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Minderheitenpolitik

des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Minderheiten sind gefährdet. Das gilt für jede Art von Minderheit. In Schleswig-Holstein ist der Minderheitenschutz in der Verfassung verankert.

Schleswig-Holstein ist das einzige Land in der Bundes­republik Deutschland, in dessen Grenzen drei nationale Minderheiten leben.

  • Die dänische Minderheit im Landesteil Schleswig umfasst ca. 50.000 Menschen, die sich zu ihr bekennen.
  • Die friesische Volksgruppe, die im Kreis Nord­fries­land an der Westküste mit den vorgelagerten Inseln sowie auf der Insel Helgoland lebt . Es sind ca. 50.000 Menschen, die sich von der Abstammung und vom Selbst­verständnis her als Nord­friesen fühlen.
  • Die Sinti und Roma, ca. 6000 leben in Schleswig-Holstein und können hier auf eine lange Tradition ihrer Anwesenheit zurückblicken.
  • Im benachbarten Dänemark leben in Nord­schleswig bzw. in dem Gebiet des früheren Amtes Sønderjylland innerhalb der heutigen Region Syddanmark  etwa 15.000 Menschen, die sich zur deutschen Volksgruppe bekennen.

Minderheitenschutz ist Staatszielbestimmung

Bereits die 1949 verabschiedete Schleswig-Holsteinische Landes­satzung enthielt das Prinzip der Bekenntnis­freiheit; d.h. das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei und darf nicht nachgeprüft werden. Dieses Prinzip fand auch Eingang in die „Bonn-Kopenhagener-Erklärungen von 1955“, die bis heute Basis für die Arbeit der Minderheiten diesseits und jenseits der deutsch-dänischen Grenze ist. Mit Inkraft­treten der neuen Landes­verfassung im Jahr 1990 erfuhr der damalige Artikel 5 mit der ausdrück­lichen Verpflichtung zu Schutz und Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volks­gruppe eine weitere Ergänzung. Am 14. November 2012 hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landes­verfassung aufgenommen. Ein zukunfts­orientierter Minderheiten­schutz ist in Schleswig-Holstein somit Staatsziel­bestimmung.

Artikel 6
Nationale Minderheiten und Volksgruppen

(1) Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei; es entbindet nicht von den allgemeinen staats­bürger­lichen Pflichten.

(2) Die kulturelle Eigen­ständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minder­heiten und Volks­gruppen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeinde­verbände. Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volks­gruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.

Eine Minderheit oder Volks­gruppe ist eine gegenüber der Mehrheits­bevölkerung eines Staats zahlenmäßig unterlegene Gruppe von Menschen, die ebenfalls Bürger und Bürgerin dieses Staates sind, jedoch keine dominante Stellung einnehmen. Sie weisen in ethnischer, religiöser und kultureller Hinsicht Merkmale auf, die sie von der übrigen Bevölkerung unterscheiden. Minderheiten bewahren innerhalb der Mehrheit die eigene Kultur, Tradition, Religion oder Sprache und damit ihre Identität.

Im Jahr 1987 forderte der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landes­regierung auf, einmal in der Legislatur­periode einen „Bericht zur Situation der Minderheiten und Volksgruppen“ vorzulegen, der umfassend Auskunft über die Minder­heiten­politik des Landes sowie die Organisation und Arbeit der Minderheiten gibt. Seit dem Jahr 2000 wird der Bericht zur Hälfte der Legislatur­periode, als Halbzeit­bilanz, vorgelegt. Im Ergebnis ist damit eine früh­zeitige Befassung und ein Reagieren auf neue Entwicklungen möglich.

DialogForumNorden

Im DialogForumNorden (DFN) haben sich die vier Minder­heiten und Volksgruppen in Schleswig-Holstein und im deutsch-dänischen Grenzland sowie mit Minderheiten­themen befasste Institutionen, Organisationen und Politiker zusammengeschlossen, um sich gegenseitig zu informieren und bei Bedarf gemeinsam Position zu beziehen, soweit Minderheiten­angelegen­heiten berührt sind.

Kompetenzanalyse

„Minderheiten als Standortfaktor in der deutsch-dänischen Grenzregion“

Die 120-seitige Kompetenz­analyse wurde von der Europäischen Akademie Bozen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für Regionen Barcelona erstellt.