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3. Februar 2021 – Grünes Licht

Umweltausschuss befür­wortet Clearing-Stelle Windkraft

Die Experten im Umwelt- und Agrarausschuss können sich eine Fachkraft vorstellen, die beim Windkraft-Ausbau bei möglichen Vor-Ort-Konflikten vermittelt. Die heutige Willensbekundung ist noch keine formelle Empfehlung.

Windkraftanlagen bei Husum
Neue Windkraftanlagen sollen nicht nur auf rechtssicherem Fundament stehen, sondern auch von der Bevölkerung akzeptiert werden. Foto: dpa, Daniel Reinhardt

Die Koalitionsfraktionen und der SSW wollen beim Ausbau der Windenergie eine sogenannte Clearing-Stelle einrichten, um die Akzeptanz für neue Anlagen bei Bürgern und Gemeinden zu steigern. Heute befürwortetete der Umwelt- und Agrarausschuss die Umsetzung einen im Sommer vergangenen Jahres vorgelegten Gesetzentwurf. Die Clearing-Stelle soll beim Landtag angesiedelt werden. Eine vom Parlament zu wählende Fachkraft soll etwaige Konflikte auf kommunaler Ebene entschärfen sowie bei Problemen vermittelnd tätig werden. Zudem soll das zu schaffende Büro jedem Bürger für Fragen rund um den Windkraft-Ausbau offenstehen. Endgültig wird allerdings der Innen- und Rechtsausschuss in einer seiner kommenden Sitzungen eine Empfehlung abgeben. Die Innenexperten hatten die Kollegen des Umweltausschusses um ein Statement gebeten.

In seiner per Videokonferenz abgehaltenen Sitzung gab es im Umwelt- und Agrarausschuss keine Diskussion zu dem Thema, die Empfehlung fiel ohne Widerspruch aus. In verschiedenen schriftlichen Stellungnahmen hatten insbesondere Umwelt- und Naturschutzorganisationen verhalten auf die Clearingstelle reagiert. Unter anderem hieß es, eine solche Einrichtung komme zu einem späten Zeitpunkt, da die Eckpfeiler für die weitere Ausbauplanung seitens des Landes mittlerweile gesetzt seien. Der Landtag hatte den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (Drs. 19/2342neu) in Erster Lesung im August vergangenen Jahres debattiert.

Kommt die Initiative zu spät?

Konkret wollen CDU, Grüne, FDP und SSW eine auf drei Jahre vom Landtag gewählte Führungskraft einsetzen, die ähnlich unabhängig agiert wie die Bürger- oder der Behindertenbeauftragte. Das heißt auch: Die neue Stelle ist Behörden gegenüber nicht weisungsbefugt. Für die Einrichtung der Clearing-Stelle mit einem Leiter, einer Stellvertretung und einer Bürokraft sind 300.000 Euro jährlich veranschlagt. Nach drei Jahren soll Bilanz gezogen werden.

Die Planungen für den Ausbau der Windenergie an Land laufen schon lange. Vor fünf Jahren hatten die Schleswiger Richter die damaligen Windkraft-Regionalpläne gekippt. Das Oberverwaltungsgericht rügte, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die sich gegen die Windräder ausgesprochen hatten. Um einen möglichen Wildwuchs von Anlagen zu verhindern, hatte das Land ein bis Ende letzten Jahres laufendes Moratorium für Neubauten verhängt und zwischenzeitlich den Landesentwicklungsplan neu aufgestellt. Nur in Ausnahmefällen wurden seitdem Anlagen genehmigt, so dass der Ausbau der Windenergie stark ins Stocken geraten war.