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Auf Antrag der SPD hat die Landesregierung einen schriftlichen Bericht über Zustände in Schlachthöfen und die Arbeitsbedingungen in der Fleischverarbeitung vorgelegt. Das Fazit: Auch wenn es Betriebe gebe, die sich an die Standards des Arbeits- und Sozialrechts hielten, sei es „unbestreitbar“, dass „Missstände weiterhin vorhanden sind“. Unter anderem werden Tierschutzverstöße aufgrund fehlender Sachkunde-Nachweise im Umgang mit Tieren sowie Sprachbarrieren bei den Mitarbeitern aufgeführt. Schlachthof-Betreiber müssten von ihren Werkvertragsunternehmen konsequenter vorgegebene Standards einfordern, heißt es in dem Bericht.
Im Antrag der SPD wurde die Regierung des Weiteren aufgefordert über die soziale Situation der Beschäftigten und die Einhaltung des Arbeitsschutzes zu berichten. Die Landesregierung betont diesbezüglich, es habe in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden von Arbeitenden aus Osteuropa über deren „Unterbringungs- und Beschäftigungssituation“ gegeben. Um den komplexen Anforderungen der Überwachung gerecht zu werden, habe das Gesundheitsministerium im Mai 2018 eine Überprüfungs- und Informationskampagne „Unterkünfte von Beschäftigten in der Fleischwirtschaft“ initiiert.
Nachdem in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 ein mittelständisches Schlacht-Unternehmen von einem bundesweiten Schlacht-Marktführer übernommen wurde, ist laut dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag die Anzahl an geschlachteten Tieren im Land angestiegen. Während der deutschlandweite Trend zu weniger Fleischkonsum gehe, habe sich in Schleswig-Holstein allein die Zahl an in Schlachthöfen getöteter Schweine zwischen Anfang 2015 und Ende 2018 verdreifacht.
(Stand: 26. August 2019)
Meldung bei Antragstellung:
März 2019
Kapazitäten und Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen und in der Fleischverarbeitung in Schleswig-Holstein
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/1510
(Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirt-schaft, Umwelt Natur und Digitalisierung)
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1363
(Landtagsbeschluss vom 29. März 2019)