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Schutz von Mensch und Tier bei Gesellschaftsjagden

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Natur und Umwelt und Landwirtschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit richte ich mich mit der Bitte an den Landtag Schleswig-Holstein,sich mit der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit,des Tierschutzes sowie der Transparenz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden zu befassen.

Konkret beantrage ich:
1. Einführung einer verbindlichen öffentlichen Bekanntmachungspflicht für Gesellschaftsjagden

Gesellschaftsjagden stellen aufgrund der Anzahl der Beteiligten und des Einsatzes von Schusswaffen ein erhöhtes Risiko für unbeteiligte Personen dar. Spaziergänger,Reiter sowie Hundehalter sind häufig nicht oder nur unzureichend über Jagdtermine informiert.
Ich bitte daher um eine landesweit einheitliche Regelung, die eine rechtzeitige,gut sichtbare und ortsnahe öffentliche Bekanntmachung von Gesellschaftsjagden vorschreibt (z.B. durch Aushänge,digitale Bekanntmachungen und kommunale Informationssysteme).

2. Einführung eines gesetzlichen Mindestabstandes zu Weidetieren bei Gesellschaftsjagden

Weidetiere wie Pferde,Rinder oder Schafe reagieren empfindlich auf Lärm,Schüsse und Bewegungsreize.Gesellschaftsjagden in unmittelbarer Nähe von Weideflächen können Stress,Panikreaktionen,Verletzungen der Tiere sowie Gefährdungen von Tierhaltern führen.
Ich bitte den Landtag,einen klar definierten Mindestabstand zwischen Gesellschaftsjagden und Weidetierhaltungen gesetzlich festzulegen,um den Schutz der Tiere und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen würden zu mehr Transparenz,Sicherheit und Akzeptanz beitragen,ohne die Jagdausübung grundsätzlich infrage zu stellen. Ich bitte den Landtag Schleswig-Holstein daher,sich mit diesem Anliegen zu befassen und entsprechende gesetzliche Regelungen zu prüfen.

Details

Veröffentlichungsdatum
06.01.2026
Petent/in
Jasmin Bunte
Status
in Beratung
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
175 Mitzeichner