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26.08.11
13:53 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 25 - Bleiberecht

Presseinformation Kiel, den 24. Februar 2011 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 25 Bleiberecht Drs. 17/1699 und 17/1700

Staatsrechtlich ist das Bleiberecht ein Sonderfall im deutschen Recht: voller Lücken,
großen Unterschieden in der Rechtspraxis der Bundesländer und nicht zuletzt mit ihrer
unzumutbaren Angewiesenheit auf Gnadenakte. Statt klarer und transparenter
Regelungen, haben wir es mit einem humanitären Desaster zu tun, weil die Rechte der
Menschen, um die es geht, viel zu gering geachtet werden.


Das gilt auch für den aktuellen Fall S., wo die Familie ihre bereits gepackten Koffer
wieder auspacken konnte. Die Verhinderung ihrer Abschiebung ist seit dieser Woche eine
Geschichte mit Happy End, denn der Justizminister will generell aus der unwürdigen
Härtefallentscheidung aussteigen. 2
Damit erhalten wir endlich die Chance, diese Gnadenherrlichkeit des Ausländerrechtes
hinter uns zu lassen. Bislang hat die Praxis der Kettenduldung nicht zwangsläufig
Integration zur Folge, sondern zielte vor allem auf eines: auf Wohlverhalten. Diese Praxis
muss ein Ende haben.


Die Flüchtlinge werden im doppelten Sinne des Wortes an die Kette gelegt: durch die
permanente Bedrohung der Ausweisung und die Aneinanderreihung von Duldungen
können sie kein freies Leben führen. Die Ausweisung ist durch die Duldung lediglich
augesetzt, hängt also wie ein Damoklesschwert über den Betroffenen und nimmt ihnen
einen Teil ihrer Würde.


Dabei spielt es keine Rolle, wie alt die Betroffenen sind. Das ist insbesondere für Kinder
eine unhaltbare Situation, der nur mit einer klaren Regelung beizukommen ist, nach der
grundsätzlich alle Minderjährigen ein dauerndes Bleiberecht gewährt wird. So lautet ein
entsprechender Vorschlag der Bundesjustizministerin.


Im Sinne aller Geduldeten, von denen auch bei uns in Schleswig-Holstein die Mehrheit
schon länger als sechs Jahre in diesem Schwebezustand gebunden ist, ist
schnellstmöglich eine eindeutige, klare und rechtlich einwandfreie Stichtagsregelung
anzustreben, die in ein dauerhaftes Bleiberecht mündet. Einen entsprechenden
Vorschlag haben wir mit dem vorliegenden Antrag bereits in Händen.


An guten Vorschlägen und auch hehren Versprechen bestand bislang kein Mangel,
sondern vielmehr am politischen Willen, das System der Kettenduldungen endgültig zu
beenden. Da ist gebetsmühlenartig die Rede von Missbrauch und vom Aussitzen, als ob 3
die Flüchtlinge sich das bequem machen würden, bis ihnen das Bleiberecht nach Jahren
in den Schoß fällt. Das geht völlig an der Realität vorbei, denn bei Familien wachsen die
Kinder in Deutschland auf und entwickeln fast zwangsläufig eine feste Beziehung zu
ihrer neuen Heimat. Die Familien ändern sich im Laufe des Heranwachsens – und darum
ist es gut, dass jetzt die Integration nach den Plänen des Justizministers belohnt werden
soll.


Nach Jahren der Diskussion und der Scheinlösungen muss endlich eine klare Regelung
her. Beenden wir Dauer-Diskussion, Provisorien und halbgare Stichtagsregelungen und
schaffen endlich eine transparente Bleiberegelung ohne willkürliche Altersgrenzen.