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2. Die Bilder können kostenfrei heruntergeladen und durch die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages für Zwecke ihrer Mandatsausübung sowie durch die Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen und der Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen Landtages für dienstliche Zwecke genutzt werden.

3. Die Bilder können darüber hinaus durch jedermann für Zwecke der politischen Berichterstattung heruntergeladen und kostenlos genutzt werden für:

  • Presseveröffentlichungen,
  • Veröffentlichungen in Printmedien,
  • Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen,
  • Online- und multimediale Veröffentlichungen.

4. Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

5. Sonstige Verwendungen sind nur in begründeten Fällen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtages zulässig. Besteht Unklarheit darüber, ob eine Nutzung zu Pressezwecken vorliegt, ist der Schleswig-Holsteinische Landtag vor Veröffentlichung um Entscheidung zu bitten.

6. Nachrichtenagenturen dürfen Vervielfältigungen zu Pressezwecken nur weitergeben, wenn sie den Hinweis enthalten, dass das Foto auch kostenlos vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu erhalten ist.

7. Bei einer Veröffentlichung in Druckerzeugnissen ist als Bildquelle „Schleswig-Holsteinischer Landtag“ anzugeben, soweit kein anderer Autorenhinweis angegeben ist. Dem Schleswig-Holsteinischen Landtag ist ein kostenloses Belegexemplar zu überlassen.

8. Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt allein dem/der Nutzer/-in. Er/Sie hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der/die Nutzer/-in etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.

9. Diese Nutzungsbedingungen gelten gleichlautend für die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, die Beauftragte für die Landespolizei Schleswig-Holstein, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein sowie die Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein.