Sprechtage im Lande
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Termine und Publikationen
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Birgit Wille
Seit dem 01.10.1988 gibt es in Schleswig-Holstein das Amt der / des Bürgerbeauftragen für soziale Angelegenheiten. Die Bürgerbeauftragte ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie untersteht der Dienstaufsicht des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Bürgerbeauftragten-Gesetz (-BüG-).
Birgit Wille ist Diplom-Betriebswirtin. Sie verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im sozialen Bereich. Unter anderem war sie Gebietsgeschäftsführerin eines Wohlfahrtsverbandes und als selbstständige Berufsbetreuerin tätig. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wählte sie erstmals am 31. Mai 2001 zur Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten. Mit ihrer Wiederwahl am 24. April 2008 wurde sie für weitere 6 Jahre im Amt bestätigt.
Wo kann die Bürgerbeauftragte helfen?
Die Bürgerbeauftragte kann helfen und unterstützen in sozialen Angelegenheiten wie zum Beispiel:
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Arbeits- und Ausbildungsförderung
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Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
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Gesetzliche Krankenversicherung
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Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
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Soziale Pflegeversicherung
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Sozialhilfe, einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Behindertenrecht
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Soziales Entschädigungsrecht
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Kinder- und Elterngeld
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Wohngeld
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Kinder- und Jugendhilfe
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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Bürgerbeauftragte bei der Beratung und der Vertretung der Interessen der Hilfesuchenden. Das spezielle Fachwissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglicht eine umfassende Beantwortung von Fragen und eine fundierte Bearbeitung der Eingaben. mehr