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Steuerverschwendung durch Kauf einer Immobilie

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Finanzen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Petition soll erreicht werden, dass

1.den genannten Vorwürfen und Sachverhalten des Buches Die öffentliche Verschwendung-Ausgabe 2022 des Schwarzbuches vom Bund der Steuerzahler nachgegangen und die Vorgänge
aufgeklärt werden.

2. dass dieses Problem grundsätzlich und allgemein gelöst und beantwortet wird, damit es sich zeitnah, zukünftig und dauerhaft nicht wiederholt.

Es sollten ferner positiv den Sachverhalt ändernde Konsequenzen und Missbilligungen erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

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WAS IST PASSIERT?

Kiel (SH). Im Schwarzbuch 2020/21 berichteten wir in der Rubrik Verschwendung droht über die öffentlich gewordenen Pläne, die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein für mindestens 22 Mio. Euro im ehemaligen Wehrbereichskommando unterzubringen. Diese Pläne wurden offenbar wieder fallengelassen, sodass die 2015 von der Bundeswehr erworbene Immobilie jetzt einfach leersteht.

Zum Kaufpreis von 2 Mio. Euro sind nach Ermittlungen des Landesrechnungshofs mittlerweile 5,9 Mio. Euro für die Unterhaltung der Liegenschaften hinzugekommen. Kurzzeitig wurde das 1934 vom Architekten des Berliner Flughafens Tempelhof, Ernst Sagebiel, entworfene Gebäude, das heute unter Denkmalschutz steht, als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Das sehr repräsentative Ensemble in bester Lage mit Blick über die Kieler Förde leidet unter einem großen Sanierungsstau. 2020 schätzten die Bauexperten des Landes die Sanierung und Modernisierung auf mindestens 20 Mio. Euro. Bevor die Bauarbeiter anrücken können, müsste jedoch erst einmal geklärt werden, ob und wer die 10.000 qm Nutzfläche benötigt. Bis zum Redaktionsschluss waren dazu keine Pläne bekannt.

ALTERNATIVE INVESTITION

Für rund 8 Mio. Euro lässt sich ein Feuerwehrhaus für 10 Feuerwehrfahrzeuge bauen.

DER BUND DER STEUERZAHLER KRITISIERT

Liegenschaften sollten nur dann auf Kosten der Steuerzahler erworben werden, wenn es für sie auch einen konkreten Bedarf gibt.

Beschluss des Petitionsausschusses
09.05.2023

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat über die öffentliche Petition des Petenten auf der Grundlage seiner eingereichten Beschwerde und einer Stellungnahme des Finanzministeriums beraten.

Das Finanzministerium widerspricht in seiner Stellungnahme der durch den Petenten dargestellten Sachlage. Tatsächlich wird die betreffende Liegenschaft seit 2016 durch das Zentrale IT-Management des Landes Schleswig-Holstein genutzt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich die Landesregierung derzeit insgesamt mit den Unterbringungsmöglichkeiten von Landesbehörden unter dem Fokus von Sanierungsbedarfen, Flächenreduzierung, Energieeffizienz und langfristiger Kosteneffizienz beschäftigt. Die angesprochene Liegenschaft sei Teil dieser Gesamtbetrachtung.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die vorgebrachte Kritik des Petenten auf fehlerhaften Informationen beruht und begrüßt die Möglichkeit, diese Fehlannahme durch die Klarstellung des Finanzministeriums ausräumen zu können. Die Beratung der Petition wird damit abgeschlossen.

Details

Veröffentlichungsdatum
27.10.2022
Petent/in
Jan-Erik Hansen*
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
0 Mitzeichner