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Rettet das Krankenhaus Geesthacht mit seiner Geburtshilfe!

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Sehr geehrte Damen und Herren des Landtags Schleswig-Holstein,

mit dieser Petition fordern wir den langfristigen Erhalt des Krankenhauses Geesthacht, einschließlich der geburtshilflichen Abteilung. Trotz der Insolvenz des Krankenhauses ist der Fortbestand dieser Einrichtung für die Gesundheits- und Geburtenversorgung der Region unverzichtbar. Eine Schließung hätte weitreichende negative Folgen, die von der Geburtshilfe bis zur psychiatrischen Versorgung reichen.

Das Krankenhaus versorgt jährlich etwa 10.000 stationäre und 20.000 ambulante Patient*innen und beschäftigt 600 qualifizierte Mitarbeiter*innen. Es ist zudem ein akademisches Lehrkrankenhaus, das eng mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf zusammenarbeitet und einen unverzichtbaren Beitrag zur Aus- und Weiterbildung von Ärzt*innen, Hebammen und Pflegekräften leistet.

Insbesondere die Geburtshilfe ist von herausragender Bedeutung: Mit rund 700 Geburten pro Jahr bietet sie eine exzellente wohnortnahe Geburtsbegleitung, was für werdende Eltern in der Region essenziell ist. Das Team setzt auf eine familienzentrierte, individuelle und an der Physiologie orientierte Geburtshilfe, was sich in einer niedrigen Kaiserschnittrate von etwa 20 % und einer herausragenden Elternzufriedenheit widerspiegelt. Zudem werden auch Mütter bei vaginalen Zwillings- oder Beckenendlagengeburten betreut, was in vielen umliegenden Kliniken nicht der Fall ist. Um die gesetzlich festgehaltene Wahlfreiheit des Geburtsortes für die Eltern sowie eine Wahlfreiheit des angestrebten Geburtsmodus sicherzustellen, muss die Geesthachter Geburtshilfe weiter bestehen.

Die geburtshilfliche Abteilung ist nach WHO- und UNICEF-Kriterien als Babyfreundliche Klinik zertifiziert, was die besondere Fürsorge für Mutter und Kind unterstreicht. Das eigens entwickelte innovative und evidenzbasierte Konzept des Geesthachter Geburtszirkels fördert die physiologische Geburt, wird wissenschaftlich begleitet und ist ein über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus beachtetes Alleinstellungsmerkmal der Geesthachter Geburtshilfe. Die Hebammen des Kreißsaals wurden wegen ihrer besonderen Arbeit 2023 mit dem dritten Platz des Deutschen Hebammenpreises gewürdigt und sind ein Aushängeschild für die professionellen und empathischen medizinischen Fachkräfte unseres Landes.

Eine Schließung der geburtshilflichen Abteilung würde eine enorme Versorgungslücke hinterlassen, da werdende Eltern weite Wege zu anderen Kliniken in Kauf nehmen müssten. Dies würde besonders in Notfällen das Risiko erhöhen. Geesthacht hat bewiesen, dass eine qualitativ hochwertige und menschliche Geburtshilfe möglich ist diese darf nicht aus wirtschaftlichen Gründen geopfert werden.

Wir fordern das Land Schleswig-Holstein auf, das Krankenhaus Geesthacht und seine Geburtshilfe zu erhalten. Es braucht nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch ein klares Bekenntnis zur wohnortnahen, familienfreundlichen Gesundheits- und Geburtenversorgung durch die überregional beliebte Geburtshilfe in Geesthacht. Eine Schließung wäre ein Rückschlag für die gesamte Region und die Familienfreundlichkeit des Landes.

Unterstützen Sie uns, um das Krankenhaus Geesthacht mit der Geburtshilfe zu erhalten für unsere Familien und unsere Zukunft!

Vielen Dank.

Beschluss des Petitionsausschusses
23.09.2025

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 7.887 Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von der Petentin auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgetragenen Gesichtspunkte sowie Stellungnahmen des Ministeriums für Justiz und Gesundheit beraten.

Vor dem Hintergrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Träger des Johanniter-Krankenhauses in Geesthacht bittet die Petentin den Ausschuss darum, den langfristigen Erhalt des Krankenhausstandortes sowie der dort vorgehaltenen geburtshilflichen Abteilung sicherzustellen. Sie unterstreicht, dass der Fortbestand des Krankenhauses für die Gesundheits- und Geburtenversorgung in der Region unverzichtbar sei. Darüber hinaus sei der Standort für die Aus- und Weiterbildung von qualifizierten Fachkräften außerordentlich relevant. Diese Funktion würde bereits durch eine Verringerung des Leistungsangebotes beeinträchtigt.

Der Ausschuss stellt zunächst fest, dass der im gesamten Krankenhausbereich bestehende erhebliche wirtschaftliche Druck und eine drohende Zahlungsunfähigkeit Ende September 2024 zu einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung seitens des Johanniter Krankenhauses in Geesthacht geführt haben. Zum Hintergrund dieser Entwicklung führt das Gesundheitsministerium aus, dass die Bundesländer zwar für die Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser, der Bund beziehungsweise die Krankenkassen aber für die Finanzierung des Betriebes zuständig sind. Trotz eines zusätzlichen Förderbetrags für die Jahre 2023 und 2024, welchen das Land nach bestimmten Kriterien den Krankenhausstandorten – so auch dem Krankenhaus in Geesthacht – zuweisen konnte, konnte keine finanzielle Stabilisierung erreicht werden.

Aufgrund der von der Petentin zutreffend dargestellten Tatsache, dass bei den Einwohnerinnen und Einwohnern in Geesthacht ein großer Rückhalt für den Erhalt eines wohnortnahen Versorgungsangebots besteht, wurde das Insolvenzverfahren sowohl durch Beratungen im parlamentarischen Raum als auch durch das Gesundheitsministerium eng begleitet sowie die Unterstützung für den Standort deutlich kommuniziert. Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass die offizielle, formale Übernahme des neuen Gesellschafters nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nunmehr zum 1. Juli 2025 stattfand und dass insbesondere auch die vorbildliche Arbeit der geburtshilflichen Abteilung des Krankenhauses fortgesetzt werden kann.

Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass auch gegenwärtige Bestrebungen des neuen Betreibers, das Klinikangebot zu erweitern, durch die Krankenhausplanungsbehörde bei Vorliegen eines entsprechenden Antrages in enger Zusammenarbeit begleitet werden.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
21.10.2024
Petent/in
Jennifer Fröhlich
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
7887 Mitzeichner