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23.08.13
11:30 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte ruft Hartz IV-Empfänger aus dem Kreis Stormarn zur Überprüfung ihrer SGB II-Bescheide auf

95/2013 Kiel, 23. August 2013



Bürgerbeauftragte ruft Hartz IV-Empfänger aus dem Kreis Stor- marn zur Überprüfung ihrer SGB II-Bescheide auf

Kiel (SHL) – Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Birgit Wille empfiehlt Empfängern von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und Sozialhilfe im Kreis Stormarn, ihre Bewilligungsbescheide überprüfen zu lassen, sofern ihre Kosten für die Unterkunft seit dem 01. Januar 2012 nicht vollständig durch das Jobcen- ter/Sozialamt übernommen wurden.

Hintergrund sind Beschlüsse des Sozialgerichts Lübeck, wonach die im Kreis Stormarn angewendeten „Mietrichtwerte“ nicht auf einem sog. „Schlüssigen Konzept“ beruhen und deshalb angezweifelt werden. Das Gericht wendet daher hilfsweise die für den Bürger durchweg günstigeren Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages in Höhe von 10 % an.

Leider werden jedoch viele betroffene Bürgerinnen und Bürger über die für sie günstige Situation nicht ausreichend informiert. Das Jobcenter bzw. Sozialamt wird nach Kenntnis der Bürgerbeauftragten derzeit nur dann tätig, wenn konkrete Anträge oder Widersprüche bei den Behörden eingehen. Dieses abwartende Verhalten ist aus Sicht von Birgit Wille sehr bedauerlich und so nicht weiter hinnehmbar.

Die Bürgerbeauftragte ruft Betroffene daher auf, ihre Bescheide aktiv zu überprüfen und ihre Rechte wahrzunehmen. Sie verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Möglichkeit, beim zuständigen Leistungsträger einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen, um so eine rückwirkende Überprüfung der berücksichtigten Wohnkosten bis zum 01. Januar 2012 zu erwirken. Der Bürgerbeauftragten sind bereits mehrere Fälle bekannt, in denen betroffenen Familien auf diesem Wege mehrere hundert Euro zurückerstattet wur- den.
Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ Tobias Rischer, pressesprecher@landtag.ltsh.de, Tel. 0431 988-1120; Fax 0431 988-1014 ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2



In einem Schreiben an Landrat Plöger hat die Bürgerbeauftragte auf diesen Missstand hin- gewiesen und dringliche Abhilfe gefordert.

Das Büro der Bürgerbeauftragten im Karolinenweg 1 steht Ratsuchenden werktags von 9 bis 15 Uhr offen, mittwochs zudem bis 18.30 Uhr. Informationen zur Anreise stehen auf der Website des Landtages (www.landtag.ltsh.de). Die Bürgerbeauftragte ist aber auch per Post, Telefon, Fax und E-Mail zu erreichen (Postfach 7121, 24171 Kiel; Tel.: 0431-988- 1240; buergerbeauftragte@landtag.ltsh.de).