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29. August 2019 – August-Plenum

Landtag debattiert erneut Pflegepaket

Immer mehr Pflegebedürftige sind mit steigenden Kosten konfrontiert. Reformbedarf sieht der Landtag weiterhin bei den Rahmenbedingungen der Pflege. Ein Antrag der AfD wird abgelehnt.

Pflege Altenheim
Der Eigenanteil für Pflegeleistungen soll gesenkt werden. Foto: dpa, Christoph Schmidt

Der Landtag hat heute ein von der Koalition vorgelegten Antrag, der ein Paket mit bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege auflistet, verabschiedet. Ein Papier der AfD-Fraktion hingegen wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die AfD hatte sich darauf fokussiert, Pflegebedürftige von Eigenanteilen bei der häuslichen und stationären Pflege entlasten zu wollen.

„Bei den alten und pflegebedürftigen Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, dürfen wir nicht sparen“, hatte der AfD-Abgeordnete Claus Schaffer vergeblich um Zustimmung geworben. „Verbesserungen in der Pflege – wer will das nicht?“ spottete Katja Rathje-Hoffmann (CDU). Initiativen seien längst in Gange. Der AfD wurde zudem vorgeworfen, in Sachen Pflege nicht auf dem neuesten Stand zu sein. Mehrere Redner wiesen beispielsweise auf eine Bundesratsinitiative unter Beteiligung von Hamburg, Berlin und Bremen hin, der sich auch die Landesregierung angeschlossen hat. Diese will die Eigenanteile in der Pflege deckeln und senken. Hier bemängelte die AfD, ein zu langsames Tempo.

Birte Pauls (SPD) bezeichnete Teile des Jamaika-Antrags als „Weichspülgang an Alternativanträgen“. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) wiederum schmetterte diese Vorwürfe ab: „Die Umsetzung der Pflegereform ist nicht weichgespült, wir sind Vorreiter.“

Weitere Redner:
Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Jette Waldinger-Thiering (SSW)

Von 1200 bis 2300 Euro pro Monat schwanken die Eigenanteile für ein Pflegeheim laut dpa von Land zu Land. Berücksichtigt man Pflegeleistung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten wie Instandhaltungskosten, dann liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein bei monatlich 1.600 Euro. Die AfD betont, dass sich „in den letzten Jahren auch die Kosten für die ambulante oder teilstationäre Versorgung erheblich verteuert haben“. Daher fordert sie die Landesregierung in einem Antrag auf, ein Konzept zur Entlastung für Pflegebedürftige bei der häuslichen und stationären Pflege zu entwickeln.

Die AfD zielt darauf ab, dass die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten „verbessert gefördert“ werden. Weiter betont die Landtagsfraktion, dass Investitionskosten, also Kosten, die den Betreibern für Gebäudemieten oder Instandhaltung entstehen und die auf Bewohner umgelegt werden dürfen, in Schleswig-Holstein mit 449 Euro im Jahr 2018 über dem Bundesdurchschnitt von 429 Euro lägen. Da die Zahlung des Investitionskostenzuschusses im Kompetenzbereich der Länder liege, könne die Landesregierung laut Antragsteller „aus eigener Kraft und relativ schnell etwas für die Pflegebedürftigen erreichen“.

Jährliche Anpassungen

Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine „Anhebung der Leistungsbeiträge bei stationärer sowie häuslicher Pflege“ einzusetzen. Die AfD hält auch eine jährliche Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung der Pflegesätze für notwendig. Derzeit gingen steigende pflegebedingte Kosten wie die Entlohnung von Pflegekräften „vorwiegend zu Lasten der Pflegebedürftigen“.

Als letzten Punkt kritisiert der Antragsteller, dass Pflegeheimbetreiber und ambulante Pflegedienste zunehmend in den Fokus von Finanzinvestoren rückten. Die Landesregierung soll sich laut AfD auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Gewinnsteigerungen verhindert werden, die zu Lasten der Pflegequalität gingen.

(Stand: 26. August 2019)

Vorherige Debatte zum Thema:
März 2019

Anträge

Pflegebedürftige von Eigenanteilen bei der häuslichen und
stationären Pflege entlasten
Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1524
Alternativantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1557