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6. März 2020 – Alterssicherung für Abgeordnete

Systemwechsel in Sicht

Die Altersversorgung für Abgeordnete soll auf ein neues Modell umgestellt werden. Ein entsprechender Gesetz­entwurf wird im März-Plenum behandelt. Eine Neuerung: Vorsorge­beiträge, die Parlamentarier bislang privat anlegen müssen, sollen künftig ist einen staatlichen Topf fließen. 

Blick in den Plenarsaal mit Abgeordneten
Der Gesetzentwurf zur Alterssicherung der Abgeordneten soll ins März-Plenum eingebracht werden. Foto: dpa, Carsten Rehder

Die Jamaika-Fraktionen haben sich gemeinsam mit SPD und SSW auf einen Gesetzentwurf zur Alterssicherung der Abgeordneten verständigt. Er soll in der kommenden Plenarsitzung (18. bis 20. März) auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Altersentschädigung der Abgeordneten auf der Basis der sogenannten Grundentschädigung von derzeit 8.661 Euro berechnet wird. Sie soll ab dem 67. Lebensjahr an ehemalige Parlamentarier gezahlt werden, die mindestens ein Jahr lang ihr Mandat innehatten. Mit jedem Jahr der Mandatszeit steigt die Summe laut Gesetzentwurf um 1,5 Prozent der Grundentschädigung an. Der Höchstbetrag der Alterssicherung wird erst nach einer Mandatszeit von 40 Jahren erreicht; er beträgt 60 Prozent der Grundentschädigung. Die Vorsorgebeiträge, die Abgeordnete bislang privat in eine Altersvorsorge stecken müssen, sollen künftig in der aktiven Mandatszeit jährlich in einen staatlichen Versorgungsfonds fließen.

Der Gesetzentwurf folgt den Empfehlungen der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Evaluierung der Alterssicherung der Abgeordneten. Die Expertenkommission war vom Landtag im Juni 2018 eingesetzt worden, Mitte letzten Jahres übergab der Vorsitzende Volkmar Schön den Bericht an Parlamentspräsident Klaus Schlie. Darin kamen die Mitglieder des Gremiums einstimmig zu dem Ergebnis, dass das bisherige Modell mit privater Eigenvorsorge nicht mehr geeignet sei, dauerhaft eine angemessene und krisenfeste Alterssicherung zu gewährleisten. Die Kommission schlug die Umstellung auf ein modifiziertes Pensionsmodell ab der 20. Wahlperiode vor – das sieht der Gesetzentwurf jetzt vor.

Schlie begrüßt „zügige Beratung“

„Der Bericht der Sachverständigenkommission ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen und hat konkrete Vorschläge für ein neues Modell für das Altersversorgungssystem für Abgeordnete gemacht. Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Empfehlungen der Kommission vollständig gefolgt wird“, sagte der Landtagspräsident dazu. Er begrüße ebenfalls ausdrücklich, dass es nun zu einer zügigen Beratung im Plenum komme. „So können rechtzeitig im Vorfeld der nächsten Landtagswahl die Rechtsgrundlagen für potentielle Bewerberinnen und Bewerber für ein Abgeordnetenmandat geschaffen werden“, erklärte Schlie. Geplant ist, die parlamentarischen Beratungen bis zur Sommerpause abzuschließen.

Derzeit bekommen die 73 Abgeordneten über die Grundentschädigung hinaus gut 1.800 Euro monatlich, die sie privat in eine Altersvorsorge investieren müssen.

Weitere Infos:
Landtagsbeschluss zum Bericht der Expertenkommisson (August 2019)