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Diäten: Das Einkommen der Abgeordneten

„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ – so heißt es in der Landes­verfassung.

Die Möglichkeit sich in einer Volks­vertretung zu engagieren, soll also nicht an das berufliche Einkommen oder das persönliche Vermögen geknüpft sein. Mehr noch: Abgeordnete sollen nicht von Außen­stehenden finanziell abhängig sein und sich dadurch in ihrem Stimm­verhalten beeinflussen lassen. Deshalb müssen Abgeordnete für ihre Tätigkeit Geld bekommen, die sogenannte „Diät” (wörtlich: Tagegeld, vom Lateinischen „dies“ – der Tag).

Die Höhe der Diät der Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist im Abgeordneten­gesetz (§6) festgelegt und wird jährlich überprüft (§28). Eine mögliche Anpassung erfolgt auf Grundlage der Meldung des Statistik­amtes Nord über die allgemeine Einkommens­entwicklung des vorangegangenen Jahres. Der amtliche Index bezieht sich dabei auf die durch­schnittlichen Brutto­monats­verdienste der vollzeit­beschäftigten Arbeit­nehmer (einschließlich Beamte) in Schleswig-Holstein.

Die Entschädigung beträgt 10.624,90 Euro.

Als zusätzliche Entschädigung für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen erhalten 

  • die Präsidentin oder der Präsident 72 v.H. (7.649 €)
  • die Vize­präsidentinnen und/oder Vizepräsidenten 13 v.H. (1.381 €)
  • die Fraktions­vorsitzenden 72 v.H. (7.649 €)
  • eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter der dänischen Minderheit (Vorsitzende oder Vorsitzender), wenn die Stärke einer Fraktion nicht erreicht wird, 45 v.H. (4.781 €)
  • die Parlamentarischen Geschäfts­führerinnen oder die Parlamentarischen Geschäfts­führer der Fraktionen 45 v.H. der Entschädigung (4.781 €).

Anders als die meisten Länder zahlt Schleswig-Holstein keine Pauschalen für mandatsbedingten Mehraufwand, allgemeine Bürokosten, Informationstechnik oder Wahlkreisbüros. Vielmehr wurden diese Ausgaben sowie Jahressonderzahlungen in die Abgeordnetenentschädigung eingerechnet. Andere Länder zahlen ihren Abgeordneten steuerfreie Pauschalen.