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27. Februar 2019 – Wirtschaftsausschuss

Wohnungsnot: Airbnb&Co auf dem Prüfstand

Gut für den Tourismus oder Gift für den Wohnungsmarkt? Die SPD fordert „klare Regeln für Vermietung von Ferien­unterkünften über Buchungsportale“. Jetzt tauscht sich der Wirtschaftsausschuss mit Experten über das Thema aus.

Ein Schlüssel mit der Aufschrift „Ferienwohnung
Beim sogenannten Homesharing kann jeder Wohnraum auf Online-Plattformen anbieten. Foto: dpa, Britta Pedersen

„Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage zur Registrierungspflicht“, fordert Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) in Schleswig-Holstein. Auf „Ruhe und Gelassenheit“ zu setzen, ist hingegen für Rainer Kersten, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler, das probate Mittel: „Es ist alles geregelt. Wir können es uns leisten, zunächst die Nutzergewohnheiten im Land genauer zu beobachten“, beschwichtigt er und positioniert sich gegen „sofortigen Aktionismus der SPD“.

Im Norden stoßen Plattformen wie Airbnb, über die Privatleute weltweit Zimmer oder Wohnungen tage- und wochenweise an Urlaubsgäste vermieten, auf zunehmende Kritik. Ein Antrag der SPD von September 2018, der klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale fordert, hat die Diskussion auch in Schleswig-Holstein auf die Tagesordnung gebracht. Konkreter möchten die Sozialdemokraten: ordnungsgemäße Steuerabgaben, eine Registrierungsflicht für Anbieter von Wohnraum  und die Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum.

„Wettbewerbsgleichheit für alle“

Die Anfrage des Grünen-Abgeordneten Lasse Petersdotter, ob mögliche Regulierungen auch die DEHOGA belasten würden, verneint Scholtis. Er betont jedoch: „Wir regulären Anbieter von Ferienunterkünften und Hotelzimmern müssen uns an strenge Auflagen halten, was Hygiene, Brandschutz und Gesundheitsschutz angeht“.  Er fordert Wettbewerbsgleichheit und Pflichten für jeden, egal ob dieser Wohnraum analog über Zeitungsanzeigen, online über Homesharing-Plattformen oder private Initiative anbiete. Ein Alternativantrag der Regierungsfraktionen sieht vor, zunächst zu prüfen, ob ein weiterführender gesetzlicher Ordnungsrahmen notwendig ist, um die Forderungen der SPD zu erfüllen.

Auf Nachfrage der SPD-Abgeordneten Beate Raudies sieht Jochen Kiersch, Landesvorsitzender des Mieterbundes Schleswig-Holstein, sofortigen Handlungsbedarf: „Bei diesem angespannten Wohnungsmarkt ist jede Wohnung, die nicht zur Verfügung steht, eine zu viel.“ Er hält eine Satzung für erforderlich, die gewerbliche Vermietung zeitlich begrenzt. Tobias Heyer, der die digitale Reiseplattform Airbnb vertritt, betont die Vorteile für Schleswig-Holstein: „Wer früher ein Gewerbe anmelden musste, kann jetzt einen Teil des touristischen Kuchens ab haben.“ Er räumt ein, dass sich nicht alle Nutzer über ihre Rechte und Pflichten im Klaren seien. Airbnb begrüße klare Regeln, diese müssten jedoch verhältnismäßig sein.

Bußgelder von bis zu 500.000 Euro in Hamburg

Seit Januar beschränkt Hamburg die Vermietung über Airbnb und ähnliche Anbieter auf maximal zwei Monate pro Jahr. Zudem müssen sich Vermieter behördlich registrieren lassen. Hamburg hatte zudem angekündigt, den Strafrahmen bei Verstößen von 50.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro erhöhen zu wollen. In Schleswig-Holstein „geht es nicht darum, Rentner und Studenten zu belangen, sondern die Masse, die in der ungeschützten Branche unfair spielt“, betonte Scholtis. Eine Registrierungspflicht sei der erste Schritt, um jeden in die Pflicht zu nehmen, der Wohnraum anbiete. Konkrete Zahlen über Anbieter im Norden gebe es bislang nicht.