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der Tak-tung, eine Förderung von sinnvollen, differenzierten Konzepten wie z. B. Rufbussen
auf eine W-Besoldung setzen wir Bundesrecht in Landesrecht um. Zur Erinnerung: Die Dienstrechtsreform
eines Auszubildendenwohnheimes „U 18“ z. B. unter-18 stützt werden kann, indem ein geeignetes Grundstück oder Gebäude seitens
der Bund nicht mit einer lapidaren Anweisung gegenüber einem Bundesland a- gieren darf
Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss - L 212 -Kiel, 26. März 2010 Landeshaus Tel
(0431) 988 1152 Fax (0431) 988 610 1180 Europaausschuss@landtag.ltsh.de K u r z b e r i c h t
die Stel-lungnahme der CAU, Umdruck 18/796, vor, die folgende Lösung favorisiere: Erhöhung des W-2