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Datenschutzerklärung

Zutritt zum Landeshaus

Einlassregeln

Herzlich Willkommen im Landeshaus! Wir freuen uns über Ihren Besuch! Beachten Sie bitte folgende Regeln, wenn Sie das Landeshaus besuchen.

Haupteingang des Landeshauses
Foto: Durchdiestadt GmbH

Einzelbesucherinnen und -besucher beachten bitte folgende Punkte:

  • Sie erhalten von der Sicherheitszentrale am Eingang des Landeshauses gegen Abgabe eines gültigen Lichtbildausweises (beispielsweise eines Personalausweises, Führerscheins, Dienstausweises oder Reisepasses) einen Tagesausweis.
  • Der Tagesausweis ist während des Aufenthalts im Landeshaus offen zu tragen.
  • Beim Verlassen des Gebäudes ist der Tagesausweis wieder abzugeben.

 

Für größere Veranstaltungen oder Besuchsgruppen gibt es jeweils angepasste Verfahren. Beachten sie bitte in jedem Fall folgende Punkte:

  • Sie erhalten grundsätzlich nur Zutritt zum Landeshaus, wenn Sie einen gültigen Lichtbildausweis (beispielsweise einen Personalausweis, Führerschein, Dienstausweis oder Reisepass) mit sich führen.
  • Sie erhalten einen Tagesausweis, der während des Aufenthalts im Landeshaus offen zu tragen ist.
  • Sie geben den Tagesausweis beim Verlassen des Landeshauses bitte wieder ab.

Hinweise für Ihren Besuch

Hausordnung für die Liegenschaften des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Einwilligung in Foto- und/oder Videoaufnahmen

Kontakt

Sicherheitsmanagement

Norbert Ekhardt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ekhardt

Tel. 0431 988-1046