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Verschiebung öffentlich-rechtlicher Sender ins Internet stoppen

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Medien

Dank eines überstrapazierten Sparwillens der ö. r. Sendeanstalten sollen unterprivilegierte, aber originäre TV- und Radiosender ins Internet verschoben werden, und somit trotz Rundfunkstaatsvertrag nur noch privilegierten Zuschauern mit Internetzugang vorbehalten bleiben. Damit findet nicht nur ein eklatanter Vertragsbruch am Rundfunkstaatsvertrag statt, sondern die Legitimation wird durch Sachzwänge vorgetäuscht. Es muss vermutet werden, dass die Rundfunkkommission der Länder, die nach der Beratung der zuständigen Ministerpräsidenten darüber entscheiden soll, auf diesem Wege, neue Autonomien für die Landesrundfunkanstalten aus dem Rundfunkstaatsvertrag zu generieren, herauszulösen. Der Staatsvertrag wird somit obsolet, zu Papiermüll, und die Verwendung der Rundfunkbeiträge frei verhandelbar: nicht mehr gedacht für die Produktion von Beiträgen, sondern zur Finanzierung eines aufgeblähten Verwaltungsapparats, mit den üppig dotierten Intendandensaldi an ihrer Spitze. Das trägt Züge von staatsratlich undemokratischer Dekadenz.
Die Informationsfreiheit, ein grundrechtlich geschütztes Gut, ihr freier Zugang, wird kostenpflichtiger, weil bildungsintensive Sender wie z. B. ARD Info, der heute schon nur in Bayern, der das Format produziert, über DVB-t 2 zu empfangen ist, nur noch zusätzlich zum Rundfunkbeitrag mit Internetkosten, moderner E.pfangstechnik wie Smart TV, vertragskonform gesehen werden kann. Die hohen Datenraten, die eine innovative HDTV Technik erfordert, führen zu ständig steigenden Kosten der daran anzupassenden privaten Infrastruktur.
Daher wird gefordert, diese Unterschlagung rundfunkstaatsvertraglich zugesicherter, und mtl. bezahlter Information durch die Verschiebung originärer Sender und deren Derivate die Absage zu erteilen!

Beschluss des Petitionsausschusses
29.04.2025

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von sieben Personen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.

Der Petent kritisiert, dass öffentlich-rechtliche Sender zunehmend ins Internet verlagert würden und so nur noch Zuschauern mit Internetzugang vorbehalten seien. Hierin sehe er einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Medienstaatsvertrag den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definiert. So müssen die öffentlich-rechtlichen Angebote der Kultur, Bildung, Information und Beratung dienen. Auch Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags. Mit diesen Angeboten muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Gesamtangebot für alle unterbreiten und einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen geben. Dem Petenten ist zuzustimmen, dass gerade in den Spartensendern das öffentlich-rechtliche Profil in besonderer Weise betont und gelebt wird.

Aktuell steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedoch vor großen Herausforderungen. Aufgrund eines vielfältigen Medienangebots aus öffentlich-rechtlichen und privaten Angeboten, diversen weltweit agierenden Streaming-Diensten und sozialen Medien haben die Menschen ihr Nutzungsverhalten stark verändert. Mittlerweile werden bevorzugt Online-Angebote zur Information und Unterhaltung verwendet. Daneben steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit geraumer Zeit aus verschiedenen Gründen in der allgemeinen Kritik, worunter auch seine gesellschaftliche Akzeptanz leidet.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen müssen die Rundfunkanstalten in vielen Bereichen digitaler und außerdem schlanker, effizienter und damit sparsamer werden. Hierzu zählt Dopplungen zu vermeiden und wertvolle Angebote aus Spartensendern im Vollprogramm oder in einem der neuen Spartenprogramme zu platzieren. Die endgültige Entscheidung über die Ausgestaltung der Spartenkanäle liegt dabei direkt bei den Anstalten. Somit ist es Aufgabe von ARD und ZDF, die bestehenden zehn linearen Spartensender entsprechend umzugestalten.

Entgegen der Befürchtung des Petenten werden die Spartensender jedoch nicht ausschließlich im Internet verfügbar sein. Die wesentlichen Inhalte bleiben in den neu zu gestaltenden Spartenprogrammen bestehen. Auch der lineare Empfang wird weiterhin möglich sein. Insoweit wird kein Angebot ersatzlos ins Internet verlagert. Der Ausbau der Onlineangebote erfolgt parallel zu den linearen Angeboten.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
18.10.2024
Petent/in
Peter Jans
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
7 Mitzeichner