Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
19.06.08
14:13 Uhr
Landtag

Keine Abschiebung kurz vorm Abi! - Petitionsausschuss stellt seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vor

79/2008 Kiel, 19. Juni 2008


Keine Abschiebung kurz vorm Abi! - Petitionsausschuss stellt seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vor

Kiel (SHL) – Anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts des Petitionsaus- schusses im Landtag hat sich der Ausschussvorsitzende, Detlef Buder, mit großem Nach- druck für das Bleiberecht eines Gymnasiasten aus dem Kreis Segeberg eingesetzt. Obwohl der Schüler vorbildlich integriert ist und zu den Klassenbesten gehört, droht ihm die Abschie- bung in sein Heimatland Pakistan. Unter zustimmendem Beifall des Plenums forderte Buder: „Der Elftklässler muss seine bisher so beeindruckende schulische Laufbahn auch mit einem Abitur in Schleswig-Holstein abschließen können.“
Insgesamt 34 Petenten – Mitschüler, Lehrer sowie der Schulleiter des Gymnasiums – hatten sich für den Verbleib des Jugendlichen in Deutschland engagiert (Petition 16/685 – Kreis Segeberg). „Leider konnte sich der Petitionsausschuss nur bedingt erfolgreich für die Peten- ten einsetzen“, so Buder. Die Asylanträge der Eltern sowie der minderjährigen Kinder waren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Auf Entscheidungen eines Bundesamtes kann der schleswig-holsteinische Petitionsausschuss – ebenso wie auf die in dieser Sache ergangenen Gerichtsentscheidungen – keinen Einfluss nehmen.
Angesichts der aktuellen kritischen Entwicklungen in Pakistan hat der Ausschuss der Fami- lie, die einer verfolgten Minderheit angehört, aber geraten, sich erneut an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu wenden. Außerdem hat er den Ausländerbehörden empfohlen, „aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht mit Priorität zu verfolgen“. Eine Abschiebung zum jetzigen Zeitpunkt, so kurz vor dem Abitur, hält der Ausschussvorsitzende für „absolut inak- zeptabel, zumal der Jugendliche bei Erreichen der Volljährigkeit wie seine bereits erwachse- nen Geschwister problemlos eingebürgert werden kann.“
In einem anderen Fall sah der Petitionsausschuss übrigens keine Veranlassung, sich gegen die drohende Abschiebung eines Petenten einzusetzen – auch wenn der 19-Jährige die meiste Zeit seines Lebens in Deutschland verbracht hat (Petition 16/1231 – Kreis Stein-


Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P. Annette Wiese-Krukowska awk@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1116 oder 0160 96345209; Fax -1119; ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2

burg). Der junge Mann aus dem Kosovo war hier vor allem durch schwere Raub- und Tank- stellenüberfälle aufgefallen. Der Ausschuss hat eine Abschiebung befürwortet.
Ein Fall hat bereits für Aufmerksamkeit gesorgt: Der Petitionsausschuss hat erreicht, dass das Land einem Strafgefangenen in Lübeck Schmuck im Wert von 3500 Euro ersetzen musste (Petition 16/654 – Hansestadt Lübeck). Der Ausschuss hat es nach Einholung mehrerer Stellungnahmen und einer Anhörung von Vertretungen der Landesregierung als erwiesen angesehen, dass dem Gefangenen im Zuge seiner Festnahme eine Kette und zwei Ringe abhanden gekommen sind. Bei der Festnahme war der Petent noch mit den Schmuckstücken fotografiert worden, später soll der Schmuck dann zu den Asservaten ge- nommen worden sein. Was dann geschah, ließ sich letztlich nicht mehr aufklären. Fest steht aber: Die Verwahrung der Schmuckstücke ist nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erfolgt, die Übergabe von der Polizei an die Vollzugsanstalt ist nicht quittiert worden. „Solche Missstän- de bei der öffentlich-rechtlichen Verwahrung von Wertgegenständen dürfen nicht zu Lasten von Festgenommen und Strafgefangenen gehen“, so Buder.
Ein sehr ungewöhnliches Anliegen hatte ein Petent aus dem Kreis Nordfriesland: Er wollte gerne seine Schulden beim Amtsgericht Flensburg bezahlen – nach Schätzung des Petenten immerhin Gerichtskosten in Höhe von zwei- bis dreitausend Euro (Petition 16/979 – Kreis Nordfriesland). Das Problem war nur: Keiner wollte das Geld haben. Seine Anfragen bezüg- lich der Zahlungsmodalitäten blieben mehr als ein Jahr lang unbeantwortet. Der Petitions- ausschuss ist der Sache nachgegangen, und der Petent konnte nunmehr auch mit den Ra- tenzahlungen beginnen.
Insgesamt hat der Ausschuss in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 86 Petitionen ab- schließend beraten. 47 Prozent davon konnten ganz oder teilweise im Sinne der Petenten entschieden werden.
Der umfangreiche Tätigkeitsbericht des Ausschusses ist auf der Internetseite des Schleswig- Holsteinischen Landtages (www.sh-landtag.de) unter der Rubrik „Der Petitionsausschuss“ zu finden.