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19. Juni 2020 – Juni-Plenum

Mit neuem Badesicherheitsgesetz in die Sommerfrische

Der Landtag gibt den Kommunen mit einem Badesicherheitsgesetz mehr Rechtssicherheit bei der Ausweisung und dem Betrieb von Badestellen. Ohne Aussprache wird der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Baden Strand Illustration
Landtag beschließt neue Regeln für einen ungetrübten Badespaß im Sommer. Foto: dpa, Markus Scholz

Kommunen, die eine öffentliche Badestelle im Ort betreiben oder vorhalten, bekommen passend zu Beginn der Sommersaison nun Rechtssicherheit, zum Beispiel über die Beaufsichtigungspflicht. Ohne Aussprache verabschiedete der Landtag einstimmig den Entwurf des „Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vorschriften“, den CDU, Grüne, FDP und SSW eingebracht hatten. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

In dem Gesetz wird klargestellt: „Soweit Badestellen nicht eingerichtet oder betrieben sind oder auf andere Weise für ein natürliches Gewässer der Badeverkehr eröffnet wurde, erfolgt die Benutzung, insbesondere zum Schwimmen und Baden, auf eigene Gefahr.“ Zudem wird die Landesregierung ermächtigt, durch Verordnungen nähere Regelungen zum Umfang der Badeaufsicht, zu Anforderungen an die Aufsichtspersonen, die erforderlichen Sicherungs- und Rettungsvorkehrungen und die Kennzeichnung der Badestellen zu treffen.

Am Mittwoch nach der Ersten Lesung, die ebenfalls ohne Aussprache stattfand, hatte der Innen- und Rechtsausschuss eine kurze mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf angesetzt. Es wurden im Anschluss lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. 

Passend in der letzten Tagung vor der sitzungsfreien Sommerpause widmen sich die Politiker neuen Sicherheitsvorschriften, die einen ungetrübten Badespaß an den rund 340 öffentlichen Badestellen an Schleswig-Holsteins Seen und Meeren garantieren sollen. Mit dem ganz neu gefassten Badesicherheitsgesetz soll den Kommunen, die eine öffentliche Badestelle eingerichtet haben oder betreiben, Rechtsunsicherheiten genommen werden – etwa ob öffentliche Badestellen einer Beaufsichtigungspflicht unterliegen, in welchem Umfang die Badeaufsicht zu gewährleisten ist oder wie Beschilderungen zu tätigen sind.

In dem Entwurf der Koalitionsfraktionen wird klargestellt: „Soweit Badestellen nicht eingerichtet oder betrieben sind oder auf andere Weise für ein natürliches Gewässer der Badeverkehr eröffnet wurde, erfolgt die Benutzung, insbesondere zum Schwimmen und Baden, auf eigene Gefahr.“ Bei ausgewiesenen Badestellen sollen sich die konkreten Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen nach den örtlichen Gegebenheiten wie Größe, Frequentierung, Ausstattung und Gefahrenquellen der jeweiligen Badestelle richten ‒ unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten. Hierzu werden in dem Entwurf drei Fallgruppen genannt, bei denen unterschiedliche und abgestufte Maßnahmen zu treffen seien.

Mehr Sicherheit bei Kostenerhebung

So werden an kostenpflichtigen Badestelle besondere Sicherheitsvorkehrungen wie beispielsweise eine Badeaufsicht verlangt. Denn: „Wird ein Entgelt erhoben, so können die Nutzerinnen und Nutzer davon ausgehen, dass in einem höheren Maße für die Sicherheit der Badenden gesorgt ist, als es bei einer entgeltfreien Badestelle erwartet werden kann“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Ähnliche Vorkehrungen seien an Badestellen zu treffen, von denen für die Badenden unvorhersehbare oder atypische Gefahren ausgehen, wie etwa starke Strömungen oder stark abfallenden Meeresgrund, sowie an freigegeben Meeresstränden in Naturschutzbereichen.

Kann eine Badeaufsicht nicht gewährleistet werden, so muss – ebenfalls mit Blick auf die zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten ‒ am Zugang der Badestelle ein Hinweisschild „klar und unmissverständlich“ darauf hinweisen werden. Der Gesetzentwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Er soll bereits am Freitag in Zweiter Lesung verabschiedet werden.

Ein Passus, der die Feuerwehren bei Rettungsmaßnahmen mit DLRG und DRK-Wasserwacht gleichstellt, soll aus dem Gesetzentwurf nach einem Protest des Feuerwehrverbandes aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.

(Stand: 15. Juni 2020)

Erste Lesung/Zweite lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen und zur Anpassung weiterer Vorschriften
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Abg. des SSW – Drucksache 19/2244
Bericht und Beschlussfassung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2265