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Verwaltungsgebühr stoppen! Bessere Studienbedingungen nicht auf Kosten der Studis!

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Das Bildungsministerium in Schleswig-Holstein plant die Einführung einer Verwaltungsgebühr, die von den Studierenden getragen werden soll. Pro Semester sollen 60 Euro erhoben werden, was bei einem Studium in der Regelstudienzeit (10 Semester für Bachelor und Master) zusätzliche Kosten von 600 Euro bedeutet.

Diese Maßnahme ist für die Studierenden in Schleswig-Holstein untragbar und widerspricht den Zusagen des Koalitionsvertrags der Landesregierung. Bereits jetzt kämpfen Studierende mit steigenden Beiträgen für das Studierendenwerk, höheren Lebenshaltungskosten und exorbitanten Mieten. Hinzu kommt die geplante Erhöhung des Deutschlandticket-Preises, die die finanzielle Belastung weiter verschärfen wird. Angesichts der Tatsache, dass Studierende überdurchschnittlich von Armut betroffen sind, würde die zusätzliche Gebühr die soziale Situation weiter verschlechtern und junge Menschen davon abhalten, in Schleswig-Holstein ein Studium aufzunehmen.

Die Studienfinanzierung ist ohnehin eine Herausforderung: Viele Studierende sind auf Nebenjobs angewiesen oder beziehen BAföG, das häufig nicht ausreicht. Die Einführung einer Verwaltungsgebühr würde diese ohnehin angespannte finanzielle Lage weiter belasten ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Studierenden. Offensichtlich soll die Gebühr lediglich dazu dienen, den Landeshaushalt zu entlasten und das auf Kosten der jungen Generation.

Wir lehnen diese unverantwortliche Verlagerung der finanziellen Last entschieden ab! Es ist die Aufgabe des Landes, für eine ausreichende Finanzierung der Hochschulen zu sorgen. Eine Verwaltungsgebühr würde die soziale Lage der Studierenden weiter verschärfen und die strukturellen Probleme des unterfinanzierten Bildungssystems auf die Jugendabwälzen.

Beschluss des Petitionsausschusses
10.02.2026

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 5.371 Personen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte sowie einer Stellungnahme des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus einer öffentlichen Anhörung beraten.

Der Petent wehrt sich gegen die Einführung einer Verwaltungsgebühr für Studierende in Höhe von 60 Euro pro Semester ab dem Jahr 2026. Er macht geltend, dass die Finanzierung eines Studiums für viele Studierende eine große Herausforderung darstellt. Die zusätzliche Gebühr würde die ohnehin angespannte finanzielle Situation der Studierenden weiter verschärfen, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu bieten. Kritisch merkt er zudem an, dass keine Härtefallregelung für finanziell besonders belastete Studierende vorgesehen sei.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Landtag die Einführung des Verwaltungskostenbeitrags im Dezember 2025 durch die Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen hat. Dem vorangegangen war eine kontroverse Diskussion im parlamentarischen Raum.

Das Bildungsministerium begründet die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrages in Höhe von 60 Euro pro Semester mit der angespannten Haushaltslage und der Notwendigkeit, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Hochschulen dauerhaft zu sichern. Die Höhe des Beitrages orientiere sich an den tatsächlichen Verwaltungskosten der Hochschulen. Die Einnahmen sollen unmittelbar den Bildungseinrichtungen zugutekommen und Dienstleistungen für Studierende finanzieren, etwa in den Bereichen Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation und Hochschulzulassung sowie Organisation der Prüfungen, Studienberatung, Auslandsämter, Praktikumsvermittlung und Förderung des Übergangs in das Berufsleben. Nach Berechnungen des Ministeriums belaufen sich die jährlichen Kosten in diesen Bereichen auf rund 14,6 Millionen Euro. Die aus Beiträgen erwarteten Einnahmen von etwa 7,2 Millionen Euro könnten diese Kosten zwar nicht vollständig abdecken, leisteten jedoch einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Studienangebots.

Dem Petitionsausschuss ist die schwierige finanzielle Lage vieler Studierender bewusst. Er teilt die Einschätzung des Petenten, dass zahlreiche Studierende unter den insgesamt stark gestiegenen Lebenshaltungskosten leiden und vielfach auf Nebentätigkeiten angewiesen sind. Steigende Mieten, höhere Energie- und Lebensmittelpreise sowie zusätzliche Belastungen durch das Semesterticket und Beiträge zum Studentenwerk verschärfen diese Situation. Zugleich erkennt der Ausschuss die angespannte finanzielle Situation der Hochschulen an, die es erforderlich macht, alle Möglichkeiten zur Sicherung ihrer Leistungs- und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungskostenbeitrag als allgemeiner Grundbeitrag unabhängig von der individuellen Nutzung der Leistungen erhoben wird und infrastrukturelle Verwaltungs- und Betreuungsaufgaben abdecken soll.

In Bezug auf die Forderung des Petenten nach einer Härtefallregelung begrüßt der Ausschuss, dass diesem Anliegen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Rechnung getragen wurde. Zur Entlastung von Studierenden in besonderen finanziellen Notlagen wird ein Härtefallfonds beim Studentenwerk eingerichtet. Dadurch werden Befürchtungen relativiert, der Verwaltungskostenbeitrag könne soziale Hürden errichten, Studienabbrüche begünstigen oder den Hochschulstandort insgesamt schwächen, etwa durch den Wechsel von Studierenden in andere Bundesländer. Der Ausschuss stellt hierzu fest, dass in nahezu allen Bundesländern Verwaltungskostenbeiträge erhoben werden, jedoch sind nur in wenigen Fällen spezielle Härtefallregelungen vorgesehen.

Der Ausschuss entnimmt der Stellungnahme des Ministeriums ferner, dass das Land erhebliche finanzielle Mittel zur Stärkung der Hochschulstandorte und zur Unterstützung der Studierenden bereitstellt. So wurde der Zuschuss an das Studentenwerk seit 2023 dauerhaft von bislang 2,4 Millionen Euro auf 3,5 Millionen Euro erhöht. Darüber hinaus wurden Mittel für den Ausbau der psychosozialen Beratung, für den Wohnheimbau sowie für Sanierungs- und Neubauprojekte bereitgestellt. Bis 2030 sollen insgesamt rund 1,10 Milliarden Euro in den Hochschulbau investiert werden.

Wie das Bildungsministerium nimmt auch der Petitionsausschuss die Sorgen der Studierenden ernst. Er stellt fest, dass der Entscheidung zur Einführung dieses Beitrages im Wesentlichen finanzpolitische, volkswirtschaftliche und sozialpolitische Erwägungen zugrunde liegen und dass im Entscheidungsprozess sowohl die Hochschulen als auch die Studierenden beteiligt wurden. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Härtefallregelung in Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk eine unbürokratische Lösung für die Antragstellung geschaffen wurde. Studierende können entsprechende Anträge künftig digital über ein Antragsportal stellen. Nähere Informationen hierzu sind den Internetseiten des Studentenwerkes Schleswig-Holstein zu entnehmen. Der Verwaltungskostenbeitrag wird erstmals zum Sommersemester 2026 erhoben.

Der Ausschuss bedankt sich bei dem Petenten für seine Initiative, die studentischen Belange im Rahmen des Petitionsverfahrens deutlich zu machen. Der Ausschuss betont, dass ein Studium nicht am fehlenden finanziellen Rückhalt scheitern darf. Studienchancen müssen unabhängig von der sozialen und finanziellen Herkunft gewährleistet sein. Deshalb empfiehlt er Studieninteressierten und Studierenden, sich über bestehende finanzielle Hilfsangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
16.01.2025
Petent/in
Yorik Timo Hansen
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
5371 Mitzeichner