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24. März 2020 – Der Landtag in Corona-Zeiten

Wie arbeitet das Parlament in der Notlage?

Abgesagte Sitzungen, Konferenzen per Telefon, Plenartagung mit Sitzabstand: Der Landtag in Zeiten von Corona. Wie hat sich der Parlamentsbetrieb angepasst und welche neuen Regeln gibt es?

Ein Zettel mit dem Hinweis
Abstand halten – das gilt auch im Plenarsaal. Foto: Thomas Eisenkrätzer

Für Landtagspräsident Klaus Schlie ist eines klar: „Die Corona-Pandemie fordert uns alle in außergewöhnlicher Weise heraus.“ Der Landtag befinde sich in einer Ausnahmesituation. Es müssten Dinge entschieden werden, „die bisher noch nicht einmal theoretisch durchdacht wurden“, so Schlie. Doch welche sind das?

Um in Zeiten von Corona den Parlamentsbetrieb aufrechterhalten zu können und auch in einer Notlage handlungsfähig zu bleiben, wurden in der vergangenen Woche einige Regeln angepasst. Weitreichende Entscheidungen wurden vor allem für die Beschlussfähigkeit des Plenums und die Immunität der Abgeordneten getroffen.

Beschlussfähigkeit des Landtages

Bislang war es so: Von den 73 Abgeordneten des Landtages müssen für die Beschlussfähigkeit laut Geschäftsordnung mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein, also 37 Abgeordnete. Das ist jetzt anders. In seiner stark verkürzten Plenarsitzung in der vergangenen Woche hat der Landtag eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen.

Der Landtag gilt nun als beschlussfähig, wenn mindestens elf Abgeordnete anwesend sind. Diese Regeln hat das Parlament aufgestellt, damit es auch in kleinerer Besetzung zusammenkommen kann, wenn etwa viele Abgeordnete gleichzeitig erkrankt sind. In der Geschäftsordnung heißt es nun: „Stellt die Mehrheit der anwesenden Mitglieder im Falle des Anzweifelns der Beschlussfähigkeit auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten eine unaufschiebbare Notlage fest, so gilt der Landtag als beschlussfähig, wenn mindestens 11 Abgeordnete anwesend sind und eine Repräsentation entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen sichergestellt ist.“

Mit einem solchen „Notparlament“ soll der Landtag alle Entscheidungen treffen können, die einer Mehrheitsentscheidung bedürfen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Juli 2020. Sie sei notwendig, um auch in einer „absoluten Ausnahmesituation als Parlament handlungsfähig zu sein“ und weiterhin Gesetze und Haushaltsmittel beschließen zu können, so der Landtagspräsident.

Immunität der Abgeordneten

Immunität bedeutet, dass ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Landtages strafrechtlich verfolgt und verhaftet werden darf. Das Parlament muss hierbei die Immunität mehrheitlich aufheben. Ausnahmen gibt es, wenn ein Parlamentarier auf frischer Tat ertappt wird. So war es bisher.

Künftig ist die Immunität aufgehoben, wenn sich ein Parlamentarier nicht den Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes unterwirft, die derzeit gegen eine Ausbreitung des Coronavirus getroffen werden. Auch das hat der Landtag im März-Plenum beschlossen. Diese Regelung sei insbesondere notwendig, da Schutzmaßnahmen einen „freiheitsbeschränkenden oder freiheitsentziehenden Charakter“ haben können, heißt es dazu. Solange sich die Abgeordneten freiwillig an die vorgegebenen Maßnahmen halten, bestehe allerdings „kein Bedarf für die Aufhebung der Immunität“.

Ausschüsse und Ältestenrat

Auch für die Arbeit in den Ausschüssen hat die aktuelle Lage Auswirkungen. Nicht alle Sitzungen fallen aus, jedoch sollen nur „absolut notwendige“ Sitzungen abgehalten werden. In dieser Woche sind es zwei Sitzungen statt fünf – mit stark verkürzten Tagesordnungen. Sie sind weiter öffentlich und können im ParlaRadio verfolgt werden. Offen ist noch, ob es künftig Telefonkonferenzen statt persönlicher Treffen geben wird. Solange das nicht der Fall ist, kommen die Ausschüsse, die tagen, in gewohnter Besetzung, also mit je elf Abgeordneten, zusammen – mit zwei Meter Sitzabstand und nur in den großen Sitzungsräumen.

Der Ältestenrat, der vor allem als Verständigungsorgan zwischen den Fraktionen fungiert und zum Beispiel über die Tagesordnung des Plenums abstimmt, hat in diesen Tagen mehr Redebedarf als sonst. Eine regelmäßige Sitzung findet normalerweise eine Woche vor jeder Plenartagung statt. Jetzt wird einmal wöchentlich getagt. Von diesen internen Besprechungen unter dem Landtagspräsidenten, seinen drei Stellvertreterinnen und den Fraktionsvorsitzenden gab es in den vergangenen zehn Tagen bereits vier – jeweils als Telefonkonferenz.