Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

13. August 2019 – Petitionsausschuss

Anhörung zur Arbeitszeit von Lehrern

Müssen Lehrer in Schleswig-Holstein zu viel arbeiten? In einer vom Petitionsausschuss angesetzten Anhörung bleiben die Fronten zwischen Gewerkschaft und Landesregierung in dieser Frage starr.

Die GEW-Vorsitzende Astrid Henke und der Referent aus dem Bildungsministerium Michael Stotz sitzen an der Stirnseite der Ausschusstische. Rechts und links sitzen Abgeordnete.
Die GEW-Vertreterin Henke und Bildungsreferent Stotz (an der Sirnseite der Tische) im Petitionsausschuss des Landtages. Foto: Landtag

Der Petitionsausschuss hat sich heute in einer Anhörung mit einer von der Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eingebrachten öffentlichen Petition befasst (laufende Nummer 61). Die mit „Absenkung der Pflichtstunden von Lehrkräften“ überschriebene Forderung hatte innerhalb weniger Wochen 5373 Anhänger gefunden. In der einstündigen Anhörung tauschten die GEW-Vorsitzende Astrid Henke und der Referatsleiter für öffentliches Dienstrecht im Bildungsministerium, Michael Stotz, weitgehend bekannte Argumente aus – erneut jedoch, ohne auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen.

Die Gewerkschafterin begründete ihre Forderung nach weniger Pflichtstunden für Lehrer mit einer zunehmenden Mehrbelastung durch neue Aufgaben, wie etwa bei der Sprachvermittlung oder der Integration. Dies mache krank, und auch die Qualität von Unterricht und pädagogischer Arbeit leide darunter. „Es ist Aufgabe des Landes, den Arbeitsschutz zu achten“, sagte Henke. Die „Realbedingungen“, unter denen Lehrer arbeiteten, seien bei der kürzlich erfolgten Verlängerung der Pflichtstunden-Verordnung für fünf Jahre nicht beachtet worden. Gymnasiallehrer müssen im Norden 25,5 Pflichtstunden geben, an Gemeinschaftsschulen sind es 27 und an Grundschulen 28 Stunden.

Regierung: „Ermessensgerechte“ Verordnung

Der Vertreter des Bildungsministeriums hielt dagegen: Er argumentierte unter anderem mit den Ergebnissen einer Anhörung des Landes vor der Verlängerung der Verordnung und mit Gerichtsurteilen. Die Gestaltung der bestehenden Pflichtstunden-Regelung sei „ermessensgerecht“, so Stotz. Zudem habe die Landesregierung bereits für Erleichterungen gesorgt, etwa mit der Einstellung von Schulsozialarbeitern und Schulassistenten oder dem Hilfsprogramm für sogenannte Brennpunktschulen. Er deutete indes an, dass es in naher Zeit einen neuen Erlass geben könnte, der die Zahl der Pflichtstunden für Lehrer mit Leitungsaufgaben senken soll.

Im Rahmen der Nachfragen und Statements der Politiker hob der Grünen-Abgeordnete Andreas Tietze die eingeleiteten Entlastungsmaßnahmen der Landesregierung hervor, und die SSW-Vertreterin Jette Waldinger-Thiering und Peer Knöfler von der CDU regten an, die Belastungsdiskussion der Lehrkräfte auch im Bereich der Beruflichen Schulen zu führen. Der Ausschussvorsitzende Hauke Göttsch empfahl, auch das interne Management an den einzelnen Schulen näher unter die Lupe zu nehmen.

Flexible Zeiteinteilung wird geschätzt

Bernd Heinemann (SPD) stieß zudem eine Diskussion zur Gesamtarbeitszeit unter Berücksichtigung der langen Ferienzeit an. Hier betonte die Gewerkschafterin, dass alle Hochrechnungen die Ferienzeiten berücksichtigten und die Arbeitszeit der Lehrkräfte im Durchschnitt dennoch um ein bis drei Stunden über den der anderen Beamten in Schleswig-Holstein lägen. Michael Stotz vom Bildungsministerium meinte dagegen: „Ein Lehrer muss sicherlich mal mehr arbeiten; aber der Punkt, dass dies dauerhaft geschieht, ist nicht erreicht.“

Unter dem Strich bestand schließlich Einigkeit im Ausschusssaal, dass es schwierig sei, neben der Pflichtstundenzahl die zeitlichen Aufwendungen für Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen oder Elterngespräche zu dokumentieren. Denn, so der Konsens im Ausschuss: Die 23.000 Lehrer im Land würden ihre flexible Zeiteinteilung schätzen. Ein Arbeitszeitmodell in Hamburg, das beispielsweise den unterschiedlichen Arbeitsaufwand einzelner Fächer berücksichtigte, sei nicht erfolgreich gewesen, hieß es.

Anhörung ab 2000 Mitzeichner

Ab der Unterstützung einer Petition durch 2000 Mitzeichner im Internet oder durch 2000 Unterschriften zu einer herkömmlichen Eingabe beschließt der Ausschuss in der Regel, eine öffentliche Anhörung des Hauptpetenten anzuberaumen. Er kann dies allerdings auch bei geringeren Mitzeichnungszahlen tun. Grundsätzlich befasst sich der Ausschuss mit jeder Petition intensiv und berät diese. Der weitere Verlauf der zu den Arbeitsbelastungen für Lehrer vorliegenden Petition: Mit den aus der heutigen Anhörung gewonnenen Eindrücken wird der Ausschuss das Thema in einer seiner kommenden Sitzungen nochmals nicht-öffentlich diskutieren und dann eine Beschlussempfehlung verfassen.

Mehr Infos:
Das Petitionsrecht