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12. September 2018 – Umwelt- und Agrarausschuss

Härtere Strafen für Hobby-Angler

Wer mehr Dorsche angelt als erlaubt, soll künftig schneller bestraft werden. Dies sieht ein Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landes­fischerei­gesetzes vor, dem der Umwelt- und Agrarausschuss nun zugestimmt hat.

Ein Fisch zappelt in einem Netz.
Gibt der Landtag grünes Licht, wird es für Hobby-Angler künftig teuer, wenn sie die Fangquote überschreiten. Foto: dpa, Bernd Wüstneck

Freizeitangler, die mit Boot oder Kutter auf der Ostsee unterwegs sind, dürfen pro Tag maximal fünf Dorsche aus dem Meer holen. Das besagt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2016, die für weite Teile der deutschen, dänischen und schwedischen Küsten gilt. Nun soll die EU-Quote in Landesrecht umgesetzt werden. Der neuen Regelung steht nur noch eine Hürde im Weg: Der Landtag muss grünes Licht geben. Dies wird er voraussichtlich in der kommenden Plenartagung Ende September tun.

Damit werden Freizeit-Angler künftig rascher zur Kasse gebeten: Wer mehr Dorsche an Bord holt als erlaubt, muss schon beim ersten Vergehen mit einer Geldstrafe rechnen. Es werden 35 Euro für den Fisch, ein Verwarngeld von 50 Euro plus Gebühren in Höhe von 28,50 Euro fällig. Bislang wurden „Erst-Täter“ lediglich verwarnt.

EU-Fangquote könnte angehoben werden

Möglich sei, dass die Fangbeschränkungen der EU in nächster Zeit wieder gelockert werden. Das kündigte der zuständige Fischereireferent aus dem Umweltministerium, Martin Momme, auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten Klaus Jensen im Umwelt- und Agrarausschuss an. Da sich der Dorschbestand in der Ostsee bereits erholt habe, habe die EU-Kommission zuletzt den „Wegfall der Schonzeit“ empfohlen, so Momme. Bisher dürfen Hobbyangler in dieser zwischen Februar und April gelegenen Zeit nur drei Dorsche pro Tag fangen.