Der Ältestenrat - ein Beratungsorgan
Den Ältestenrat bilden der Präsident, sein Stellvertreterinnen und seine Stellvertreter und je ein Mitglied der Fraktionen (i.d.R. die Fraktionsvorsitzenden). Der Name ist irreführend. Es wäre reiner Zufall, wenn es wirklich die Ältesten wären. Wenn möglich sind es aber erfahrene Abgeordnete, die das Geschäft im Parlament sehr gut kennen.
Der Ältestenrat der 17. Wahlperiode




von links: Landtagspräsident Torsten Geerdts, Landtagsvizepräsidentin Herlich Marie Todsen-Reese, Landtagsvizepräsidentin Dr. Gitta Trauernicht, Landtagsvizepräsidentin Anita Klahn




von links: Landtagsvizepräsidentin Marlies Fritzen, Vorsitender der CDU-Fraktion Johannes Callsen, Vorsitzender der SPD-Fraktion Dr. Ralf Stegner, Vorsitzender der FDP-Fraktion Wolfgang Kubicki



von links: Vorsitzender der B90/DIE GRÜNEN-Fraktion Dr. Robert Habeck, Vorsitzende der Fraktion DIE-LINKE Antje Jansen, Vorsitzende der SSW-Fraktion Anke Spoorendonk
Arbeitsorganisation und Verständigung
Wenn die erste Sitzung in einer Plenarwoche eröffnet wird, haben schon zahlreiche Vorbesprechungen stattgefunden. Denn zu den wichtigsten Aufgaben dieses Gremiums zählt, eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Landtages, über die Tagesordnung von Plenarsitzungen und über ihre geschäftsordnungsmäßige Abwicklung herbeizuführen. In diesem Sinne ist der Ältestenrat ein Beratungsorgan des Präsidenten.
Gerade im Parlament, das ein Forum des politischen Streites sein soll, ist die Übereinstimmung über das, was für alle verbindlich ist, besonders wichtig. Sind die Gemüter der Beteiligten einmal besonders erhitzt, kann die Sitzung unterbrochen werden. Es wäre dann Aufgabe des Ältestenrats, mit dem Präsidenten zusammen wieder für die Herstellung eines gemäßigten Gesprächsklimas zu sorgen.