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21. März 2018 – Top 13: Regulierungsbehörde Strom/Gas

Rechnet sich eine Landesnetzagentur?

Die SPD fordert erneut eine Landesnetzagentur für die Regulierung von Strom und Gas. Doch die möglichen Kosten rufen Bedenken hervor. Derzeit liegt der Netzausbau für Schleswig-hHolstein bei der Bundesnetzagentur.

Stromnetz Gasnetz Strommast
Derzeit müssen sich Stadt- und Gemeindewerke bei Fragen des Netzausbaus an die Bundesnetzagentur wenden. Foto: dpa, Patrick Pleul

Die SPD möchte in Schleswig-Holstein eine eigene Landesnetzagentur zur Regulierung von Strom und Gas etablieren. Der Norden gehört zu den letzten Bundesländern, die noch keine entsprechende Behörde besitzen – neben Schleswig-Holstein haben nur Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen ihre Aufgaben im Rahmen einer Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen, welche dann im Namen der Landesregulierungsbehörde tätig wird.

Die effiziente Regulierung der Netze sei für das Voranschreiten der Energiewende in Schleswig-Holstein von entscheidender Bedeutung, betonen die Sozialdemokraten in ihrem Antrag. Insbesondere der direkte Dialog zwischen den Netzbetreibern, wie Stadt- und Gemeindewerke, und einer landesweiten Netzregulierungsbehörde „trägt dazu bei, dass der Netzausbau und der Aufbau der dezentralen Energieversorgung beschleunigt werden“.

SPD weist auf lange Wartezeiten hin

Die Kommunalbetriebe hätten derzeit bei der Bundesnetzagentur einen schweren Stand, weil sich die Behörde in Bonn vornehmlich mit überregionalen Energieunternehmen beschäftige, meint der energiepolitische Sprecher der SPD, Thomas Hölck. Das trage dazu bei, dass im Norden lange Wartezeiten beim Netzumbau entstünden. Eine Landesnetzagentur könne schneller und individueller auf regionale Besonderheiten eingehen.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn reguliert die Märkte in Bereichen mit ehemals staatlichen Monopolen. Sie ging aus der 1998 gegründeten Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hervor. Mit dem neuen Energierecht wurde sie 2005 in Bundesnetzagentur umbenannt. Seitdem ist sie auch für den Energiemarkt und seit 2006 für die Eisenbahn zuständig.

Aufgaben der Netzagentur

Wesentliche Aufgabe der Bundesnetzagentur mit Verwaltungssitz in Bonn ist die Förderung des Wettbewerbs und des freien Zugangs zu Stromversorgungs- und Gasnetzen, die sich im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen befinden. Die Bundesnetzagentur prüft und bestätigt die Entwicklungspläne der Übertragungs- beziehungsweise Fernleitungsnetze für Strom und Gas und führt die Genehmigungsverfahren für länderüberschreitende Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz durch.

Die Bundesnetzagentur teilt sich die Zuständigkeit in vielen Bereichen der Regulierung mit den Bundesländern. Für Unternehmen mit weniger als 100.000 Kunden, deren Versorgungsnetze innerhalb der Landesgrenzen liegen, sind die Landesregulierungsbehörden zuständig. Fünf Bundesländer haben ihre Aufgaben im Rahmen einer Organleihe an die Bundesnetzagentur übertragen: Dies sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Mit Skepsis hat eine breite Mehrheit im Plenum auf den SPD-Vorstoß reagiert, eine schleswig-holsteinische Landesnetzagentur für Strom und Gas zu gründen. CDU, Grüne, FDP und AfD warnten in der Debatte unisono vor den daraus resultierenden Kosten. Schleswig-Holstein ist eines von fünf Bundesländern, das bislang keine eigene Behörde in diesem Bereich etabliert hat. Derzeit müssen sich Stadt- und Gemeindewerke bei Fragen des Netzausbaus an die Bundesnetzagentur wenden.


„Wenn wir wollen, dass die Energiewende in Schleswig-Holstein eine Erfolgsgeschichte bleibt, braucht es eine Landesnetzagentur“, begründete Thomas Hölck (SPD) den Vorstoß. Kleine Betriebe würden durch den direkten Draht zügiger und lokalspezifischer wahrgenommen, so dass auch die dezentrale Energieversorgung vorangetrieben werden könne. Gleichzeitig würde die Einrichtung einer Landesnetzagentur eine „Wertschätzung gegenüber kommunalen Netzbetreibern“ bedeuten. In dieselbe Richtung argumentierte Flemming Meyer (SSW): Die Energiewende müsse „effektiv vor Ort“ unterstützt werden.

Minister: Landesbehörde kostet das Doppelte

Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne) erinnerte daran, dass die ehemalige Nord-Ampel unter Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) soweit gewesen wäre, eine Landesnetzagentur einzuführen, dies aber nicht getan habe. Die Entscheidung – „das Go“ – stehe immer noch aus. Er selbst zeigte sich wie die Koalitionsfraktionen skeptisch: Derzeit zahle das Land 340.000 Euro an die Bundesnetzbehörde. Eine Landesnetzagentur würde das Doppelte kosten.

Der SPD-Antrag wird jetzt Wirtschaftsausschussweiter beraten.

Weitere Hauptredner:
Andreas Hein (CDU): Bernd Voß (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Jörg Nobis (AfD)

Antrag

Landesregulierung der Strom- und Gasnetze endlich auf den Weg bringen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/503