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kostenfreie Mitnahme von Hunden im ÖPNV

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Verkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer in Schleswig-Holstein einen Hund im ÖPNV mitführen möchte, muss stets eine Einzelfahrkarte Kind erwerben. Ein Erwerb von Tages-, Wochen-, Monatskarten oder gar ein kostenloser Transport sind nicht möglich.
Dies stellt eine erhebliche Mehrbelastung für HundebesitzerInnen, die den ÖPNV nutzen wollen oder auf ihn angewiesen sind, dar.

In ihrem Koalitionsvertrag haben die CDU und Bündnis90/Die Grünen auf Seite 193 vereinbart, Anreize für Menschen in Schleswig-Holstein zu schaffen, um Busse, Bahnen oder Fahrrad künftig intensiver zu nutzen.
Mit dem Deutschlandticket ab dem 01. Mai 2023 steigt insbesondere die finanzielle Attraktivität des ÖPNV. Leider wurde dabei keine deutschlandweite Regelung hinsichtlich der Beförderung von Hunden getroffen.
Regionale Ausnahmen sind aber gestattet und andere Verkehrsverbünde machen es vor: So ist beispielsweise im VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) oder im VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) eine kostenlose Mitnahme von Hunden mit dem Deutschlandticket möglich.

Ist es gewünscht, dass sich HundebesitzerInnen in Zeiten von Klimawandel und ökologischem Gewissen auf der einen Seite und stark steigenden Einzelfahrkartenpreisen auf der anderen Seite weiterhin überlegen müssen, ob sich eher der ÖPNV oder das Auto rechnet?

Die UnterzeichnerInnen dieser Petition bitten die Vertreter des Landes Schleswig-Holsteins als Gesellschafter der NAH.SH GmbH zu prüfen, ob nicht auch im echten Norden eine kostenfreie Mitnahmeregelung für Hunde im Rahmen des Deutschlandtickets geschaffen werden kann.
Dies ist für viele HundebesitzerInnen mit Sicherheit ein Anreiz, das Auto stehen zu lassen und Busse oder Bahnen zu nutzen. So werden der Geldbeutel und die Umwelt gleichermaßen entlastet.

Beschluss des Petitionsausschusses

30.05.2023
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 28 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Hauptpetenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus beraten.

Der Petitionsausschuss bestätigt, dass das bundesweit gültige Deutschlandticket selbst nicht zur Mitnahme von Hunden berechtigt. Ob und zu welchen Kosten Tiere mitgenommen werden dürfen, unterliegt den jeweiligen Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. So ist im Geltungsbereich des Hamburger Verkehrsverbundes die Mitnahme von Hunden bereits heute in der Regel kostenfrei. Daneben sind beispielsweise im Einsatz befindliche Blinden- oder Assistenzhunde bundesweit von der Entgeltpflicht ausgenommen. In Schleswig-Holstein gilt, dass – sofern in den Tarifbestimmungen der jeweiligen Verkehrsunternehmen nichts Anderes festgelegt ist – für die Mitnahme eines Hundes eine Einzelfahrkarte Kind gelöst werden muss.

Zwar sei nach Auffassung des Verkehrsministeriums eine Vereinheitlichung der Regelungen im Sinne des Petenten grundsätzlich zu befürworten, jedoch empfehle es sich, vorab die Akzeptanz für die kostenlose Mitnahme von Hunden bei den Kundinnen und Kunden in Schleswig-Holstein im Rahmen einer regelmäßigen Marktforschung abzufragen.

Bezüglich der mit der Petition begehrten Regelung einer kostenfreien Mitnahme von Hunden im öffentlichen Personennahverkehr betont das Verkehrsministerium, dass es aus Sicht der Verkehrsunternehmen gute Argumente für eine Beibehaltung der Entgeltpflicht gebe. So stünden mitgeführte Hunde zum einen mit den übrigen Fahrgästen in Konkurrenz um verfügbare Plätze. Zum anderen seien auch die Interessen der Fahrgäste, die Angst vor Hunden haben oder auf diese allergisch reagieren, zu berücksichtigen.

Der Ausschuss betont, dass es auch ihm nicht möglich ist, auf die Gestaltung der Tarifbestimmungen von Verkehrsunternehmen unmittelbaren Einfluss zu nehmen. Zu-dem teilt er die Einschätzung des Verkehrsministeriums, wonach zunächst eine Befragung der Kundinnen und Kunden zur Akzeptanz einer möglichen Mitnahmeregelung sinnvoll erscheint. Zum jetzigen Zeitpunkt vermag sich der Ausschuss daher nicht für das Anliegen des Petenten auszusprechen.

Das Verkehrsministerium wird gebeten, den Beschluss an den schleswig-holsteinischen Verkehrsverbund NAH.SH weiterzuleiten.

Details

Veröffentlichungsdatum
06.04.2023
Petent/in
Dominic Dresen
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
28 Mitzeichner