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Keine Windenergie in Langwedel

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Energie

Nein zur Windkraft in Langwedel!

Im östlichen Bereich von Langwedel befinden sich 4 Windpotentialflächen, die nun von den Landeignern als Vorrangflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen angeworben werden.

Aus folgenden Gründen sind wir gegen die Errichtung von Windkraftanlagen an den angedachten Standorten in Langwedel:

- hohes Konfliktrisiko mit Großvögeln (Seeadler, Rotmilan, Störche (Weißstorch und
Schwarzstorch) und noch viele mehr
- Schutzbereich Mensch und Gesundheit - zu geringer Abstand zur Wohnbebauung: Schattenwurf, Lärmbelästigung, Immobilienwertverlust, Veränderung des Landschaftsbildes usw.
- Konfliktrisiko Nähe zu Flächen mit militärischen Belangen (Truppenübungsplatz oder
Standortübungsplatz Langwedel)

Bitte unterstützen Sie unsere Petition gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Langwedel.

Beschluss des Petitionsausschusses

30.05.2023
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 174 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Hauptpetentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beraten.

Der Ausschuss entnimmt der Stellungnahme, dass die in der Petition genannten vier Flächen zwar seit 2016 als Windenergiepotentialflächen ausgewiesen sind, aber nicht als Vorranggebiet in dem Ende 2020 in Kraft getretenen Regionalplan für Windenergie an Land ausgewiesen sind. Daher scheidet eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Wind-kraftanlagen aus. Auf diesen Windenergiepotentialflächen können derzeit keine Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden.

Die Nichtausweisung ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen. So befinden sich die Flächen teilweise in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe beziehungsweise in zu großer Nähe zum Naturpark Westensee oder im Beeinträchtigungsbereich um einen Seeadlerhorst. Auch erreichten Flächen bei der Berücksichtigung eines erweiterten Schutzbereiches um die Gemeinde Langwedel nicht die erforderliche Mindestgröße.

Der Ausschuss weist jedoch darauf hin, dass zahlreiche Gesetzesänderungen seit dem Inkrafttreten des Regionalplans eine erneute Prüfung erforderlich machen. Aus-schlaggebend ist insbesondere das am 1. Februar 2023 in Kraft getretene Windenergieflächenbedarfsgesetz. Um bis 2032 2 Prozent der Fläche Deutschlands für die Erzeugung von Windenergie bereitzustellen, hat der Bundesgesetzgeber verbindliche Flächenziele für jedes Bundesland festgelegt. So muss Schleswig-Holstein bis Ende 2027 1,3 Prozent und bis Ende 2032 schließlich 2 Prozent seiner Landesfläche als Windenergiegebiete festsetzen.

Um diesen rechtlich vorgeschriebenen Ausbau der Windenergie an Land geordnet durchzuführen, ist für Schleswig-Holstein vorgesehen, den Prozess erneut mithilfe von Raumordnungsplänen zu steuern. Das Ministerium betont, dass nunmehr auch bisher nicht berücksichtigte Flächen betrachtet und geprüft werden müssten, um die genannten Ziele bis 2027 beziehungsweise 2032 erreichen zu können. Zudem müssten mit Ausnahme des Abstandes zur Wohnbebauung fast alle Kriterien auf den Prüfstand gestellt werden.

Der Petitionsausschuss teilt die Auffassung des Ministeriums, dass das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten ist, bevor eine Aussage darüber getroffen werden kann, ob und wenn ja in welchem Umfang in der Gemeinde Langwedel Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Er unterstreicht, dass auch die durch die Petentin vorgebrachten Argumente gegen eine Errichtung von Windkraftanlagen im Planungsprozess Berücksichtigung finden werden. Dem Begehren der Petentin kann er zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht entsprechen.

Details

Veröffentlichungsdatum
07.03.2023
Petent/in
Silvia Rohwer
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
174 Mitzeichner