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19.09.12
13:11 Uhr
Landtag

Ältestenrat verständigt sich auf Richtlinie für die Nutzung mobiler Internettechnik während der Plenartagung

104/2012 Kiel, 19. September 2012



Ältestenrat verständigt sich auf Richtlinie für die Nutzung mobiler Internettechnik während der Plenartagung

Kiel (SHL) – Der Ältestenrat hat sich gegen die Stimme der Piratenfraktion in seiner Sitzung am 19. September auf eine Richtlinie zur Nutzung mobiler Internettechnik in Verbindung mit der geplanten Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig- Holsteinischen Landtages mit folgendem Wortlaut verständigt:

1. Während der Sitzungen des Landtages dürfen ausschließlich mobile Computer, die geräuschlos ohne Lüfter oder mechanische Tastatur laufen und keinen aufklappbaren Bildschirm haben (sog. Tablet-Computer) sowie internetfähige Mobiltelefone (sog. Smartphones) genutzt werden.

2. Die Funktionalitäten dieser Geräte sind nur dem Mandat entsprechend einzusetzen. Die der Unterhaltung oder der privaten Lebensgestaltung dienenden Funktionalitäten sind während der Sitzungen nicht zu nutzen.

3. Mit Ausnahme der zur Verfügung stehenden Systemtelefone ist das Telefonieren mit Mobiltelefonen im Plenarsaal untersagt.

4. Ton- und Bildaufzeichnungen mit Tablet-Computern und Smartphones sind während der Sitzungen des Landtages untersagt.

5. Verstößt eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter in gröblicher Weise gegen diese Richtlinie finden §§ 66 und 68 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Landtag kann zudem das Verhalten der oder des Abgeordneten missbilligen.



Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1130 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker