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20. Juli 2018 – Beflaggung

Stilles Gedenken an den Widerstand am 20. Juli

Am 74. Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 wird heute bundesweit an den Widerstand gegen das NS-Regime erinnert. Auch der Kieler Landtag ist beflaggt.

Blick vom Fördeufer aus: Auf dem Kieler Landeshaus wehen die Landesdienstflagge und die Landesflagge
Vom Fördeufer aus sind auf dem Landtag die Landesflagge (re.) und die Kieler Flagge zu sehen. Foto: Landtag

Die Länder übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes, die meisten haben einige zusätzliche regelmäßige Beflaggungstage. In Schleswig-Holstein werden Flaggen auch an allgemeinen Wahltagen gehisst, und nur auf dem Landeshaus wehen bei Tagung des Landtags sowie während der Kieler Woche, dem größten europäischen Sommerfest, Flaggen. Grundsätzlich werden an beziehungsweise auf den Gebäuden aller Dienststellen des Landes die Landesdienstflagge, die Landesflagge, die Bundesflagge und die Europaflagge gemeinsam gesetzt. Auf dem Landtag weht statt der Dienstflagge die Kieler Fahne.

Die heutige Beflaggung erinnert an den gescheiterten Attentatsversuch mehrerer Wehrmachtsoffiziere um Claus Schenk Graf von Stauffenberg, Hitler mit einer Bombe zu töten und den Zweiten Weltkrieg zu beenden. Stauffenberg und drei Mitverschwörer wurden noch am Abend des Attentats im Innenhof des Bendlerblocks erschossen. In den folgenden Wochen und Monaten richteten die Nazis 89 weitere Beteiligte und Unterstützer hin.

Vorgeschriebene Beflaggungstage

Die Dienstgebäude des Landes werden laut der einer vom Innenministerium herausgegebenen Verwaltungsvorschrift ohne besondere Anordnung an folgenden Tagen beflaggt: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), Tag der Arbeit (1. Mai), Europatag (9. Mai), Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai), Jahrestag des 17. Juni 1953, Jahrestag des 20. Juli 1944, Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent), Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag, Tag der Wahl zum Europäischen Parlament, Tag der Landtagswahl sowie Tag der Gemeinde- und Kreiswahl. Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag wird halbmast beflaggt.