die ebenfalls dämmerungs- und nachaktiven Kröten und viele weitere heimische Gartenbewohner werden so wirkungsvoll geschützt.
Wir möchten, dass sich das Land Schleswig-Holstein durch folgende Schritte für einen Schutz von Igeln stark macht.
1. Schleswig-Holstein möge ein Nachtfahrverbot für Mähroboter erlassen. Damit werden Igel und andere nacht- und dämmerungsaktive Wildtiere vor Verletzungen und Tötungen durch Mähroboter weitgehend geschützt. Das Nachtfahrverbot soll ein klares Rechtsbewusstsein schaffen und eine unmissverständliche Signalwirkung entfalten. Es soll nicht dazu dienen, Menschen durch Verbote an den Pranger zu stellen.
2. Schleswig-Holstein möge eine Kommunikationskampagne zur Einführung des Nachtfahrverbots durchführen. Die Kampagne stellt die praktische Umsetzung und Kommunikation der Regelung in den Vordergrund. Die Verwaltungen auf Kreis- und kommunaler Ebene werden in die Kampagne eingebunden.
3. Schleswig-Holstein möge eine umfassende Informationskampagne zum Schutz von Igeln, zum Beispiel durch eine igelfreundliche Gartengestaltung, durchführen. Die Kampagne richtet sich an die Öffentlichkeit und fokussiert auf einfache und effektive Maßnahmen.
4. Schleswig-Holstein möge sich mit einer Initiative im Bundesrat dafür einsetzen, dass ein Nachtfahrverbot für Mähroboter auf Bundesebene erwirkt wird.
Diese Petition wird vom NABU Schleswig-Holstein, vom BUND Schleswig-Holstein, von den NABU Gruppen Ammersbek, Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Barmstedt, Büchen, Elmshorn, Itzehoe, Kiel, Neumünster, Niebüll-Leck, Nortorf, Ostangeln, Plön, Preetz-Probstei, Schenefeld, Schenefeld-Halstenbek und Schleswig, von der BUND Kreisgruppe Plön, vom Wildtierheim Preetz und von der Igel- und Wildtierhilfe Eckernförder Bucht getragen.
Igelfoto: NABU/Andreas Bobanac
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 2.589 Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von der Petentin auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgetragenen Gesichtspunkte und Stellungnahmen des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur beraten.
Die Petentin weist darauf hin, dass es sich bei dem Igel um eine gefährdete Art handelt. Gründe dafür seien neben den Gefahren des Straßenverkehrs, dem Pestizideinsatz, der Lebensraumzerstörung und dem Nahrungsmangel auch der Einsatz von Mährobotern. Die scharfen Klingen dieser Geräte könnten für die Igel tödlich sein, weil sie bei Gefahr nicht weglaufen, sondern sich einrollen würden. Die in den Mährobotern verbauten Sensoren würden insbesondere kleine Jungtiere nur unzuverlässig schützen. Da von Verletzungen durch Mähroboter aber nicht nur Igel, sondern auch andere nachtaktive Kleintiere wie Frösche, Kröten oder Molche betroffen seien, fordert die Petentin ein Nachtfahrverbot beziehungsweise Tagfahrgebot für Mähroboter, eine Informationskampagne zum Tierschutz, die neben den Mährobotern auch die Gartengestaltung in den Blick nimmt, sowie eine Bundesratsinitiative zum wirksamen Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Kleintieren.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Bestände des in West- und Mitteleuropa verbreiteten Braunbrustigels zurückgehen. Die Petentin benennt in ihrer Eingabe zutreffend verschiedene Ursachen. Hinsichtlich der Gefahr durch Mähroboter bestätigt auch das Ministerium in seiner Stellungnahme eine steigende Anzahl von Igeln mit Schnittverletzungen in Igel- oder Wildtierpflegestationen. Da Igel sich immer mehr in menschlichen Siedlungen konzentrieren und der Absatz von robotergesteuerten Rasenmähern aufgrund der immer geringeren Preise stark ansteigt, werden nach Einschätzung des Ministeriums absehbar auch immer mehr Tiere potentiell durch diese Geräte zu Schaden kommen. Der Ausschuss stimmt der Petentin daher zu, dass ein Verzicht auf die Nutzung von Mährobotern in der Dämmerung und Nachtzeit eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz der Tiere darstellt.
Soweit die Petentin sich dafür einsetzt, ein Nachtfahrverbot für Mähroboter rechtlich zu regeln, unterstreicht der Ausschuss zunächst, dass es gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz bereits verboten ist, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Igel zählt nach der Bundesartenschutzverordnung wie alle heimische Säugetierarten zu den besonders geschützten Arten. Dies gilt in ganz Deutschland, ohne dass zusätzliche Regelungen durch eine Kommune, ein Land oder eine Behörde getroffen werden müssen. Durch gesondert ausgesprochene Nachtfahrverbote für Mähroboter werden Regelungen zum Schutz von Igeln vor Verletzungen oder Tötungen damit nicht neu geschaffen, sondern lediglich konkretisiert. Wer also mit einem Mähroboter einen Igel verletzt oder tötet, begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Die verschiedenen Optionen für ein Nachtfahrverbot wurden durch das Ministerium geprüft. Danach lässt sich ein bundesweites Verbot auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage nicht begründen. Hierfür wäre eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich. Für ein landesweites Nachtfahrverbot von Mährobotern bedarf es wiederum einer Änderung des Landesnaturschutzgesetzes. Im vorliegenden Fall liegt die Zuständigkeit für entsprechende Maßnahmen gegenwärtig bei den Kreisen als untere Naturschutzbehörde. Diese sind grundsätzlich bereits befugt, den Betrieb von Mährobotern bei Vorliegen einer tragfähigen Gefahrenprognose im jeweils betreffenden regionalen Gebiet durch Erlass einer naturschutzrechtlich begründeten Allgemeinverfügung zu beschränken. Das Ministerium unterstreicht, dass der Artenschutz in diesem Fall überwiegt gegenüber der vergleichsweise geringen Belastung der Eigentümer durch eine Nutzungseinschränkung in den Nachtstunden. Der Petitionsausschuss begrüßt, dass das Ministerium den Kreisen und Kommunen bereits Informationen zu diesem Rechtsrahmen übersandt hat, und er geht davon aus, dass die unteren Naturschutzbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich eine entsprechende Gefahrenbewertung vornehmen.
Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass der praktischen Umsetzung eines Verbotes Hürden entgegenstehen. Kontrollen erfordern einen erhöhten Personalaufwand und betroffene Flächen sind oft nicht einsehbar beziehungsweise dürfen aufgrund des Eigentumsrechtes auch nicht betreten werden. Sollten Geräte entwickelt werden, bei denen aufgrund effektiverer Sensoren nachweislich kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht, könnte sich außerdem die zugrundeliegende behördliche Gefahrenprognose ändern. Darüber hinaus kann es neben Mährobotern auch durch weitere Gefahren wie fehlende Ausstiegsmöglichkeiten in Swimmingpools und Gartenteichen, durch unverschlossene Kellerschächte sowie durch Freischneider zu Igeltötungen in Gärten kommen. Der Ausschuss unterstützt daher, dass das Ministerium bei den Kreisen und Kommunen insbesondere für Informationskampagnen geworben hat, die neben den Hinweisen auf die bestehende Rechtslage einen breiteren Ansatz zum Igelschutz wählen. Sie sollen auf bestehende Risiken hinweisen und Gärtnerinnen und Gärtnern Anregungen liefern, wie sie durch eine Verbesserung des Lebensraumes, beispielsweise durch igeldurchlässige Gartenumfriedungen sowie eine naturnahe Gartengestaltung mit Versteckmöglichkeiten und einem großen Angebot an Nahrungstieren, zur Förderung von Igeln beitragen können. Entsprechende Informationen werden auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt bereitgestellt.
Der Ausschuss appelliert an die Kreise und Kommunen, durch entsprechende Informationskampagnen umfassend auf die geltende Rechtslage und die dargestellten Maßnahmen aufmerksam zu machen. Den Hinweis der Petentin, dass ein landesweites Verbot ein deutliches Signal senden würde und sich besser vermitteln lasse als unterschiedliche Regelungen zwischen verschiedenen Kreisen, kann der Ausschuss gut nachvollziehen. Er beschließt daher, die Petition zur Erwägung der für eine einheitliche Regelung notwendigen Änderung des Landesnaturschutzgesetzes beziehungsweise einer Bundesratsinitiative an die Fraktionen weiterzuleiten.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.