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30. Oktober 2020 – Oktober-Plenum

Etat-Beratungen geprägt von schwerer Schulden­last

Die Haushaltsberatungen stehen in diesem Jahr klar im Zeichen des Corona-Schocks. Neben der Grundsatzberatung des Etats für 2021 beschließt der Landtag einen milliardenschweren Nachtragshaushalt.

Heinold, Monika Finanzministerin Plenartagung Oktober 2020
Finanzministerin Heinold (Grüne) legt dem Parlament einen „ungewöhnlichen Haushalt in ungewöhnlichen Zeiten“ vor. Foto: Thomas Eisenkrätzer

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hat die geplanten milliardenschweren Notkredite im Kampf gegen die Corona-Krise verteidigt. „Das sind gigantische Summen“, sagte Heinold am Freitag im Landtag. In der Abwägung, jetzt mit Notkrediten zu handeln oder nicht zu handeln, entscheide sich das Land für das Handeln und damit für neue Schulden. Es sei richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern zu investieren, Sicherheit zu geben und die Daseinsvorsorge des Staates aufrechtzuerhalten. Dem pflichtete in diesem Jahr selbst die Opposition zu: „Wir sind als Opposition bereit, Jamaika die Hand zu reichen“, sagte die Finanzexpertin Beate Raudies.

Dem Landtag lag ein Paket zur Abstimmung vor, das zunächst eine Erhöhung der Kreditermächtigung um 1,3 Milliarden Euro zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen im laufenden Jahr beinhaltet. Außerdem hatte sich die Jamaika-Koalition mit SPD und SSW auf einen Notkredit von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verständigt. Der entsprechende, im Finanzausschuss vorbereitete Nachtragshaushalt wurde mit klarer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet. Lediglich vier Fraktionslose stimmten dagegen. „In welcher Höhe die Notkreditermächtigung wirklich in Anspruch genommen werden muss, wird die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren zeigen“, sagte Heinold.

„Zusammenhalt der Gesellschaft zu wahren“

Die Vorlage zum Haushalt 2021 wurde in Erster Lesung an den Finanzausschuss überwiesen. Geplanten Einnahmen in Höhe von knapp 13,3 Milliarden Euro sollen 2021 nach dem Willen der Regierung Ausgaben in Höhe von 13,6 Milliarden gegenüberstehen. Unterm Strich werden die Schulden des Landes durch die Maßnahmen von 29 auf 38 Milliarden Euro steigen.

Heinold sprach von einem „Haushaltsentwurf, wie es ihn in der Geschichte des Landes noch nicht gegeben hat“. Im Vordergrund stehe nicht die „Schwarze Null“, sondern wie man gut durch die Krise komme. „Es geht darum, Härten und Risiken abzufedern und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu wahren“, so die Finanzministerin. Die aufgenommenen Schulden müssten ab 2024 über 40 Jahre lang abbezahlt werden. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik sei dadie vs aber verantwortbar. „Teilweise verdienen wir an unseren Schulden“, so die Heinold.

SPD: Krisenbewältigung steht im Mittelpunkt

Raudies, Beate SPD Plenum Oktober 2029 -
Beate Raudies (SPD) Foto: Thomas Eisenkrätzer

 

Die oppositionelle SPD stimmte der Kreditermächtigung und dem 4,5-Milliarden-Euro-Paket zu und sicherte damit die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. „Wir sind als Opposition bereit, Jamaika die Hand zu reichen“, sagte die Finanzexpertin Beate Raudies, „denn jetzt steht die Bewältigung der Krise im Mittelpunkt.“

Sie verwies darauf, dass die Sozialdemokraten in den Verhandlungen mit der Koalition zahlreiche Punkte durchgesetzt hätten, etwa mehr Geld für den Schulbau, für Computer im Unterricht, für Innenstädte und Ortskerne, für Krankenhäuser und für den Wohnungsbau. „Wir haben nicht alles erreicht, was wir uns gewünscht hätten“, so Raudies, aber die Beschlüsse brächten Verbesserungen für viele Menschen.

Absolute Ausgabendisziplin erforderlich

Plambeck Ole-Christopher CDU Plenum Oktober 2029
Ole-Christopher Plambeck (CDU) Foto: Thomas Eisenkrätzer

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ole-Christopher Plambeck wies auf das Zinsrisiko durch neue Schulden hin. Die weitere Tilgung von Altschulden sei vor diesem Hintergrund „absolut sinnvoll“ gewesen. „Die Pandemie hat uns hier ganz klar einen Strich durch die Rechnung gemacht“, sagte Plambeck. Jeder Euro, den man ausgebe, müssten kommende Generationen zurückzahlen. Darum sei „absolute Ausgabendisziplin gefordert“.

In der aktuellen Lage sei es erforderlich, so Plambeck, Betriebe zu unterstützen und noch mehr in den Infektionsschutz zu investieren. „Ich sage aber auch, je länger die Pandemie andauert, desto enger werden die finanziellen Möglichkeiten“, mahnte der Finanzexperte der CDU-Fraktion. Die Haushaltsberatungen für 2021 im Ausschuss würden darum „keinen einfachen“ werden.

„Sehr tragfähiges“ Zahlenwerk

Petersdotter Lasse, Grüne Plenum
Lasse Petersdotter (Grüne) Foto: Thomas Eisenkrätzer

„Haushaltspolitik ist in der aktuellen Lage wenig planbar“, betonte Lasse Petersdotter (Grüne). Dennoch lege Jamaika ein „sehr tragfähiges“ Zahlenwerk vor: „Der gesamte Haushalt steht für Verlässlichkeit und Solidität.“ Es gebe „keine Revolution“, stattdessen würden die bisherigen Schwerpunkte fortgesetzt, etwa in den Bereich Infrastruktur und Bildung.

„Die Koalition kommt auf ihrem Kurs voran, auch wenn zurzeit keine großen Sprünge möglich sind“, so Petersdotter. Er dankte der Opposition und insbesondere den Sozialdemokraten für die Zusammenarbeit: „Das Gesamtprogramm ist nicht schlechter geworden durch die Beteiligung der SPD.“

FDP: Eigenverantwortlichen Bürger nicht entmündigen

Krämer Annabell FDP Plenum Oktober 2020
Annabell Krämer (FDP) Foto: Thomas Eisenkrätzer

Annabell Krämer, Finanzfachfrau der FDP, betonte, es gebe keinen Blankoscheck über 4,5 Milliarden Euro. Notkredite müssten immer in Bezug zu einer Notlage stehen. Die Koalition hoffe, dass von den Kreditermächtigungen so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden müssen. Die Liberale forderte zugleich, der Staat müsse sich wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren „anstatt sich allzuständig zu fühlen und den eigenverantwortlichen Bürger zu entmündigen“. Außerdem solle Wirtschaftswachstum wieder als ein zentrales Politik-Ziel definiert werden. 

Krämer nannte es „bittere Ironie“, dass im ersten Jahr der Schuldenbremse ihre Aussetzung beschließen werden müsse. Dies sei aber angesichts der Lage dringend nötig, auch wenn es „uns nicht leichtfällt“. Insgesamt zeigte sie sich aber auch froh, dass Land und Kommunen in der Krise handlungsfähig blieben und der „Sanierungsstau“ im Land weiter abgebaut werden kann.

Finanzpolitisches Verderben

Der fraktionslose Abgeordnete Jörg Nobis (AfD) kritisierte, die Landesregierung missbrauche die Corona-Notlage, um „sich mit frischem Geld einzudecken“. Das sei verfassungsrechtlich bedenklich. Es würden Ausgaben getätigt, „die überhaupt nichts mit der Pandemie zu tun haben“, sagte Nobis. Dieser Kurs führe „ins finanzpolitische Verderben“. Das Parlament müsse jedes Jahr auf Neue bezüglich der Ausgaben befragt werden, forderte er.

Fraktionschefs einig

Auch in einer anschließenden Runde der Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und Grünen war die Generationengerechtigkeit das beherrschende Thema. „Der Kampf gegen ausufernde Staatsverschuldung gehört für mich zum politischen Selbstverständnis“, sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Tobias Koch. Etwa Haushaltskürzungen gegenzusteuern, sei nicht möglich – Schleswig-Holstein gebe schon jetzt deutlich weniger pro Kopf aus, als andere Bundesländer. Für Oppositionsführer Ralf Stegner (SPD) ist durch „ernsthafte“ Verhandlungen „etwas Gutes“ entstanden. Konsens sei in Krisenzeiten ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner.

„Wir haben über Summen gesprochen, unter denen man sich nicht mehr viel vorstellen kann“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Eka von Kalben mit Blick auf die Notkredite. „Wir müssen ehrlich sein. Das ist eine Vorfestlegung für kommende Generationen“, so von Kalben. Aber Generationengerechtigkeit bedeute nicht nur einen schuldenfreien Haushalt zu schaffen, sondern auch ein „intaktes und lebenswertes Land zu hinterlassen“.

Der Landtag will in dieser Tagung den vierten Nachtragshaushalt für dieses Jahr beschließen. Vorgesehen ist zum einen eine Erhöhung der Kreditermächtigung um 1,2 Milliarden Euro. Außerdem ist ein Notkredit von insgesamt 4,5 Milliarden Euro geplant. Auf diesen haben sich Jamaika mit den Oppositionsfraktionen von SPD und SSW bereits verständigt. Hierfür ist im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Einen Notkredit von einer Milliarde Euro hatte der Landtag schon im Frühjahr beschlossen. Der Schuldenberg des Landes wird nach den aktuellen Planungen von 29 Milliarden Euro im vorigen Jahr bis 2024 auf 38 Milliarden wachsen.

Der Entwurf für den Nachtrag wird von einem interfraktionellen Antrag zur „Erweiterung des Corona-Nothilfeprogramms“ begleitet. Der Antrag sieht eine klare pandemiebedingte Notsituation als verfassungsrechtlich gegeben an. Demnach darf die zur Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation zulässige Kreditaufnahme für das Jahr 2020 um den Betrag von bis zu 5,5 Milliarden Euro überschritten werden. Die Tilgung erfolgt über einen Zeitraum von maximal 40 Jahren.

Investitionen auch in 2021

Im Landesetat für 2021, der ein weiterer Gegenstand der Haushaltsdebatte ist und in Erster Lesung aufgerufen wird, setzt die Landesregierung für das kommende Jahr trotz erwarteter Steuermindereinnahmen auf Investitionen. Geplanten Einnahmen in Höhe von knapp 13,3 Milliarden Euro sollen 2021 nach dem Willen der Regierung Ausgaben in Höhe von 13,6 Milliarden gegenüberstehen. „Die Verständigung auf einen Notkredit gibt uns Luft zum Atmen, aber keinen Spielraum für neue Projekte“, hatte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Anfang Oktober bei der öffentlichen Vorstellung des Haushaltsentwurfs der Regierung gesagt. Sie plant 2021 mit neuen Schulden in Höhe von 346,2 Millionen Euro. Weitere 403 Millionen Euro werden aus dem geplanten Notkredit in den Haushalt überführt.

Heinold schloss im nächsten Jahr indes ein Sparprogramm aus, da abseits von den Corona-Kosten auch Investitionen in die Infrastruktur und die Daseinsvorsorge in Schleswig-Holstein nötig seien. Laut Steuerschätzung muss das Land in 2021 mit 779 Millionen Euro weniger an Steuern rechnen als vor der Corona-Krise erwartet. Zusätzlich belasten die Folgen des Verkaufs der ehemaligen HSH Nordbank weiter den Etat. 2021 muss Schleswig-Holstein Altschulden aus dem HSH Finanzfonds in Höhe von 287,5 Millionen Euro übernehmen. In den kommenden Jahren werden weitere 1,5 Milliarden Euro durch Verpflichtungen aus dem Verkauf fällig.

Investitionsquote knapp über zehn Prozent

Die Jamaika-Koalition will in Bildung, Digitalisierung, Klimaschutz und Infrastruktur investieren. Insgesamt stehen dem im Kabinett verabschiedeten Entwurf zufolge für Investitionen 1,38 Milliarden Euro bereit, das entspricht einer Investitionsquote von 10,1 Prozent – allerdings bereinigt um die Altlasten der ehemaligen Landesbank. Städte und Gemeinden erhalten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 1,88 Milliarden Euro. Die Mittel für Digitalisierung steigen um 33 auf 264 Millionen Euro. Für Sanierungen und Neubauten sind 121 Millionen Euro geplant, für Krankenhäuser 85 Millionen Euro, für Landesstraßen und Radwege 110 Millionen Euro.

Mehr als jeder dritte Euro des Haushalts fließt in das Personal. Die Personalausgaben betragen einschließlich Versorgung und Beihilfe 4,8 Milliarden Euro. Das sind knapp 180 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Die Personalquote liegt 2021 bei 34,5 Prozent. Es gebe großen Personalbedarf in den Bereichen Verwaltung, Polizei und Justiz, sagte Heinold. Eine Quote unter 40 Prozent sei vertretbar.

Der Landeshaushalt wird wegen der unübersichtlichen Haushaltssituation infolge der Corona-Pandemie voraussichtlich erst im Februar 2021 verabschiedet. Darüber hinaus plant die Koalition mit einer Kreditermächtigung für das laufende Jahr in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.

Rechnungshof warnt vor Schuldenlast

Unterdessen hat Schleswig-Holsteins Rechnungshof vor einer zukunftsgefährdenden Verschuldung gewarnt. Wenn der Landtag am Donnerstag wie erwartet weiteren Krediten in Höhe von 5,7 Milliarden Euro zustimme, steige die Gesamtsumme als Reaktion auf die Corona-Krise auf gewaltige 6,7 Milliarden Euro, sagte Präsidentin Gaby Schäfer vergangenen Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Damit gehöre der Norden bei der Neuverschuldung im Zuge der Pandemie gemessen an Bevölkerung, Wirtschaftskraft und Haushaltsvolumen zum Spitzentrio unter den Ländern.

Für 2020 habe der Rechnungshof Verständnis dafür, dass die hohen Ausgaben und Mindereinnahmen nicht im laufenden Haushalt eingespart werden können. Schäfer stellte aber infrage, ob mit der Pandemie begründete Kredite für die kommenden Jahre zum Beispiel für Kitas, Radwege, Digitalisierung oder Klimaschutz tatsächlich coronabedingt sind. Der Rechnungshof übt als oberste Landesbehörde die Finanzaufsicht über die Landesregierung, die Ministerien und sämtliche Landesbetriebe aus. Die oberste Rechnungsprüferin kritisierte auch die Absicht der Jamaika-Koalition, über einen Zeitraum von zehn Jahren die Modernisierung der Infrastruktur mit 2,5 Milliarden Euro neuen Schulden zu finanzieren.

Finanzplanung bis 2028

Bereits im September hatte die Landesregierung die Finanzplanung bis 2028 beschlossen. Demnach plant Heinold mit einer Steigerung der Ausgaben von rund 12,6 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2019 auf 15,8 Milliarden Euro in 2028. Die Ausgaben werden durch die ab 2020 verbindliche Schuldenbremse des Grundgesetzes begrenzt und vom Stabilitätsrat überwacht. Die Altverpflichtungen aus der mittlerweile verkauften HSH Nordbank sind in den Zahlen nicht enthalten.

Bis 2028 will die Regierung weiterhin jährlich mehr als eine Milliarde Euro für Investitionen vorrangig in Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und Klimaschutz aufbringen. Die Personalausgaben steigen von rund 4,5 Milliarden Euro im laufenden Jahr auf 5,8 Milliarden in 2028. Dabei nehmen allein die Pensionsausgaben von 1,5 Milliarden auf 1,8 Milliarden Euro zu.

Kita-Reform muss finanziert werden

Bei den Zinsausgaben kalkuliert Heinold mit einer Erhöhung von derzeit 458 Millionen Euro auf 734 Millionen im Jahr 2028. Die Berechnungen enthalten nach ihren Angaben auch eine Risikovorsorge für den Fall, dass die Zinssätze stärker als erwartet steigen. Die Ministerin geht derzeit von einem Anstieg der langfristigen Zinssätze auf zwei Prozent bis Ende 2023 aus. Die Risikovorsorge umfasst zusätzlich eine Spanne von etwa einem Prozentpunkt. Das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs wächst von derzeit rund 1,8 Milliarden Euro auf 2,4 Milliarden im Jahr 2028.

Zur Modernisierung der Infrastruktur will die Regierung die Mittel für das Investitionsprogramm „Impuls“ schrittweise erhöhen – von derzeit 150 Millionen Euro im Jahr von 2025 an auf 250 Millionen. Dazu fehlen für die Jahre 2021 bis 2023 noch 170 Millionen Euro, die auch mithilfe möglicher Haushaltsüberschüsse aufgebracht werden sollen. Ein weiteres zentrales Projekt ist die 2020 in Kraft tretende Kita-Reform. Die Koalition will damit Eltern wie Kommunen entlasten und die Betreuung verbessern. Die Mittel werden im Vergleich zu 2017 bis zum Ende der Legislatur (2022) mehr als verdoppelt.

Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen

Im Zuge der Etatberatung legt Schleswig-Holsteins Regierung einen Entwurf vor, mit dem sie Finanzanlagen des Landes an strikte politische, ökologische und soziale Kriterien binden will. Das Gesetz soll verbindliche Grundsätze für Finanzanlagen ab einer Million Euro regeln. Die Kriterien beziehen sich auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Gesetzentwurf schließt den Erwerb von Finanzanlagen von Unternehmen aus, die fossile Brennstoffe fördern oder Atomenergie produzieren. Gleiches gilt für Unternehmen und deren Zulieferer, die systematisch Menschenrechte verletzen oder gegen Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung verstoßen. Ebenfalls betroffen sind Hersteller von Waffen, die nach internationalen Übereinkommen verboten oder geächtet sind.

Einen solchen Ausschlusskatalog gibt es auch für Staaten, die zum Beispiel die Todesstrafe systematisch anwenden, das jeweils aktuelle Klimaschutzprotokoll, die UN-Biodiversitätskonvention oder UN-Menschenrechtsabkommen nicht ratifiziert haben. Ebenfalls herangezogen werden Normen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und Übereinkommen über verbotene oder geächtete Waffensysteme. Auch in besonders korrupten Staaten sowie in solchen, die Angriffskriege führen oder nicht ausreichend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kooperieren, soll kein Geld angelegt werden.

Die Grundsätze sind für neue Finanzanlagen vorgesehen. Bestehende Anlagen, die gegen die Ausschlusskriterien verstoßen, sollen laut Ministerium zu einem geeigneten Zeitpunkt „wertschonend“ verkauft werden.

Gewerbesteuern sinken

Ein weiteres Thema der Debatte sind die Gewerbesteuern. Das Land will in erheblichem Umfang Steuerausfälle der Kommunen kompensieren, um deren Handlungsfähigkeit zu sichern. Mit 275 Millionen Euro will das Land die voraussichtlich wegbrechenden Gewerbesteuern und Anteile von Städten und Gemeinden an der Einkommensteuer lindern. Auch hierzu liegt ein Gesetzentwurf vor. Die Gewerbesteuern in Schleswig-Holstein sind im zweiten Quartal dieses Jahres stark zurückgegangen. Das Aufkommen lag im Zeitraum April bis Juni 21 Prozent unter dem Wert der ersten drei Monate des Jahres, wie das Statistikamt Nord mitteilte. Im Vorjahresvergleich betrug der Rückgang sogar 34 Prozent.

Insgesamt nahmen die Kommunen im zweiten Quartal des laufenden Jahres 319 Millionen Euro ein. Von Januar bis März waren es noch 402 Millionen Euro gewesen, im Vorjahresquartal knapp 485 Millionen Euro. Nach Angaben des Statistikamtes ist das Gewerbesteueraufkommen im zweiten Quartal normalerweise am höchsten.

Resolution wird verabschiedet

Im Zuge der Haushaltsberatungen wird auch eine interfraktionelle Resolution aufgerufen, die der Landesregierung für ihren finanztechnischen Stabilisierungskurs mit den milliardenschweren Notkrediten Rückendeckung bekundet. Inhaltlich soll das zuvor im Zuge der Regierungserklärung zu Corona am Mittwoch debattierte Papier nun in der Etatberatung abgestimmt werden. In der Resolution heißt es: Sowohl Konjunkturprognosen als auch Steuerschätzungen würden deutlich machen, dass eine weitere Unterstützung von Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft notwendig ist, „um Schleswig-Holstein gestärkt durch die Krise zu führen“.

Weiterhin zu lesen: „Zugleich sei es verfassungsrechtlich geboten, die Finanzplanung aller staatlichen Ebenen mittelfristig auf einen reduzierten Ausgaberahmen auszurichten und einen verbindlichen Tilgungsplan für die Notkredite zu verabschieden.“ Nachfolgend werden mehrere konkrete Unterstützungsmaßnahmen genannt, die zum Teil bereits auch schon in dem Landeshaushalt für 2021 enthalten sind.

Schuldentilgungsplan überholt

Zu einem von der Regierung im März 2019 vorgelegten Schuldentilgungsplan, der durch die Corona-Pandemie überholt ist, empfiehlt der zuständige Finanzausschuss Kenntnisnahme. „Ab dem Jahr 2020 darf Schleswig-Holstein, wie alle Länder, in der Regel keine neuen Schulden mehr aufnehmen“, ist darin noch zu lesen.

(Stand: 26. Oktober 2020)

Vorherige Debatten zum Thema Haushalt:
September 2020 (Finanzplanung)
Dezember 2019 (Haushalt 2020)
März 2018 (Schuldentilgung)
Vorherige Debatten/Meldung zum Thema Nachtragshaushalt
September 2020 (Finanzplanung)
August 2020 (3. Nachtrag / ohne Aussprache)
Mai 2020 (2. Nachtrag)
März 2020 (1. Nachtrag)


Stichwort: Haushaltsplan

Im mehrere hundert Seiten starken Haushaltsplan sind alle Einnahmen und Ausgaben des Landes für ein Rechnungsjahr aufgelistet. Der Entwurf des Haushaltsplans wird zusammen mit dem Haushaltsgesetz von der Landesregierung in den Landtag eingebracht. 

Nach der Ersten Lesung lässt der Landtag die Details durch seinen Finanzausschuss prüfen, der die Einzelpläne der Ministerien gemeinsam mit den zuständigen Fachausschüssen berät und schließlich eine Beschlussvorlage für das Plenum erarbeitet.

In der Regel legen die Oppositionsfraktionen eigene alternative Haushaltsvorschläge in der abschließenden Zweiten Lesung zur Abstimmung vor. Die Hoheit über den Haushalt gilt als "Königsrecht" des Parlaments.


Stichwort: Nachtragshaushalt

Wenn die im Landeshaushalt bewilligten Gelder nicht ausreichen oder wenn Ausgaben für Zwecke erforderlich werden, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, kann die Landesregierung dem Parlament einen Nachtragshaushalt vorlegen. Der Landtagspräsident hat die Möglichkeit, den Entwurf der Landesregierung ohne Erste Lesung unmittelbar an die betroffenen Ausschüsse zu überweisen. Entsprechend werden Nachtragshaushalte in der Regel nur einmal, bei der Zweiten Lesung, im Plenum beraten.

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines 4. Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 19/2462
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/2474

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2400
(Federführend ist das Finanzministerium)

Erste Lesung

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2021
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2401
(Federführend ist das Finanzministerium)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2473
(Federführend ist das Finanzministerium)

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/2482
(Federführend ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/2520

Antrag

Erweiterung des Nothilfeprogramms Corona
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Grüne, FDP und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/2491

Antrag

Für Schleswig-Holstein – In der Krise halten wir zusammen!
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, B´90/Grüne, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/2492

Ausschussempfehlung

Schuldentilgungsplan für das Land Schleswig-Holstein: Generationengerechtigkeit leben
Bericht der Landesregierung – Drucksache 19/1373
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/2334