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Der Petitionsausschuss kann beschließen, dass die Personen nicht einzeln, sondern durch Bekanntmachung im Internetportal des Landtages über das Ergebnis des Petitionsverfahrens informiert werden (Nr. 3a und 14 der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses). Bei den folgenden Massenpetitionen hat sich der Petitionsausschuss für die Bekanntmachung im Internetportal entschieden:
- Genehmigung einer Gewerbehalle
Beschluss vom 23.08.2022 - Schließung der JVA Flensburg
Beschluss vom 18.01.2011 - Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages
Beschluss vom 26.10.2010