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Verbot von Livestreams aus patientennahen Bereichen während Dienstzeit in der Pflege

Sehr geehrte Damen und Herren des Landtags Schleswig-Holstein,
ich bitte Sie um politisches und gesetzgeberisches Handeln zu einer bundesweiten, nachweislich relevanten Problematik im Gesundheits- und Pflegebereich: Es kommt vor, dass Pflegekräfte während ihrer Dienstzeit Livestreams aus patientennahen Bereichen senden. Dabei werden sensible Situationen und sicherheitsrelevante Hinweise – wie Alarmtöne medizinischer Geräte – zum Teil verspätet wahrgenommen und vertrauliche Einblicke einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dies gefährdet die Patientensicherheit, verletzt die Vertraulichkeit der Pflegebedürftigen und verstößt gegen berufs- sowie datenschutzrechtliche Standards.
Ich beantrage daher:
Ein ausdrückliches Verbot von Livestreams aus patientennahen Bereichen während der Dienstzeit für dienstlich und privat anwesende Personen in allen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Schleswig-Holsteins.
Die Einführung wirksamer Sanktionen bei Verstößen gegen dieses Verbot, abgestimmt auf Berufs-, Arbeits- und Datenschutzrecht.
Die Erarbeitung landesweiter Leitlinien und Dienstanweisungen zur Nutzung privater Mobilgeräte in gesundheits- und pflegerelevanten Bereichen sowie regelmäßige Schulungen zu Datenschutz, Schweigepflicht und professioneller Mediennutzung.
Eine enge Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und Berufsverbänden für eine landeseinheitliche Umsetzung.
Begründung:
Livestreams aus patientennahen Bereichen gefährden nachweislich die Pflegequalität, die Privatsphäre von Patientinnen und Patienten sowie die Einhaltung von Datenschutz und Berufsethik. Schleswig-Holstein sollte vorausschauend und präventiv handeln und mit einer klaren gesetzlichen Regelung schützen – bevor konkrete Fälle im Land auftreten.
Bitte nehmen Sie mein Anliegen in die parlamentarische Beratung und Gesetzgebung auf und informieren Sie mich über das weitere Vorgehen.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von sechs Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung beraten.
Der Petent beanstandet, dass Pflegekräfte während ihrer Dienstzeit Livestreams aus patientennahen Bereichen senden würden. Dies gefährde die Patientensicherheit, verletze die Privatsphäre der Pflegebedürftigen und verstoße gegen berufs- sowie datenschutzrechtliche Standards. Der Petent fordert ein Verbot von Livestreams sowie die Einführung wirksamer Sanktionen.
Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten zu, dass der Schutz personenbezogener Daten in Krankenhäusern von herausragender Bedeutung ist. In diesem Umfeld entstehen in einem Umfang sensible personenbezogene Daten wie in kaum einem anderen Bereich.
Der Ausschuss stellt jedoch fest, dass die Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein bereits durch verschiedene gesetzliche Vorgaben und Hausordnungen geschützt werden. So ergibt sich ihr Schutz und auch das Recht am eigenen Bild aus Artikel 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz. Die Datenschutzgrundverordnung sieht die Einwilligung des Patienten in die Nutzung seiner Daten vor. In den Krankenhäusern greifen darüber hinaus arbeitsvertragliche Regelungen zur Verschwiegenheit und Schutzbedürftigkeit von Patientendaten. Verstöße gegen den Datenschutz können somit auf Grundlage der bestehenden Regelungen bereits sanktioniert werden.
Der Ausschuss begrüßt, dass das Ministerium die Petition zum Anlass genommen hat, die Kliniken im Land für die Bedeutsamkeit des Themas von Video- und Fotoaufnahmen mittels Smartphone in Bezug auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten zu sensibilisieren.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.