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23. März 2020 – Corona-Pandemie

Landtagsverwaltung voll arbeitsfähig

Der Landtag kommt in der Corona-Krise dem dringenden Ruf nach, Ansteckungs­wege durch ein Auseinander­rücken einzudämmen. Gleichwohl ist die Funktions- und Arbeits­fähigkeit der Verwaltung sichergestellt.

Verbotsschilder hängen an der Eingangstür zum Kieler Landeshaus.
Auch im Landtag ist das Abstandsgebot höchste Priorität. Foto: Michael August

Die Maßnahmen in der Corona-Krise werden landesweit fast täglich verschärft. Schleswig-Holstein setzt die bundesweit beschlossenen Vorgaben zügig um. Das gesellschaftliche Leben ist heruntergefahren und muss sich individuell neu einspielen. Das betrifft auch die Arbeitsabläufe in der Landtagsverwaltung. Inzwischen hat sich das logistische Zusammenspiel zwischen den im Home-Office befindlichen Mitarbeitern, der personellen „Notbesetzung“ im Landeshaus und der öffentlichen Erreichbarkeit eingespielt: Die technischen Einrichtungen und Weichen sowie die Kommunikationskanäle stehen.

„Die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Landtagsverwaltung ist in diesen außergewöhnlichen Tagen und Wochen sichergestellt“, fasst Landtagsdirektor Utz Schliesky zusammen. Bei Bedarf rufen sich die Abteilungsleiter und Referatsleiter – ähnlich wie der Ältestenrat – per Telefonkonferenz zusammen. Landtagspräsident Klaus Schlie, der ebenfalls im Home-Office anzutreffen ist, unterstreicht: „Unser Landesparlament ist genauso handlungsfähig wie unsere Landesregierung, alle Behörden im Land und die Justiz.“

Erreichbarkeit gewährleistet

Möglich macht diese Arbeitsfähigkeit etwa die Grundausstattung im Landtag. So sind bereits seit längerer Zeit bereits fast alle Arbeitsplätze unter anderem mit Laptops für das mobile Arbeiten in einem streng gesicherten IT-Netz ausgerüstet. Und da auch die Diensttelefone zu den Heimarbeitsplätzen flexibel auf digitalem Weg weitergeleitet werden können, sind in der Regel alle bekannten Verwaltungsnummern für Jedermann erreichbar.

„Wir haben so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie möglich ins Home-Office entsandt, die technischen Voraussetzungen dafür sind bei der Landtagsverwaltung vorhanden“, fasst Schliesky zusammen. Natürlich gibt es verwaltungs- und sicherheitstechnisch aber auch einige Bereiche, die eine ständige beziehungsweise sporadische Präsenz im Landeshaus erfordern, wie etwa die Pförtnerei, der Leitungsbereich oder die Poststelle. „Diese Tätigkeiten“, so Schliesky, „werden aber ausschließlich von Beschäftigten ausgeübt, die nicht zu den Risikogruppen zählen“.