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Schutz von Mensch und Tier bei Gesellschaftsjagden

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit richte ich mich mit der Bitte an den Landtag Schleswig-Holstein,sich mit der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit,des Tierschutzes sowie der Transparenz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden zu befassen.
Konkret beantrage ich:
1. Einführung einer verbindlichen öffentlichen Bekanntmachungspflicht für Gesellschaftsjagden
Gesellschaftsjagden stellen aufgrund der Anzahl der Beteiligten und des Einsatzes von Schusswaffen ein erhöhtes Risiko für unbeteiligte Personen dar. Spaziergänger,Reiter sowie Hundehalter sind häufig nicht oder nur unzureichend über Jagdtermine informiert.
Ich bitte daher um eine landesweit einheitliche Regelung, die eine rechtzeitige,gut sichtbare und ortsnahe öffentliche Bekanntmachung von Gesellschaftsjagden vorschreibt (z.B. durch Aushänge,digitale Bekanntmachungen und kommunale Informationssysteme).
2. Einführung eines gesetzlichen Mindestabstandes zu Weidetieren bei Gesellschaftsjagden
Weidetiere wie Pferde,Rinder oder Schafe reagieren empfindlich auf Lärm,Schüsse und Bewegungsreize.Gesellschaftsjagden in unmittelbarer Nähe von Weideflächen können Stress,Panikreaktionen,Verletzungen der Tiere sowie Gefährdungen von Tierhaltern führen.
Ich bitte den Landtag,einen klar definierten Mindestabstand zwischen Gesellschaftsjagden und Weidetierhaltungen gesetzlich festzulegen,um den Schutz der Tiere und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen würden zu mehr Transparenz,Sicherheit und Akzeptanz beitragen,ohne die Jagdausübung grundsätzlich infrage zu stellen. Ich bitte den Landtag Schleswig-Holstein daher,sich mit diesem Anliegen zu befassen und entsprechende gesetzliche Regelungen zu prüfen.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 175 Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz beraten.
Die Petentin bittet den Landtag, sich mit Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, des Tierschutzes sowie der Transparenz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden zu befassen. Konkret schlägt sie die Einführung einer verbindlichen öffentlichen Bekanntmachungspflicht für Gesellschaftsjagden sowie die gesetzliche Festlegung eines Mindestabstandes zu Weidetierhaltungen vor.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Jagdausübung als rechtmäßige Nutzung der freien Landschaft im Bundesjagdgesetz sowie dem Landesjagdgesetz Schleswig-Holstein geregelt ist. Gesellschaftsjagden stellen danach eine zulässige Form der Jagdausübung dar, sofern sie im Einklang mit den jagd-, waffen- und sicherheitsrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden. Jagdausübungsberechtigte und Jagdleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass durch die Jagdausübung keine Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachen entstehen. Aus verschiedenen rechtlichen Regelungen ergeben sich umfangreiche Verpflichtungen zur Gefahrenabwehr, die unter anderem Orte, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört oder das Leben von Menschen gefährdet werden würde, von der Jagd ausnehmen. Darüber hinaus werden konkrete Verhaltensregeln für die Ausübung der Jagd vorgegeben und den Jagdleitern wird eine besondere Organisations- und Verantwortungspflicht für den sicheren Ablauf einer Gesellschaftsjagd auferlegt.
Eine generelle gesetzliche Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntmachung von Jagdterminen sieht die derzeitige Rechtslage zwar nicht vor. Da es sich aber um eine typischerweise gefahrgeneigte Tätigkeit handelt, besteht bereits eine gesteigerte Sorgfalts- und Organisationspflicht gegenüber unbeteiligten Dritten. Dieser Pflicht kommt die Jagdleitung bei Gesellschaftsjagden in der Regel durch Hinweisschilder, Absperrungen oder andere organisatorische Maßnahmen nach. Eine darüberhinausgehende landesweit verpflichtende öffentliche Bekanntmachungspflicht ist nach Einschätzung des Ministeriums nicht erforderlich.
Auch der Schutz der Weidetierhaltung ergibt sich bereits aus den geltenden Regelungen. Der Ausschuss kann nachvollziehen, dass sich die jeweils erforderlichen Sicherungsmaßnahmen besser durch eine situationsbezogene Verantwortungsabwägung erfassen lassen, die Geländegegebenheiten, Jagdart sowie Art und Lage der Weidetierhaltung berücksichtigt, als durch pauschale Abstandsvorgaben. Fälle, in denen aufgrund eines fehlenden Abstands zu Weidetierhaltungen Schäden entstanden sind, sind der Ministerium nicht bekannt.
Zu den Aufgaben des Petitionsausschusses gehört es auch, Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Anpassung bestehender rechtlicher Regelungen entgegenzunehmen und zu prüfen. Insbesondere schätzt er solche Anregungen, die darauf abzielen die Sicherheit von Menschen und Tieren vor möglichen Gefahren zu verbessern. Der Petentin dankt der Ausschuss daher für ihr Engagement. Er teilt jedoch die Auffassung des Ministeriums, dass den der Petition zugrundeliegenden Zielen eines hohen Standards an Sicherheits- und Sorgfaltspflichten bereits durch die bestehenden jagdrechtlichen Regelungen entsprochen wird, und sieht gegenwärtig keinen parlamentarischen Handlungsbedarf.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.