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Mentale Gesundheit stärken: Mehr Unterstützung und weniger Stress an Schulen in SH

Für eine bessere mentale Gesundheit unserer Schüler*innen in Schleswig Holstein
Liebe Unterstützer*innen,
die mentale Gesundheit von Schüler*innen ist ein fundamentales Thema, das zu oft vernachlässigt wird. Laut aktuellen Studien sind rund 25% der Schüler*innen in Schleswig-Holstein von psychischen Auffälligkeiten betroffen. Prüfungsdruck, übermäßiger Stress und mangelnde Unterstützung belasten viele von ihnen, was zu ernsten Problemen wie Angststörungen, Depressionen und Schlafmangel führen kann.
Worum geht es?
Die Landesschüler*innenvertretung der Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein fordert, dass das Wohlbefinden von Schüler*innen endlich Priorität bekommt. Wir brauchen dringend Maßnahmen, die das Lernumfeld gesünder und förderlicher gestalten. Denn nur in einem solchen Umfeld können Schüler*innen ihr volles Potenzial entfalten.
Unsere Forderungen:
1. Schulpsycholog*innen an jeder Schule
Jede Schule sollte mindestens eine*n Schulpsycholog*in haben, der/die regelmäßig für die Schüler*innen erreichbar ist. Nur so kann eine frühzeitige Unterstützung bei mentalen Problemen gewährleistet werden.
2. Weniger Leistungsdruck
Das Bewertungssystem muss reformiert werden. Noten sollten nicht das einzige Kriterium für den Erfolg sein es braucht Raum für individuelle Stärken sowie soziale und emotionale Kompetenzen.
3. Entlastung von zu vielen Hausaufgaben und überfordernden Anforderungen
Der aktuelle Druck durch Hausaufgaben und enge Lehrpläne muss reduziert werden. Eine ausgewogene Arbeitsbelastung ist notwendig, damit Schüler*innen genügend Zeit für Erholung und Schlaf haben.
4. Mehr Aufklärung über mentale Gesundheit
Mentale Gesundheit darf kein Tabuthema sein! Durch gezielte Bildungsprogramme sollen Schüler*innen lernen, mit Stress umzugehen und ihre eigene psychische Gesundheit besser zu verstehen.
5. Anti-Mobbing-Maßnahmen und positive Schulumgebung
Schulen müssen aktiv gegen Mobbing vorgehen und ein Umfeld schaffen, in dem sich alle Schüler*innen sicher und akzeptiert fühlen. Darüber hinaus müssen Schulen ein Ort sein, an dem Schüler*innen frei von Diskriminierung jedweder Art sind. Aufklärung und Prävention sollten fester Bestandteil des Unterrichts werden, sodass Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung oder Identität sowie Erkrankungen nicht länger Gründe für Ausgrenzung und zusätzliche psychische Belastung darstellen.
6. Mentale Gesundheit darf keine Aufgabe der Lehrkräfte sein
Lehrer*innen sind nicht dafür ausgebildet, die mentale Gesundheit von Schüler*innen zu behandeln. Sie sollten jedoch Schulungen erhalten, um Warnsignale zu erkennen und betroffene Schüler*innen an Fachpersonal wie Sozialpädagog*innen oder Schulpsycholog*innen weiterzuleiten. Dafür ist es unerlässlich, ausreichend qualifiziertes Personal an den Schulen bereitzustellen.
7. Besserer Umgang mit Schüler*innen, die unter mentalen Problemen leiden
Es muss unkompliziertere Möglichkeiten geben, wie Schüler*innen, die mit ihrer mentalen Gesundheit kämpfen, ihre Leistungen erbringen können. Bestehende Regelungen zu Nachteilsausgleichen sollten dahingehend erweitert werden, dass diese Schüler*innen flexibler unterstützt werden und alternative Wege zur Leistungsbewertung gefunden werden.
Warum ist das wichtig?
Die bisherigen Maßnahmen gehen nicht weit genug und bieten keine akute, schnelle Hilfe, wenn diese erforderlich ist. Wir stehen vor einer mentalen Gesundheitskrise unter Schüler*innen. Angststörungen, Depressionen und andere psychische Probleme nehmen zu, und die Zeit für Veränderungen ist jetzt. Gemeinsam können wir daran arbeiten, das Wohlbefinden unserer Schüler*innen zu verbessern.
Unterschreiben Sie unsere Petition!
Setzen auch Sie sich mit uns für die Verbesserung der mentalen Gesundheit in unseren Schulen ein. Nur eine nachhaltige und dauerhafte Lösung kann sicherstellen, dass die nächste Generation von Schüler*innen nach ihren jeweiligen Abschlüssen Resilienz erlernt hat, Verständnis lebt und gestärkt ins Berufsleben starten kann.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 2.634 Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgetragenen Gesichtspunkte sowie Stellungnahmen des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie des Zentrums für Prävention am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) beraten.
Der Petent fordert Maßnahmen der Landesregierung, um die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern zu verbessern. Prüfungsdruck, übermäßiger Stress und mangelnde Unterstützung würden eine große Belastung darstellen und in vielen Fällen zu ernsten Problemen wie Angststörungen, Depressionen und Schlafmangel führen. Um dem entgegenzuwirken, sollen an sämtlichen Schulen schulpsychologische und sozialpädagogische Unterstützung sowie eine bessere Aufklärung über mentale Gesundheit angeboten werden. Gegen Mobbing soll vorgegangen werden, um eine sichere und positive Schulumgebung zu schaffen. Der Leistungsdruck soll außerdem durch Änderungen des Bewertungssystems und eine Verringerung der Hausaufgaben gesenkt werden. Von psychischen Problemen Betroffene sollen durch Nachteilsausgleiche entlastet werden.
Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass aktuelle Studien über die psychische Verfassung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zwar eine Verbesserung im Vergleich zur Zeit der Coronapandemie zeigen, die Situation jedoch weiterhin schlechter ist als vor der Pandemie. Stress, Einsamkeit und Angstzustände sowie ernstzunehmende Symptome wie Hilflosigkeit und Suizidgedanken nehmen zu. Der Ausschuss stimmt dem Petenten zu, dass Kinder und Jugendliche in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen sind.
Der Ausschuss unterstreicht, dass die Wahrung der mentalen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern gemäß dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz und dem Lehrkräftebildungsgesetz zu den Aufgaben der Lehrkräfte zählt. So haben Schulen die Entwicklung der kognitiven, emotionalen, sozialen, kreativen und körperlichen Fähigkeiten unter Wahrung des Gleichberechtigungsgebots basierend auf den Menschenrechten zu fördern und sind zum Vorhalten eines verbindlichen Präventions- und Interventionskonzepts in Schulen für den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt verpflichtet. Um die Lehrkräfte hierbei zu unterstützen, werden durch das Zentrum für Prävention am IQSH regelmäßig Fortbildungen angeboten und es erfolgt eine Kooperation mit verschiedenen Institutionen, wie beispielswiese mit der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V. Es gibt eine Reihe von universellen Präventionsprogrammen für die Schule wie „MindMatters“, „LionsQuest“, „Klasse2000“, „Eigenständig werden“ und Projekte wie „Verrückt? Na und!“ oder „Mind-the-mind“. Diese begleiten den Aufbau einer unterstützenden und fürsorglichen Schulkultur und die Förderung von psychischer Gesundheit und Wohlbefinden an Schulen.
Ferner gibt es in Schleswig-Holstein aktuell 43 Schulpsychologenstellen. 31 Stellen sind für die vier Tätigkeitsfelder „schulpsychologische Beratung aller am Schulleben Beteiligten“, „Supervision und Coaching“, „Lehrkräftefortbildungen“ und „Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge“ vorgesehen. Aufgrund der weiterhin hohen Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler sind mit dem Haushalt 2025 zwölf zusätzliche unbefristete Schulpsychologenstellen eingerichtet worden, die ausschließlich für die schulpsychologische Beratung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern – möglichst in Form von Sprechstunden an Schulen – vorgesehen sind. Diese zwölf Stellen wurden anhand der Schülerzahlen auf die in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt bereits vorhandenen schulpsychologischen Beratungsstellen verteilt. Die Anschriften der Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landesregierung veröffentlicht: Themen ÿ Bildung & Hochschulen ÿ Inklusion in Schulen ÿ Anschriften der Schulpsychologischen Beratungsstellen in Schleswig-Holstein. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen besuchen dabei Schulen im jeweiligen Kreis oder der kreisfreien Stadt, sind aber nicht an einzelne Schulen angebunden, um Anonymität und Unabhängigkeit zu wahren.
Sollten Schülerinnen oder Schüler durch psychosoziale Probleme besonders belastet sein, stehen weitere Unterstützungsangebote zur Verfügung. So sieht das Schulgesetz für jede Schule ein Präventions- und Interventionskonzept vor. Zur weiteren Begleitung sieht der „Handlungsrahmen für die Schulen zum Umgang mit den psychosozialen Folgen von Pandemie und Krise bei den Schülerinnen und Schülern“ Netzwerkpartnerschaften sowie regionale Netzwerkstrukturen vor, um fachliche Qualifizierung in den Schulen zu vertiefen sowie diese bei der Vermittlung außerschulischer Hilfen (beispielsweise des schulpsychologischen Dienstes, des Kinderschutzes oder der Jugendhilfe) zu unterstützen. Multiprofessionelle Teams beraten im jeweiligen Einzelfall, wie sie die Situation und die Unterstützungsbedarfe wahrnehmen und welche Netzwerkpartner hilfreich sein könnten. Für Lernende und Angehörige hält das Fachportal.SH außerdem eine Angebotslandkarte bereit, durch die sich schnell niedrigschwellig verfügbare Beratungsstrukturen finden lassen (Themen ÿ Psychosoziale Gesundheit an Schulen ÿ Angebotslandkarte für Lernende und Angehörige).
Die Behandlung der in der Petition benannten akuten psychischen Probleme wie Angststörungen, Depressionen oder Schlafstörungen kann nach Ansicht des Ausschusses nicht durch die Schulen erfolgen. In diesen Fällen sind Fachärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die qualifizierten Ansprechpartner.
Der Ausschuss stimmt dem Petenten zu, dass es auch Aufgabe der Schulen ist, gegen Mobbing vorzugehen und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Schülerinnen und Schüler sicher und akzeptiert fühlen. Durch das IQSH werden Lehrkräften und (sozial-)pädagogischen Fachkräften verschiedene Fortbildungen zum Bereich der Gewaltprävention angeboten. Bezüglich der Mobbing-Problematik stehen unter anderem das Projekt „Gemeinsam Klasse Sein“ oder die Fortbildung zum Anti-Mobbing-Berater beziehungsweise zur Anti-Mobbing-Beraterin sowie bei Mobbing-Verdachtsfällen das Beratungstelefon Mobbing zur Verfügung. Dort erfolgt eine orientierende Beratung zu möglichen Interventionsschritten.
Das Zentrum für Prävention stellt in seiner Stellungnahme dar, dass die Auswahl der Interventionsmethode bei Mobbing-Vorfällen von Fall zu Fall pädagogisch abgewogen und entschieden werden muss. Zur Intervention können unter anderem geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person, das Informieren und Sensibilisieren von Fachlehrkräften und Pausenaufsichten, Gespräche mit den Erziehungsberechtigen, eine Analyse des Mobbingprozesses hinsichtlich der Eskalationsstufe sowie gegebenenfalls die Beteiligung von Polizei, Jugendamt oder Schulpsychologischem Dienst gehören. Nach durchgeführten Interventionsmethoden schließen Folgegespräche zur Überprüfung der Maßnahmen und Förderung der Verbindlichkeit an. Die durchgeführten Interventionsmaßnahmen werden so von den verantwortlichen Personen bezüglich ihrer Wirkung überprüft und die Klasse, die Betroffene sowie schädigende Personen im pädagogischen Blick behalten, um ein erneutes Aufkommen der Mobbingdynamik zu verhindern.
Der Petitionsausschuss stimmt mit dem Bildungsministerium darin überein, dass die Auseinandersetzung mit Mobbing nicht allein im Bereich der Schule zu erfolgen hat. Es bleibt auch Aufgabe der Zivilgesellschaft, Mobbing in verschiedensten Bereichen zu bekämpfen, Betroffenen zu helfen und dafür zu sensibilisieren, welche schädlichen Folgen ein solches Verhalten auf Betroffene haben kann.
Die Forderung nach weniger Leistungsdruck im Bildungssystem kann der Ausschuss angesichts der zunehmenden Belastung von Schülerinnen und Schülern nachvollziehen. Hinsichtlich der von dem Petenten geforderten Reform des Bewertungssystems teilt der Ausschuss ebenso wie das Ministerium die Einschätzung, dass ein Bewertungssystem, das auf reinen Zahlen basiert, die vielseitigen Begabungen und Potenziale junger Menschen nicht angemessen abbilden kann. Noten ermöglichen zwar eine gute Prognose für einen späteren Studienerfolg. Sie können aber die neben den klassischen Wissenskompetenzen für die berufliche Zukunft ebenso wichtigen Eigenschaften wie Teamfähigkeit, Empathie und Resilienz nicht erfassen. Die Vermittlung dieser Fähigkeiten ist Teil der Fachanforderungen für den Bereich der überfachlichen Kompetenzen (beispielsweise der sozio-emotionalen Kompetenzen). Eine diesbezügliche Leistungsbewertung kann in Form von Kompetenzrastern oder mündlichen Rückmeldungen erteilt werden.
Eine pauschale Obergrenze für Hausaufgaben hält der Petitionsausschuss für nicht zielführend. Er unterstreicht, dass jede Schule ein individuelles schulinternes Fachcurriculum zu erstellen hat, das die Schülerinnen und Schüler nicht überfordert, sondern an Stärken und Schwächen anknüpft. Hausaufgaben sind dabei ein wichtiger Bestandteil schulischen Lernerfolgs. Bei den Lernzielen ist davon auszugehen, dass diese nicht allein durch die Beschäftigung mit dem Lernstoff innerhalb der Unterrichtszeit erreicht, sondern durch außerunterrichtliche Lerngelegenheiten ergänzt werden müssen. So ist beispielsweise der Erwerb von Sprachen ohne das regelmäßige Wiederholen von Vokabeln schwierig. Darüber hinaus können Hausaufgaben auch genutzt werden, um zu prüfen, wie weit die Schülerinnen und Schüler ohne Hilfestellung kommen und welche Lösungsschritte noch nicht eigenständig gelingen, damit diese dann in der Schule gemeinsam erarbeitet werden. Es liegt im Ermessen der Lehrkräfte, den Umfang der Hausaufgaben an die individuellen Lernvoraussetzungen so anzupassen, dass Belastungssituationen vermieden werden. Nach Ansicht des Ausschusses sind diesbezüglich konkrete Aushandlungsprozesse in der Schule und Partizipation der Schülerinnen und Schüler sinnvoller als eine schwer zu definierende Obergrenze.
Ob psychische Probleme die Voraussetzungen gemäß der Landesverordnung über die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz erfüllen, ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Sollte die Fähigkeit der betroffenen Person, ihr vorhandenes Leistungsvermögen darzustellen, lang andauernd oder vorübergehend erheblich beeinträchtigt sein und die Aufrechterhaltung der fachlichen Anforderungen der Gewährung des Nachteilsausgleichs nicht entgegenstehen, können bereits jetzt beispielsweise Zeitzuschläge bei schriftlichen Arbeiten, Anpassungen des schulischen Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse der Schülerin oder des Schülers sowie die Bereitstellung spezieller Hilfsmittel und Methoden gewährt werden.
Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass aktuelle Herausforderungen für die psychosoziale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein erkannt und ernstgenommen werden. Die Thematik ist wiederholt Gegenstand von parlamentarischen Beratungen. Es werden Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit im Schulalltag beschlossen, Fachgespräche zu der Problematik „Psychische Belastungen und Krankheiten von Schülerinnen und Schülern“ geführt und es wird beispielsweise im Rahmen der Auftaktveranstaltung „Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein“ die engere Vernetzung relevanter Akteure in Schleswig-Holstein unterstützt. Der Ausschuss begrüßt, dass ergriffene Maßnahmen im schulischen wie außerschulischen Bereich auf diese Weise laufend evaluiert und fortentwickelt werden, um Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von sozialen und psychischen Belastungen möglichst früh und gut zu unterstützen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.