Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Die Ausschüsse

der 20. Wahlperiode (2022 – 2027)

Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse setzt der Landtag Ausschüsse ein.

Innen- und Rechtsausschuss

Die großen Themen Inneres, Justiz und Medien sind die Hauptarbeits­gebiete des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Dazu gehören beispielsweise die Teilbereiche innere Verwaltung und Polizei, Gerichtswesen und Strafvollzug, Fernsehen und Rundfunk oder das Landes­­presserecht.

Finanzausschuss

Der Finanzausschuss hat zwei zentrale Aufgaben: Zum einen die Beratung des Landes­haushalts, der auch als Doppel­haushalt für zwei Jahre aufgestellt werden kann, und zum anderen die Kontrolle der Regierung beim Haushaltsvollzug. Nach der Landes­haushaltsordnung, der Geschäfts­ordnung des Landtags und dem Haushaltsgesetz muss die Landes­regierung (das Finanzministerium) den Finanz­ausschuss in einer Reihe von Fällen unterrichten und darf erst mit seiner Zustimmung Haushaltsmittel ausgeben.

Bildungsausschuss

Der Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags befasst sich mit allen die Bildung betreffenden Fragen, insbesondere ist er zuständig für

  • alle allgemeinbildenden Schulen, die Förderzentren, die berufliche Bildung, die Lehreraus- und -fortbildung sowie die Weiterbildung
  • die frühkindliche Bildung und die Kindertageseinrichtungen
  • die Hochschulen, Forschung und Wissenschaft sowie das Universitätsklinikum
  • die Kultur (Denkmalpflege, Museen, Kunst, Volkshochschulen, Religion u.a.).

Umwelt- und Agrarausschuss

Die Aufgabengebiete des Umwelt- und Agrarausschusses sind die Bereiche Natur, Umwelt, Landesentwicklung, Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei.

Der Ausschuss schafft einen Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen des Agrarbereichs, also beispielsweise der Landwirte und Fischer, und des Umweltschutzes. Dabei handelt er nach dem Grundsatz, dass eine gute fachliche Praxis auch Umweltgesichtspunkten Rechnung trägt. Ökonomie und Ökologie werden in Übereinstimmung miteinander gebracht.

Wirtschaftsausschuss

Der Aufgabenbereich des Wirtschaftsausschusses entspricht dem Tätigkeitsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr in den Bereichen Wirtschaft, Technologie, Verkehr und Straßenbau. Hier begleitet, unterstützt und kontrolliert der Ausschuss das Regierungshandeln. Die parlamentarische Zuständigkeit für den Fachbereich „Wissenschaft“ des Ministeriums liegt beim Bildungsausschuss. Der Wirtschaftsausschuss setzt bei seiner Arbeit auf Berechenbarkeit und Nachhaltigkeit.

Sozialausschuss

Die Aufgabenbereiche des Sozialausschusses sind Arbeit, Soziales, Jugend, Gesundheit und Energie, alles Bereiche, die jeden Einzelnen zum Teil unmittelbar persönlich betreffen. Das verdeutlicht ein kurzer Auszug aus aktuellen Diskussionsthemen: Einführung von Hartz IV, Einführung und Umsetzung der Eingliederungshilfe, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Schutz vor Passivrauchen, Aufarbeitung des Komplexes Unterbringung von Jugendlichen und Kindern in ehemaligen Heimen der Landesfürsorgeerziehung, Jugendschutz, Frauenpolitik, Ausbildung in Pflegeberufen, alten- und behindertengerechte Wohnformen, würdevolles Sterben, Sozialbestattungen.

Europaausschuss

Der Europaausschuss nimmt typische Querschnittsaufgaben wahr, dazu zählen die Analyse von europäischen Förderprogrammen, die Auswirkungen der EU-Politik auf die ländliche Entwicklung in Schleswig-Holstein, Fragen zur Meerespolitik, die Kompetenzverteilung im europäischen Mehrebenensystem und die norddeutsche Zusammenarbeit im Rahmen des Staatsvertrages.

Ein besonderes Schwergewicht legt der Europaausschuss auf den Bereich der Ostseekooperation, insbesondere die Mitwirkung in der Ostseeparlamentarier­konferenz.

Petitionsausschuss

Artikel 25 der Landesverfassung bestimmt die Bestellung eines Petitionsausschusses. Das Petitionsrecht räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar beim Landtag Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und manchmal sogar zur Gesetzgebung geben.

Das Petitionsrecht stellt einen außergerichtlichen Rechtsbehelf dar, auf den der Bürger jederzeit zurückgreifen kann, nicht nur, wenn er nirgendwo sonst rechtliches Gehör findet.

Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg

Der Ausschuss für die länderübergreifende Zusammenarbeit mit Hamburg ist am 17. November 2016 neu gebildet worden. Parallel dazu gibt es einen Ausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem gleichen Aufgabenbereich. Beide Ausschüsse sollen grundsätzlich gemeinsam tagen.

Ein einziger Ausschuss mit Mitgliedern aus beiden Parlamenten ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Fach-, Sonder-, Untersuchungs­ausschüsse

Die Fachausschüsse, auch ständige Ausschüsse genannt, werden vom Landtag für die Dauer der Wahlperiode eingesetzt.

Der Petitionsausschuss ist in Artikel 25 verfassungsrechtlich vorgeschrieben.

Für bestimmte Einzelaufgaben können Sonderausschüsse gebildet werden. Sie existieren nur bis zur Erledigung ihrer Aufgabe.

Gleiches gilt für Untersuchungs­ausschüsse, die auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder des Landtages, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse eingesetzt werden können.

Die Mitglieder der Ausschüsse sind ausschliesslich Abgeordnete.

Enquête-Kommissionen sind Gremien, in denen Abgeordnete gemeinsam mit externen Sachverständigen komplexe und politisch bedeutsame Fragen systematisch aufarbeiten.