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Maßnahmen gegen Fachkräftemangel in Kitas

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Kinder und Jugend

Diese Petition wurde von der Kreiselternvertretung Bad Segeberg verfasst.
Der Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung führt zu einer dramatischen Verschlechterung des Betreuungsangebots für Klein (Ü3)- und Kleinstkinder (U3) in Schleswig-Holstein: kurzfristige Gruppenschließungen und/oder eine Reduzierung der Öffnungszeiten sind der traurige Alltag an unseren Kitas. Die prekäre Lage aufgrund des Fachkräftemangels ist allgemein bekannt, aber es fehlen realistische Lösungsansätze, um die Betreuungslage zu verbessern.
Eine wesentliche Ursache dafür ist aus unserer Sicht das Neue-Kita-Gesetz. Das sogenannte Qualitäts-Standard-Kosten-Modell (SQKM) setzt Maßstäbe für die Qualifikation von Fachkräften, die derzeit nicht erfüllt werden können. Wir fordern daher
1. dass die Anforderungen an die berufliche Qualifikation von ErzieherInnen gesenkt werden. Insbesondere soll eine Fachkraft mit einer Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin (SPA) im Bezug auf den Betreuungsschlüssel als vollwertige Fachkraft anerkannt werden.
2. dass Ausbildungskapazitäten für ErzieherInnen in Schleswig-Holstein erhöht werden und die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) gestärkt wird.
3. dass die Weiterbildung zur ErzieherIn gefördert wird und dass weitere Abschlüsse im pädagogischen Bereich berufsübergreifend anerkannt werden.
4. dass den Auszubildenden für die Ausbildung keine Kosten entstehen, sondern dass diese vom Land getragen werden. Die Weiterbildung soll zukünftig auch berufsbegleitend möglich sein.
5. dass zukünftig Qualitäts- und Betreuungsstandards im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung nur dann erhöht werden dürfen, wenn nachweislich die Voraussetzungen gegeben sind, um diese Standards einzuhalten.
6. dass der Ausfall von Betreuungszeiten an Kitas vom örtlichen Träger systematisch ab dem ersten Ausfalltag erfasst werden muss und dass die Ausfallzeiten in der zukünftige Bedarfsplanung berücksichtigt werden.

Beschluss des Petitionsausschusses

07.11.2023
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 564 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung beraten.

Der Petent problematisiert in seiner Eingabe, dass der Fachkräftemangel zu einer dramatischen Verschlechterung der Kindertagesbetreuung führt. Da aufgrund der hohen Maßstäbe für die Qualifikation von Fachkräften nach dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege derzeit nicht genügend Stellen besetzt werden könnten, müssten Gruppen häufig kurzfristig geschlossen oder Öffnungszeiten reduziert werden. Um die Betreuungslage zu verbessern, fordert der Petent die Absenkung der Anforderungen an die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften, Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der Attraktivität der Ausbildung, die erweiterte Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sowie eine systematische Soforterfassung von Betreuungsausfällen durch die örtlichen Träger.

Der Petitionsausschuss unterstreicht zunächst den hohen Stellenwert einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Betreuung. Den Kindertageseinrichtungen kommt eine besondere Bedeutung in der Realisierung von Bildungschancen für alle Kinder, der Kompensation sozioökonomischer Benachteiligung und der demokratischen und gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeit von Kindern zu. Auch müssen sich insbesondere berufstätige Eltern darauf verlassen können, dass eine Betreuung ihrer Kinder sichergestellt ist.

Die gestiegenen Ansprüche an die Betreuung und Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen erfordern vom pädagogischen Personal besondere Qualifikationen und professionelle Kompetenzen. Dem Petenten ist zuzustimmen, dass es eine Herausforderung darstellt, gut ausgebildetes, neues Personal in ausreichender Zahl zu gewinnen. Das Sozialministerium betont jedoch, dass nicht das neue Kindertagesförderungsgesetz ursächlich für den aktuellen Personalmangel ist. Auch vor der Änderung des Gesetzes gab es abhängig von der Funktion Anforderungen an das Personal in Kindertageseinrichtungen. So war beispielsweise der Einsatz sozialpädagogischer Assistentinnen in der Funktion als Gruppenleitung nicht möglich und der Zugang nicht originär pädagogischer Berufsgruppen in die Kindertagesbetreuung war bereits eingeschränkt.


Der Petitionsausschuss stellt fest, dass bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen wurden, um dem Personalmangel entgegenzuwirken.

Da sich der im Gesetz vorgegebene verbesserte Betreuungsschlüssel nicht an jeder Stelle und zu jedem Zeitpunkt im Land unmittelbar umsetzen ließ, ist ein Übergangszeitraum definiert worden. So ist es mit einer Ausnahmegenehmigung befristet möglich, in der Übergangszeit mit abgesenktem Betreuungsschlüssel von 1,5 oder 1,75 statt 2,0 zu betreuen. Dabei ist es möglich, diesen fehlenden Stellenanteil auch mit Personal zu besetzen, das nicht die von pädagogischen Fachkräften geforderte Ausbildung durchlaufen hat, um diese von nicht-pädagogischen Aufgaben zu entlasten.

Der Einsatz dieser sogenannten Helfenden Hände ist Teil der umfassenden und finanziell gut unterlegten Fachkräfte-Stärken-Strategie der Landesregierung, die mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen sowohl neue Fachkräfte in das System bringen als auch vorhandene Fachkräfte stärken soll.

Teil der Strategie ist ebenfalls eine Steigerung der Attraktivität der Ausbildung. So werden seit diesem Sommer rund 800 praxisintegrierte Ausbildungsplätze gefördert. Diese haben den Vorteil, dass die Ausbildung vergütet ist und die Auszubildenden direkt in den Kitas ihren Beruf in der Praxis lernen und das dortige Personal so bereits entlasten. Auch die Ausbildungskapazitäten für Erzieherinnen und Erzieher an den Beruflichen Schulen wurden bereits erhöht. Außerdem werden jährlich 100 zusätzliche Stellen im Bereich des Freiwilligen Soziales Jahres gefördert, um so mehr jungen Menschen Einblicke in den entsprechenden Arbeitsbereich zu geben und sie für diese pädagogisch wichtigen und vielfältigen Tätigkeiten zu begeistern.

Darüber hinaus wird erfahrenen sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten der Aufstieg zur Gruppenleitung ermöglicht werden, sobald diese eine zusätzliche Qualifizierung abgeschlossen haben. Mit der Voraussetzung der Berufserfahrung und zusätzlicher Qualifizierung wird dabei der Qualitätsanspruch an die Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen unterstrichen. Weitere Kräfte sollen gewonnen werden, indem Menschen nach vorangegangener Grundqualifizierung der Quereinstieg als zweite Fachkraft in Kindertageseinrichtungen ermöglicht wird.

Hinsichtlich der Erfassung von Betreuungszeiten hat das Sozialministerium dargelegt, dass Kindertageseinrichtungen nach der aktuellen Gesetzeslage schon jetzt verpflichtet sind, dem örtlichen Träger unverzüglich zu melden, wenn der Betreuungsschlüssel an mehr als fünf aufeinanderfolgenden Betreuungstagen nicht sichergestellt werden konnte oder absehbar nicht sichergestellt werden wird. Zudem ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel in der Einrichtung zu dokumentieren und bei anlassbezogener oder stichprobenartiger Prüfung dem örtlichen Träger vorzulegen. Mit der Dokumentation des Betreuungsschlüssels ist somit auch der Ausfall von Betreuungszeiten erfasst. Damit verfügen die örtlichen Träger über Möglichkeiten, ihre Bedarfsplanung entsprechend anzupassen.

Der Petitionsausschuss ist sich bewusst, dass es trotz der ergriffenen Maßnahmen wiederholt aufgrund von Personalmangel und Krankheitsausfällen zu Schließungen verschiedener Kindertageseinrichtungen kommt und dass dies für die betroffenen Eltern eine große Belastung darstellt. Leider benötigen die Maßnahmen insbesondere im Bereich der Ausbildung einige Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Der Ausschuss betont, dass die Betreuungssituation laufend durch die Landesregierung mit den Kommunen, den Einrichtungsträgern und der Elternschaft evaluiert wird, um weitere erforderliche Maßnahmen zu identifizieren. Er drückt seine Hoffnung aus, dass so eine verlässliche und qualitativ hochwertige Betreuung in der Schleswig-Holstein sichergestellt werden kann.

Details

Veröffentlichungsdatum
24.04.2023
Petent/in
Dr Peter Gaal
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
564 Mitzeichner