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Wirksame Resozialisierung, offener Vollzug und Nichtraucherschutz in Schleswig-Holste

Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird gebeten, die Vollzugsgesetze und Vollzugspraxis für Frauen und Männer weiterzuentwickeln. Vorbild sollen norwegische Grundsätze sein: Alltagsnormalität, individuelle Förderung, das niedrigste erforderliche Sicherheitsniveau und frühzeitige Wiedereingliederung.
Gefordert wird:
Bedarfsgerechte Unterbringung nach Tatursachen, Risiken, Alter, Gesundheit, Suchterkrankungen und Schutzbedürfnissen. Suchtkranke und nicht suchtkranke Menschen müssen passende Angebote erhalten. Die vorherrschende Problemlage einer Abteilung darf andere Bedürfnisse nicht verdrängen. Bei Bedarf sind geeignete Wohngruppen einzurichten.
Geeignete Maßnahmen für sämtliche wesentlichen Deliktgruppen, auch Eigentums-, Wirtschafts-, Steuer-, Insolvenz-, Verkehrs- und digitale Delikte, Brandstiftung, häusliche Gewalt, Stalking und politisch motivierte Taten. Individuelle Tatursachen und Rückfallrisiken müssen bearbeitet werden. Beschäftigung oder Suchtberatung dürfen erforderliche Tatbearbeitung nicht ersetzen. Bei Vermögensdelikten sind rechtmäßiges wirtschaftliches Handeln, Opferfolgen und Wiedergutmachung einzubeziehen.
Gleichwertiger Zugang von Frauen zur Sozialtherapie. Erforderliche Behandlung muss auch bei geringer Gefangenenzahl rechtzeitig gesichert werden. Bei Verlegung in andere Länder sind soziale Kontakte und Nachsorge zu gewährleisten.
Offener Regelvollzug für gesetzlich näher bestimmte gewaltfreie Vermögens- und Wirtschaftsdelikte sowie grundsätzlich nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vorzeitige Altersrentner und erwerbsgeminderte Menschen ist eine entsprechende Regelvermutung nach individueller Prüfung zu schaffen. Geschlossener Vollzug muss auf konkreten Flucht-, Missbrauchs- oder Sicherheitsrisiken beruhen, schriftlich begründet und regelmäßig überprüft werden. Erwerbsfähigkeit oder ein Arbeitsplatz dürfen keine zwingende Zugangsvoraussetzung sein.
Altersgerechte, bei Bedarf barrierefreie Unterbringung, medizinische und pflegerische Unterstützung, freiwillige Beschäftigung und soziale Teilhabe.
Wirksamer Nichtraucherschutz in Haft-, Wohn-, Gemeinschafts- und Arbeitsbereichen. Kein unfreiwilliges Passivrauchen; fachgerechte Beseitigung alter Rauchablagerungen. Beschwerden sind zeitnah zu bearbeiten, ohne Nachteile für Betroffene.
Frühzeitige Entlassungsplanung einschließlich Wohnung, Existenzsicherung, Rentenangelegenheiten, Pflege und kontinuierlicher Behandlung.
Verbindliche Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen in Vollzugsplänen; öffentliche Berichte zu Angeboten, Plätzen, Wartezeiten und Wirksamkeit sowie unabhängige Kontrolle.
Bestehende Angebote müssen für alle Bedarfsgruppen tatsächlich zugänglich sein. Resozialisierung darf weder auf Erwerbsarbeit noch auf einzelne Problemlagen reduziert werden. Sie schützt zugleich die Allgemeinheit.
Ich bitte um Veröffentlichung zur Mitzeichnung.