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Landesweite Aufklärungskampagne zu emotionalem Missbrauch

Mit der Petition wird gefordert, dass der Landtag Schleswig-Holstein eine landesweite Aufklärungskampagne zum Thema emotionaler Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen beschließt und in Schule, Jugendhilfe und Präventionsarbeit verankert.
Studien zeigen, dass emotionale Misshandlung die häufigste Form der Misshandlung von Kindern ist und teils ebenso schwere oder schwerere Folgen für die seelische Gesundheit haben kann wie körperliche Gewalt. Kinder und Jugendliche erleben etwa ständige Abwertung („Aus dir wird nie etwas“), Liebesentzug („So wie du bist, wird dich nie jemand lieben“), Gaslighting („Das bildest du dir ein, das war nicht so“), „Silent Treatment“ (Schweigen als Strafe) oder Rollenumkehr, wenn sie dauerhaft Verantwortung von Erwachsenen übernehmen müssen. Hinzu kommen Formen von „Coercive Control“ (Zwangskontrolle), zum Beispiel Verbote, Freundinnen und Freunde zu treffen, Kontrolle von Handy und Nachrichten oder der Satz: „Darüber entscheidest nicht du, das bestimme ich.“
Solche Muster können in Familien, Schulen, Peergroups sowie in weltanschaulich oder religiös geprägten Zusammenhängen auftreten. Sie zielen nicht auf körperliche Verletzung, sondern auf Kontrolle, Abhängigkeit und die Schwächung des Selbstwerts. Wiederholte emotionale Gewalt erhöht deutlich das Risiko für Störungen des Sozialverhaltens, Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen und Schwierigkeiten, Vertrauen und stabile Beziehungen aufzubauen und der eigenen Wahrnehmung zu trauen.
Damit berührt emotionaler Missbrauch den Kern einer demokratischen Gesellschaft. Demokratie setzt Menschen voraus, die sich ihrer eigenen Würde bewusst sind, ihre Gefühle und Grenzen wahrnehmen und sich aus freien Stücken entscheiden können. Ein Aufwachsen möglichst frei von emotionalem Missbrauch ist daher nicht nur Kinderschutz, sondern auch Voraussetzung für Freiheit und demokratische Teilhabe.
Mit dieser Petition wird angeregt, emotionalen Missbrauch als eigenen Schwerpunkt ausdrücklich in den Blick zu nehmen und Kinder sowie Jugendliche in Schleswig-Holstein mit darauf ausgerichteten Informationen, Beispielen, benannten Ansprechstellen und Fortbildungsangeboten für Fachkräfte zu unterstützen. Vorgeschlagen wird ein Maßnahmenpaket mit altersgerechten Materialien für Schulen und Jugendangebote, Sensibilisierung in Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal, niedrigschwelligen – auch digitalen – Anlaufstellen und Öffentlichkeitsarbeit, die Beispiele emotionaler Grenzverletzung benennt und Hilfewege aufzeigt.
Prävention von emotionalem Missbrauch kann psychische Erkrankungen, Ausfälle in Schule und Beruf und damit verbundene Kosten verringern und stärkt seelische Gesundheit, Bildungschancen und demokratische Stabilität in Schleswig-Holstein und darüber hinaus in der Bundesrepublik Deutschland und Europa.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von zwölf Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur beraten.
Der Petent führt aus, dass viele Kinder und Jugendliche emotionaler Misshandlung ausgesetzt seien. Wiederholte emotionale Gewalt erhöhe deutlich das Risiko für Störungen des Sozialverhaltens, Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen und Schwierigkeiten, Vertrauen und stabile Beziehungen aufzubauen und der eigenen Wahrnehmung zu trauen. Schleswig-Holstein solle Kinder und Jugendliche daher mit konkreten Informationen zu emotionaler Gewalt und Ansprechstellen unterstützen sowie Lehrkräfte und pädagogisches Personal gezielt schulen.
Der Petitionsausschuss teilt die Auffassung des Petenten, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich vor psychischer Gewalt zu schützen sind. Der Petent verweist zutreffend auf potentiell schwerwiegende Folgen wie Störungen des Sozialverhaltens oder eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für psychische Erkrankungen. Der Ausschuss stimmt mit dem Petenten überein, dass Kinder und Jugendliche Kenntnisse über psychische Gewalt benötigen, damit sie schädigendes Verhalten erkennen und einordnen können. Darüber hinaus sollte ihnen an die Hand gegeben werde, wo sie bei Bedarf Hilfe und Unterstützung finden.
Das Bewusstsein, dass Gewalt nicht auf Tätlichkeiten reduziert werden darf, findet daher auch Ausdruck in der Verpflichtung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes. Dieses verpflichtet jede Schule, zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler ein Präventions- und Interventionskonzept aufzustellen. Dieses muss Gefährdungen im Zusammenhang mit sexualisierter und körperlicher, aber auch psychischer Gewalt berücksichtigen und strukturelle Maßnahmen vorhalten, mit denen alle Schulbeteiligten im Fall des Auftretens von Grenzverletzungen oder schädigendem Verhalten innerhalb und außerhalb von Schule zuverlässig und schnellstmöglich Schutz erhalten können. In diesem Rahmen werden Kinder und Jugendliche in ihrer sozial-emotionalen Kompetenzentwicklung gefördert und darin unterstützt, möglichst frühzeitig ein umfassendes Verständnis von Gewalt und Grenzwahrung zu entwickeln, um im Fall von eigener Betroffenheit Hilfsangebote zu nutzen sowie selbst Kommunikationsmittel und Verhaltensformen zur gewaltfreien Konfliktaustragung zu erlernen.
Bereits jetzt können sich Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein an verschiedene Stelle wenden, wenn sie Unterstützung benötigen. So besteht die Möglichkeit, sich
an die Schulsozialarbeit oder Beratungslehrkräfte, die Schulpsychologische Beratung oder eine Vielzahl unterschiedlicher Beratungsstellen im Land zu wenden. Die Landesregierung stellt im Internet Informationen und Kontaktdaten zur Verfügung. Diese sind zu finden unter: Themen → Bildung & Hochschulen → Schülerinnen und Schüler → Mental stark in Schleswig-Holstein – Hilfe und Tipps für Schülerinnen und Schüler.
Dem Petenten ist zuzustimmen, dass insbesondere Lehrkräfte und das pädagogische Personal in der Schule für eine differenzierte Betrachtung und eine fachspezifische Bearbeitung aller Gewaltformen zu sensibilisieren sind. Der Ausschuss hält es für zielführend, dass das Zentrum für Prävention des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein fortlaufend Veranstaltungen und Beratungsangebote für die Prävention und Interventionsplanungen hinsichtlich psychischer Gewalt, inklusive der in der Petition als emotionale Gewalt aufgeführten Handlungen, anbietet. Fester Bestandteil des Fort- und Weiterbildungsangebots des Themenbausteins Gewalt und Extremismus sind Veranstaltungen zur Mobbing-Prävention und -Intervention, zum Umgang mit verbaler Gewalt als Unterform der psychischen Gewalt und zum Umgang mit diskriminierenden Handlungen in Wort und Tat in der analogen wie digitalen Welt.
Der Petitionsausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und stellt im Ergebnis seiner Beratung fest, dass im Sinne der Petition bereits durch verschiedene Informations- und Beratungsangebote die Voraussetzungen für einen ganzheitlichen Umgang mit psychischer Gewalt in Schleswig-Holstein geschaffen sind.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.