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Keine Bauschuttdeponie nahe Eckernförde

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Wirtschaft

Deponie stoppen!

Direkt an der Stadtgrenze zu Eckernförde auf dem Gebiet der Gemeinden Kosel und Gammelby will die Unternehmensgruppe Glindemann ihre Kiesgrube zu einer Bauschuttdeponie umwandeln. Dabei soll nicht nur die Kiesgrube verfüllt, sondern es soll eine Hügeldeponie aufgeschüttet werden. Da dort viel Gelände zur Verfügung steht, ist mittelfristig mit einer der größten Deponien überhaupt zu rechnen der zweitgrößten, vielleicht auch der größten Deponie Schleswig-Holsteins. Wir fordern die verantwortlichen Entscheider auf, diese Deponie zu stoppen.

1. Der Deponiestandort befindet sich in einem äußerst sensiblen Grundwassergebiet, direkt angrenzend an den Bültsee und die Schnaaper Seen. Hier befinden sich große Grundwasserseen von der Schlei bis zum Windebyer Noor. Dies ist durch zahlreiche Fachgutachten belegt. Die Flächen rund um die Deponie sind als Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
2. Die Nutzung einer leeren Kiesgrube für eine Deponie ist nicht mehr Stand der Technik: Hier wird der Abfall in unmittelbarer Nähe des Grundwassers verfüllt.
3. Darüber hinaus bleibt es nicht bei der Verfüllung, sondern es soll noch eine Halde aufgeschüttet werden. Eine Hügeldeponie könnte auch gleich an einem anderen Standort entstehen.
4. Die Standortsuche wurde mittels eines Raumordnungsverfahrens durchgeführt. Dieses hat den Standort ermittelt durch Vergleich mit einigen anderen Kiesgruben der Unternehmensgruppe Glindemann. Es wurde also nicht nach einem nach Umweltaspekten geeigneten Standort gesucht, sondern nur aus wenigen (nicht einmal allen) Standorten der Firma ein Standort ausgewählt.
5. Die Genehmigung der Kiesgrube sah eine Renaturierung nach Abschluss der Ausbeutung vor. Stattdessen jetzt den Betrieb einer Deponie zu erlauben, stört den Rechtsfrieden.

Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Deponie wird in der Regel im Verfahren mit dem öffentlichen Interesse an der Entsorgung begründet und das Verfahren entsprechend unterstützt. Zusammenfassend kann hier festgestellt werden, dass kein öffentliches Interesse an einer Bauschuttdeponie an diesem Standort bestehen kann, da von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde: Es sind nicht vorrangig Kiesgruben geeignet, sondern aufgrund der Grundwassernähe nachrangig. Daher stehen auch Flächen und Betreiber in weniger sensiblen Gebieten zur Verfügung, die nicht in die Auswahl einbezogen wurden. Das Raumordnungsverfahren ist in seiner derzeitigen Form nicht geeignet, einen Standort zu bestimmen; die Planungen etwa zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen zeigen einen neuen Weg. Es wird deutlich, dass das Staatsziel Umweltschutz der Landesverfassung in den relevanten Gesetzen und ihrer Umsetzung noch nicht ausreichend berücksichtig wird, wenn eine Planung in einem derart sensiblen Grundwasser-Gebiet betrieben wird.

Details

Veröffentlichungsdatum
08.09.2023
Petent/in
Christoph Schleusener
Status
in Beratung
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
3.192 Mitzeichner

Die öffentliche Anhörung hat am 5. Dezember 2023 stattgefunden.