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Fraktionen

im Parlament

Zu einer Fraktion schließen sich Abgeordnete zusammen, um ihre politischen Interessen und Ziele im Parlament besser durch­setzen zu können. Dabei gehören die Mitglieder einer Fraktion in der Regel der gleichen Partei an. Das ist aber keine zwingende Voraus­setzung. Auch partei­lose Abgeordnete können sich beispiels­weise einer Fraktion anschließen oder aber Abgeordnete mehrerer Parteien eine gemeinsame Fraktion bilden, wie z.B. die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundes­tag.

Im Schleswig-Holsteinischen Landtag muss eine Fraktion aus mindestens vier Abgeordneten bestehen. Eine Ausnahme bilden die Abgeordneten der dänischen Minderheit, denen unabhängig von ihrer Anzahl, immer die Rechte einer Fraktion zustehen. Fraktionen haben die Aufgabe, politische Entscheidungen vorzubereiten, die parlamentarische Arbeit zu koordinieren und ihren Mitgliedern Hilfestellungen zu leisten. Erst durch den Zusammen­schluss bekommen politische Positionen im Parlament Gewicht.

Die zukünftigen Landtagsfraktionen

Fraktion*
Vorsitz
Sitze
CDU-Landtagsfraktion Tobias Koch 34
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Lasse Petersdotter 14
SPD-Landtagsfraktion Serpil Midyatli 12
FDP-Landtagsfraktion Christopher Vogt 5
SSW-Landtagsfraktion Lars Harms 4
*eigene Websites der Fraktionen

 

 

Fraktionszwang oder freies Mandat?

Auch wenn Abgeordnete einer Fraktion angehören, vertreten sie das ganze Volk. „Bei der Ausübung ihres Amtes sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“ (Art 17, Verfassung des Landes Schleswig-Holstein).

Im parlamentarischen Alltag können Abgeordnete zwar in einen Zwiespalt zwischen ihrer persönlichen Meinung und dem politischen Willen ihrer Fraktion geraten. Doch sie haben sich ja gerade deshalb einer Fraktion angeschlossen, weil sie ihre politischen Vorstellungen möglichst geschlossen und um so wirkungs­voller nach außen vertreten wollen.

Intern geht es zwar häufig ausgesprochen kontrovers zu. Aber alle Abgeordneten wissen genau: Auf sichtbare Uneinigkeit einer Fraktion reagiert die öffentliche Meinung eher ablehnend. Um politisch etwas durch­zusetzen, braucht man Mitstreiter. Deshalb wäre es falsch, von Fraktions­zwang zu reden. Eine gewisse Fraktions­disziplin ist auch im Interesse der einzelnen Abgeordneten, ebenso im Interesse der regierungs­tragenden Mehrheit und der Opposition.

Der Dresdner Parlamentarismus­forscher Werner J. Patzelt hat dies so ausgedrückt: „Da im parlamentarischen Regierungs­system zwei Mannschaften einander gegenüber­stehen, nämlich Regierungs­mehrheit und Opposition, verhalten sie sich bei ihrem Abstimmungs­verhalten auch wie konkurrierende Teams und vertreten, wann immer möglich, ihre Position nach außen einheitlich.“

Landtagsfraktionen

Einmal wöchentlich kommen die Landtagsfraktionen in der Regel zu ihren Sitzungen zusammen. Innerhalb der Fraktion herrscht Arbeitsteilung: Fachsprecher kümmern sich um die verschiedenen Politikfelder, Arbeitskreise befassen sich mit zentralen Themenbereichen wie z.B. Bildung, Finanzen, Soziales.