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29. April 2020 – Sozialausschuss

Besuche in Pflegeheimen unter strengen Auflagen

Einsamkeit kann krank machen. Darum spricht sich Gesundheitsminister Garg für eine „Ausnahme vom Betretungsverbot“ in Pflegeheimen aus. Unter strengen Auflagen sollen ab dem 4. Mai Besuche wieder möglich sein.

Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor.
Ab dem 4. Mai können einzelne Personen ihre Angehörigen in Pflegeheimen wieder besuchen – allerdings nur für zwei Stunden. Foto: dpa, Christoph Schmidt

Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP) hat den Sozialausschuss über Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen informiert, die ab kommenden Montag gelten sollen. Bei den Regelungen handle es sich ausdrücklich um eine „Ausnahme vom Betretungsverbot“, so Garg. Zunächst seien Besuche auf eine Person beschränkt, betonte der Gesundheitsminister. Sollte diese Person allerdings aus psychischen oder physischen Gründen Begleitung brauchen, sei auch diese zugelassen. Die Besuchszeit werde auf zwei Stunden begrenzt.

Außerdem müssten sich Angehörige vorher in der Pflegeeinrichtung anmelden. Darüber hinaus werde erwartet, dass Besucher ihre Kontaktdaten am Empfang hinterlassen und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, so Garg: „Selbstverständlich gelten für alle Besucher die gängigen Abstands- und Hygienemaßnahen. Zusätzlich soll es für Besucher vorab eine Gesundheitsaufklärung geben.“ 

„Isolation reduzieren“

Ziel der Ausnahmeregelung ist es laut Garg, „die dauerhafte Isolation in den Einrichtungen bei bestmöglichem Infektionsschutz zu reduzieren.“ Auf die Frage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU), ob es eine Pflicht zur Umsetzung gebe, erwiderte Garg: „Die Einrichtungen sollen die individuellen Gegebenheiten berücksichtigen und bekommen klare Handlungsempfehlungen.“ Es werde jedoch keine Einrichtung dazu verpflichtet, Besuche zu ermöglichen. Weiter warb der Minister für Verständnis, dass nicht alle Einrichtungen bereits ab dem 4. Mai ihre Pforten für Besucher wieder öffnen könnten: „Die Einrichtungen brauchen Zeit um sich vorzubereiten. Beispielsweise könnten leerstehende Gemeinschaftsräume unter infektionshygienischen Vorkehrungen als Ausweichsorte für Besuche vorbereitet werden“, so Garg.