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Petition für mehr Fairness und Sparsamkeit in deutschen Parlamenten

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Finanzen

Deutschland versteht sich als demokratischer Staat, in dem das Volk der Souverän ist. In Krisenzeiten wird von Bürgerinnen und Bürgern sowie Rentnerinnen und Rentnern erwartet, dass sie sparen und Verzicht üben. Gleichzeitig steigen die Bezüge der politischen Entscheidungsträger – insbesondere die Diäten und steuerfreien Zulagen der Abgeordneten – regelmäßig weiter. Dieses Ungleichgewicht sorgt für Unmut und Unverständnis in der Bevölkerung. Es ist an der Zeit, dass Politiker mit gutem Beispiel vorangehen und Reformen einleiten, die Sparsamkeit und Fairness sicherstellen.
Im Deutschen Bundestag sitzen derzeit 631 Abgeordnete, in den 16 Bundesländern etwa 1.900 Landtagsabgeordnete. Die monatlichen Bezüge sind beachtlich: Ein Bundestagsabgeordneter erhält 11.833,47 Euro pro Monat plus eine steuerfreie Pauschale von 5.349,58 Euro, insgesamt 17.183,05 Euro monatlich. Landtagsabgeordnete erhalten durchschnittlich 9.000 Euro monatlich zuzüglich steuerfreier Zulagen von etwa 3.000 Euro. Während die Bevölkerung zum Sparen angehalten wird, steigen diese Bezüge jährlich zum 1. Juli in aller Selbstverständlichkeit weiter an.
Hinzu kommen großzügige Ansprüche auf Altersversorgung, die sich nach der Dauer des Mandats richten. Im Bundestag werden pro Jahr der Mandatszeit 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung erworben, bis zu einem Höchstsatz von 65 Prozent nach 26 Jahren. Ähnliche Modelle existieren in den Landtagen.
Vorschläge:
Um einen Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen und zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der Politik zu leisten, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
1. Kürzung sämtlicher Diäten um 50 Prozent und anschließende Festsetzung für den Zeitraum von 10 Jahren. Dies würde die monatlichen Ausgaben für Abgeordnetenbezüge erheblich senken.
2. Abschaffung von 50 Prozent der steuerfreien Zulagen für den Zeitraum von 10 Jahren. Die steuerfreien Pauschalen sollten einer kritischen Prüfung unterzogen und deutlich reduziert werden.
3. Kürzung der parlamentarischen Sommerpause auf maximal 4 Wochen. Damit wird die Arbeitszeit der Abgeordneten an die Realität anderer Berufsgruppen angepasst und die Effizienz erhöht.
4. Reduzierung der Ansprüche auf Altersversorgung auf 0,5 Prozent pro Jahr der Mandatszeit. Damit wird die bisherige Regelung von 2,5 Prozent deutlich abgesenkt und eine gerechtere Altersvorsorge geschaffen.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen könnten pro Abgeordnetem rund 9.000 Euro monatlich eingespart werden. Hochgerechnet auf etwa 2.500 Abgeordnete in Bund und Ländern ergibt sich eine Gesamtersparnis von ca. 17.500.000 Euro pro Monat. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von etwa 300 Millionen Euro.
Die vorgeschlagenen Reformen würden ein starkes Zeichen für mehr Fairness und Solidarität in der Politik setzen. Sie tragen dazu bei, die Staatsfinanzen zu entlasten und die Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungsträger zu stärken.

Beschluss des Petitionsausschusses
14.04.2026

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von zehn Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Landtagspräsidentin beraten.

Der Petent fordert, sämtliche Diäten von Abgeordneten zu halbieren, steuerfreie Pauschalen abzuschaffen, die parlamentarische Sommerpause auf vier Wochen zu kürzen sowie Ansprüche auf Altersversorgung zu reduzieren. Hierdurch sollten die Abgeordneten einen Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen leisten und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Vorbildfunktion einnehmen.

Der Petitionsausschuss kann nachvollziehen, dass die Ausgestaltung der Abgeordnetenentschädigungen durch die Parlamentarier häufig Gegenstand von öffentlichen Debatten ist. Er weist darauf hin, dass bereits das Bundesverfassungsgericht diesen Umstand als verfassungsrechtlich verankertes Dilemma identifiziert hat (2 BvR 193/74). Eine parlamentarische Demokratie ist darauf angelegt, dass die gesetzlichen Grundlagen für das parlamentarische Handeln vom Parlament als Gesetzgeber selbst festgelegt werden. Dies betrifft auch die Festsetzung der Höhe und die nähere Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen. Da es im Staat keine übergeordnete Instanz gibt, die dem Parlament gegenüber weisungsbefugt ist, liegt hier eine zwangsläufige Selbstbetroffenheit vor. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu dieser Thematik Leitlinien formuliert, die durch die Parlamente zu beachten sind. Danach soll die Festlegung der Diäten transparent und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar erfolgen, einen hinreichenden zeitlichen Abstand zur Wahl einhalten sowie sich an geeigneten Vergleichsgruppen orientieren.

Hintergrund der Abgeordnetenentschädigungen ist die Überzeugung, dass die Möglichkeit, sich in einer Volksvertretung zu engagieren, nicht an das berufliche Einkommen, das persönliche Vermögen oder die gesellschaftliche Stellung geknüpft sein soll. Darüber hinaus soll sichergestellt sein, dass Abgeordnete finanziell unabhängig sind und ihr Mandat ohne äußeren Druck ausüben können. Dies ist umso wichtiger vor dem Hintergrund, dass die Übernahme eines parlamentarischen Mandats zwangsläufig zu einer Unterbrechung beziehungsweise Durchbrechung der normalen Erwerbsbiografie der Abgeordneten führt. Diese sind nur auf Zeit gewählt und sehen sich nach Beendigung ihres Mandats regelmäßig mit den Anforderungen eines beruflichen Wiedereinstiegs konfrontiert, was bei der Ausgestaltung der Abgeordnetenentschädigung angemessen zu berücksichtigen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Blick auf die Angemessenheit der Entschädigung außerdem ausgeführt, dass diese auch die Bedeutung des Mandats und die damit verbundene Verantwortung und Belastung abbilden muss.

In Schleswig-Holstein gewährleistet Artikel 17 Absatz 3 der Landesverfassung den Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages einen Anspruch auf eine angemessene und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Dieser Anspruch ist weder übertragbar, noch kann auf ihn verzichtet werden. Die Höhe der Diät der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist im Abgeordnetengesetz festgelegt und wird jährlich überprüft. Eine mögliche Anpassung erfolgt auf Grundlage der Meldung des Statistischen Amts für Hamburg und Schleswig-Holstein über die allgemeine Einkommensentwicklung des vorangegangenen Jahres. Der amtliche Index bezieht sich dabei auf die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich Beamtinnen und Beamten) in Schleswig-Holstein. Die Altersentschädigung bemisst sich in Schleswig-Holstein gemäß § 18 Abgeordnetengesetz nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung. Sie beträgt für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Landtag 1,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Der Höchstbemessungssatz der Altersentschädigung beträgt 60 Prozent.

Pauschalen für mandatsbedingten Mehraufwand, allgemeine Bürokosten, Informationstechnik oder Wahlkreisbüros werden in Schleswig-Holstein nicht gezahlt. Vielmehr wurden diese Ausgaben sowie Jahressonderzahlungen in die Abgeordnetenentschädigung miteingerechnet.

Eine parlamentarische Sommerpause in dem vom Petenten genannten Sinne existiert nicht. Der Sitzungskalender des Schleswig-Holsteinischen Landtages sieht sitzungsfreie Zeiten vor, die sich an den Schulferien orientieren und in denen grundsätzlich keine Termine parlamentarischer Gremien anberaumt werden. Das bedeutet aber nicht, dass Abgeordnete in diesen Zeiten nicht arbeiten würden. Sie nehmen weiterhin viele andere Aufgaben in den Fraktionen sowie in ihren Wahlkreisen wahr.

Der Petitionsausschuss unterstützt ausdrücklich, wenn Bürgerinnen und Bürger sich kritisch mit der Arbeit ihrer gewählten Abgeordneten und den Herausforderungen des demokratischen Gemeinwesens auseinandersetzen. Eine von dem Petenten vorgeschlagene Kürzung ließe es aber fraglich erscheinen, ob die Abgeordnetenentschädigung sowie die Altersentschädigung ihrer zuvor dargestellten Funktion noch gerecht werden könnten. Der Ausschuss spricht sich daher nicht für den Vorschlag des Petenten aus.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
21.11.2025
Petent/in
Mario Braatz
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
10 Mitzeichner