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Wiederanbringen der Fahrbahnmarkierungen

der Minister für Verkehr soll dafür sorgetragen, das Kommunen, Kreiseund das Land aufgefordert werden, auf neugeteerten Straßen wieder die Fahrbahnmarkierungen gesetztwerden oder diese wieder hergestellt werden
Begründung
Immer öfters werden reparierte Straßen innen- und außer Orts nicht mehr mit Fahrbahnmarkierungenversehen. Dies gefährdet die Sicherheit im Straßenverkehr und verhindert die Orientierung auf der Fahrbahn.Zudem werden die Autobauer durch Brüssel aufgefordert, Spurassistenten in Neuwagen zu verbauen. DerenArbeit wird durch das nicht aufbringen der Fahrbahnmarkierungen aber behindert.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von vier Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte geprüft und zu seiner Beratung eine Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus herangezogen.
Der Petent kritisiert, dass im Zuge von Straßensanierungen seiner Ansicht nach immer häufiger keine Fahrbahnmarkierungen mehr aufgetragen werden. Auf diese Weise werde die Orientierung auf der Straße erschwert. In Neuwagen gesetzlich verpflichtend zu verbauende Spurassistenten würden so behindert. Insgesamt führe dies zur Gefährdung der Sicherheit im Verkehr.
Der Ausschuss stimmt dem Petenten zu, dass Fahrbahnmarkierungen einen wichtigen Zweck erfüllen. Sie können zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr sowie einem funktionierenden Verkehrsfluss beitragen. Vor allem außerorts auf Landstraßen spielt dies eine Rolle. Verkehrsteilnehmer können durch sie ihre Fahrbahn erkennen, sich richtig orientieren und so ihre Verhaltensweise der Verkehrssituation anpassen. Gerade bei Dunkelheit oder Regen helfen Markierungen, die Straßenführung besser zu erkennen. Das regelkonforme Anbringen und die Instandhaltung sind daher unerlässlich.
Fahrbahnmarkierungen unterliegen jedoch rechtlichen Vorgaben. Nach den derzeit geltenden Richtlinien für die Markierung von Straßen sind außerhalb bebauter Gebiete Fahrbahnen mit befestigten Breiten von 5,50 Meter oder mehr zur Aufteilung in Fahrstreifen mit Leitlinien zu markieren, soweit nicht andere Markierungen erforderlich sind. Auf Fahrbahnen mit weniger als 5,50 Meter können Leitlinien in der Regel nicht aufgebracht werden, da bei Gegenverkehr ein gefahrloses Ausweichen der Fahrzeuge auf den unbefestigten Seitenstreifen vielfach nicht möglich ist. Innerhalb bebauter Gebiete sind Leitlinien in der Regel auf allen Straßen mit mehr als zwei Fahrstreifen aufzubringen. Auf zweistreifigen Straßen mit ausreichenden Fahrbahnbreiten können sie bei einer bestimmten Verkehrsbelastung oder einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h aufgebracht werden.
Das Verkehrsministerium legt dar, dass durch den Verzicht einer Markierung auf schmalen Fahrbahnen die Verkehrssicherheit erhöht wird. Verkehrsteilnehmer erkennen, dass die Fahrbahn eng und somit erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist. Im Laufe von Straßensanierungen können Fahrbahnen schmaler werden. Auch kann festgestellt werden, dass die bisherige Fahrbahnmarkierung nicht den rechtlichen Anforderungen entsprochen hat. In diesen Fällen müssen die Markierungen den Vorgaben angepasst werden und gegebenenfalls wegfallen.
Das Verkehrsministerium hat erklärt, dass in Einzelfällen sanierte Straßenabschnitte bereits vor der Ausführung von Markierungsarbeiten für den Verkehr freigegeben werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Dauer von Vollsperrungen unnötig verlängert wird. Eine Verzögerung kann beispielsweise durch für die Ausführung von Markierungsarbeiten ungünstige Witterungsbedingungen oder zeitweise nicht ausreichende Kapazitäten aufseiten der beauftragten Unternehmen erfolgen. Kommt es dazu, wird mit Hilfe einer Beschilderung und gegebenenfalls einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf die fehlenden Markierungen hingewiesen. Der Ausschuss hält dieses Vorgehen für sinnvoll, da jede Vollsperrung eine Belastung für die Verkehrsteilnehmer darstellt.
Vor dem dargestellten Hintergrund hält der Petitionsausschuss die geltenden Regelungen für das Anbringen von Fahrbahnmarkierungen im Rahmen von Sanierungsarbeiten für ausreichend, um die Sicherheit und Orientierung der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.