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8. Juni 2021 – Kabinettsbeschluss

Schleswig-Holstein wählt am 8. Mai 2022 einen neuen Landtag

Jetzt steht es fest: Am 8. Mai kommenden Jahres sind über 2,3 Millionen wahlberechtigte Schleswig-Holsteiner aufgerufen, den 20. Landtag zu wählen.

Ein ausgefüllter Stimmzettel wird in eine Wahlurne geworfen.
Am 8. Mai 2022 wählt Schleswig-Holstein seinen 20. Landtag Foto: dpa, Peter Endig

In Schleswig-Holstein wählen die Bürger am 8. Mai im nächsten Jahr einen neuen Landtag. Dies teilte die Landesregierung heute mit. Einem entsprechenden Terminvorschlag von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) stimmte das Kabinett heute zu. Zuvor waren die Landesverbände der im Landtag vertretenen Parteien angehört worden – auch sie zeigten sich einverstanden mit dem Termin.

Das Landeswahlgesetz sieht vor, dass die Landesregierung den Wahltag bestimmt. Nach der Landesverfassung muss die Wahl zwischen dem 58. und 60. Monat nach Beginn der Wahlperiode abgehalten werden. Da die konstituierende Sitzung der laufenden Wahlperiode am 6. Juni 2017 stattfand, muss der Landtag zwischen dem 7. April und dem 6. Juni 2022 neu gewählt werden. Der Schleswig-Holsteinische Landtag geht dann in seine 20. Wahlperiode.